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10. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung, 18. GAA-Jahrestagung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.
Gesellschaft für Arzneimittelanwendungsforschung und Arzneimittelepidemiologie e. V.

20.-22.10.2011, Köln

Validierung von ICD-10-GM-Codes anhand von DMP-Dokumentationen

Meeting Abstract

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10. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung. 18. GAA-Jahrestagung. Köln, 20.-22.10.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11dkvf223

doi: 10.3205/11dkvf223, urn:nbn:de:0183-11dkvf2231

Published: October 12, 2011

© 2011 Gillessen et al.
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Hintergrund: Die Abbildung von Morbidität den verschiedenen Sektoren der GKV erlangt seit einigen Jahren immer größere Bedeutung. Als Beispiele seien die Diskussion um die Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien oder die Neuordnung des ambulanten Vergütungssystems genannt.

Eine medizinisch exakte Kodierung ist Voraussetzung für eine valide Abbildung der Morbidität. Im Hinblick auf die Dokumentation in den DMP bedeutet dies, dass die medizinischen Angaben in der TNM-Dokumentation mit den dokumentierten ICD-10-GM-Codes übereinstimmen sollten.

Die Darstellung des Grades der Übereinstimmung ist Gegenstand der hier beschriebenen Studie.

Material und Methoden: Vor diesem Hintergrund werden Angaben auf den Dokumentationsbögen von TK-versicherten Teilnehmerinnen an dem DMP-Programm „Brustkrebs“ und die das gesamte Jahr 2009 bei der TK versichert waren, anonymisiert auf eine Kongruenz zwischen den beiden Dimensionen N und M der dokumentierten TNM-Klassifikation (T = tumor, N = node (Lymphknotenbefall), M = Metastase(n)) und dem übermittelten ICD-10-GM Kode hin analysiert.

Nur ICD-10-GM-Codes mit den Zusatzkennzeichen "G" (gesichert) bzw. "Z" (Zustand nach) sind in die Betrachtung eingeflossen. Laut ambulanten Kodierrichtlinien ist bei einer Malignomerkrankung solange das Zusatzkennzeichen „G“ anzugeben, bis die Behandlung abgeschlossen ist.

Nach abgeschlossener Malignombehandlung ist bei Tumornachsorgeuntersuchungen das primäre Malignom mit dem Zusatzkennzeichen „Z“ zu verschlüsseln.

Ergebnisse: Durch die Kombination der Merkmale (N mit / ohne bzw. M oder die jeweilige Kombination N+M mit / ohne korrespondierendem ICD-GM-Code) lassen sich insgesamt elf Abgleichsmöglichkeiten darstellen.

Von insgesamt 833 in die Analyse einbezogenen Teilnehmerinnen weisen 374 Versicherte (44,9%) eine Überstimmung in mindestens einem Merkmal auf (N bzw. M und entsprechender ICD-10-GM-Code).

Eine Übereinstimmung zwischen Lymphknoten- und Metastasen-Dokumentation und entsprechendem ICD-10-GM-Code weisen 15 Patientinnen auf (1,8%).

Bei den 743 Teilnehmerinnen, bei denen (ein) Lymphknoten dokumentiert wurde(n) jedoch keine Metastase(n), ist in 481 Fällen keine entsprechende ICD-10-GM-Dokumentation vorhanden (64,7%).

Bei elf der Dokumentationen findet sich eine M-Klassifikation ohne Entsprechung in der ICD-10-GM-Kodierung (1,3%).

Schlussfolgerung: Die Analyse verdeutlicht, dass erhebliche Inkongruenzen zwischen der TNM-Klassifikation und der dokumentierten ICD-10-GM-Kodes bei den TK-versicherten Teilnehmerinnen am DMP Brustkrebs im Jahr 2009 bestehen.

In weiteren Studien muss daher untersucht werden, ob Inkongruenzen zwischen Kodierung und Dokumentation auch bei anderen Erkrankungen zu beobachten sind, und welche Gründe hierfür vorliegen könnten.

Desweiteren zeigen die Studienergebnisse beispielhaft, dass die dokumentierte Morbidität im ambulanten Sektor anhand der ICD-10-GM-Codes nur unzureichend Auskunft über die tatsächliche Morbidität gibt und somit Aussagekraft und Bedeutung eingeschränkt sind.