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12. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

23. - 25. Oktober 2013, Berlin

In der Praxis ist alles anderes: Datenschutz im Rahmen der lidA(leben in der Arbeit)-Studie

Meeting Abstract

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  • presenting/speaker Stefanie March - Institut für Sozialmedizin und Gesundheitsökonomie (ISMG), Med. Fakultät, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Magdeburg, Deutschland

12. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung. Berlin, 23.-25.10.2013. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2013. DocT4-15-482

doi: 10.3205/13dkvf042, urn:nbn:de:0183-13dkvf0422

Published: October 25, 2013

© 2013 March.
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Hintergrund: Die lidA(leben in der Arbeit)-Studie ist eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Kohortenstudie zu Gesundheit und Älterwerden in der Arbeit (www.lida-studie.de; Förderkennzeichen: 01ER0826). Im Fokus der Untersuchung stehen die zwei Jahrgangskohorten 1959 und 1965 und deren Teilhabe am Erwerbsprozess sowie die Entwicklung ihrer Gesundheit im Zeitverlauf. Mittels eines computergestützten (CAPI) Interviews werden u. a. Angaben zur Erwerbstätigkeit, Arbeitsbelastung und Gesundheit erfasst. Zusätzlich werden verschiedene Sekundärdaten verwendet (Prozessdaten der Bundesagentur für Arbeit (BA) und Abrechnungsdaten verschiedener gesetzlicher Krankenkassen (GKV)). Diese sollen zum einen als individuelle Daten den Befragungsdaten zugespielt werden. Zum anderen soll eine Work-Health-Matrix aus aggregierten GKV-Daten mit den Primärdaten verlinkt werden.

Material und Methode: Im Rahmen der CAPI-Befragung werden mehrere Einverständnisse der Teilnehmer schriftlich abgefordert (informed consent), um u. a. den Primärdaten die individuellen Sekundärdaten (BA- und KK-Daten) zuspielen zu dürfen. Die Verwendung dieser Sekundärdaten für die lidA-Studie erfordert eine Genehmigung der Übermittlung von Sozialdaten für ein Forschungsvorhaben gemäß § 75 SGB X bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde (BA-Daten: Bundesminisiterum für Arbeit und Soziales (BMAS); GKV-Daten: Aufsichtsbehörden auf Bundes – und Landesebene, z. B. Bundesversicherungsamt (BVA)). Zudem sind weitere Konzepte und Vereinbarungen aus datenschutzrechtlichen Gründen notwendig (u. a. Datennutzungskonzepte, Datensicherheitskonzepte der am Projekt beteiligten Institute) sowie Aufklärungsmaterialien für die Befragten (Merkblätter, Einverständniserklärungen).

Die datenschutzrechtliche Vorgehensweise der lidA-Studie wird vorgestellt.

Ergebnisse: Der Antrag nach § 75 SGB X wurde vom BMAS positiv beschieden. Bei den Krankenkassen stimmten bislang sieben Aufsichtsbehörden zu. Auf Grund der unterschiedlichen Zuständigkeiten auf Bundes- und Landesebene wurde im Vorfeld ein Musterantrag nach § 75 SGB X an alle interessierten Krankenkassen verteilt. Dies sollte ein einheitliches Vorgehen gewährleisten und den Aufwand möglichst gering und überschaubar halten [1]. Erschwerend hinzu kam ein Zuständigkeitswechsel der Aufsichtsbehörde zum 01.01.2012 auf Bundesebene, vom Bundesministerium für Gesundheit hin zum BVA.
Das schriftliche Einverständnis für die Zuspielung der Prozessdaten der BA wurde von ca. 75 % der Befragten erteilt. Ein informed consent bzgl. der Zuspielung der individuellen Krankenkassendaten liegt von ca. 55 % vor [2].

Schlussfolgerung: Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist ein hoher Zeit- und Koordinationsaufwand notwendig, um das Studiendesign und die gesetzlichen Vorgaben umfassend umsetzen zu können. Insbesondere die Einbeziehung möglichst vieler Krankenkassen erhöht den Aufwand und setzt ein transparentes Vorgehen voraus. Dabei fördert die Bereitstellung eines Musterantrages nach § 75 SGB X die Teilnahmebereitschaft bei den Krankenkassen. Trotz einheitlicher Anträge nach § 75 SGB X kommt es zu abweichenden Rückmeldungen und Auflagen bzw. Empfehlungen der Aufsichtsbehörden.

Die Erfahrungen der lidA-Studie bzgl. des Datenschutzes und -linkage von Primär- und Sekundärdaten dienen als Vorbild für die Nationale Kohorte und deren Bestreben, verschiedene Sekundär- und Registerdaten den Befragungs- und Untersuchungsdaten zuzuspielen.


Literatur

1.
March S, Rauch A, Thomas D, Bender S, Swart E. Datenschutzrechtliche Vorgehensweise bei der Verknüpfung von Primär- und Sekundärdaten in einer Kohortenstudie: die lidA-Studie. Gesundheitswesen. 2012;74(12):834–5. [Langfassung: Gesundheitswesen. 2012;74(12):e122–e129]
2.
Schröder H, Kersting A, Gilberg R, Steinwede J. Methodenbericht zur Haupterhebung lidA - leben in der Arbeit. FDZ-Methodenreport 01/2013.