Article
Biosimilare Arzneimittel: Kosten und regionale Unterschiede bei den Verordnungsanteilen
Search Medline for
Authors
Published: | October 12, 2011 |
---|
Outline
Text
Hintergrund: Biosimilars sind Zweitanbieterpräparate von Biologicals (bio- bzw. gentechnisch hergestellte Arzneimittel), die einen arzneilich wirksamen Bestandteil mit strukturellen Ähnlichkeiten zum Erstanbieterpräparat (Referenzarzneimittel) enthalten und identische pharmakologische Wirkungen am Rezeptor ausüben. Derzeit sind für die Wirkstoffe Epoetin (Blutbildner), Filgrastim (Granulozyten-Koloniestimulierender Faktor) und Somatropin (Wachstumshormon) biosimilare Arzneimittel im deutschen Markt verfügbar, die kostengünstiger sind als die entsprechenden Erstanbieterpräparate. Aufgrund der sich bietenden Wirtschaftlichkeitsreserven wurden in Arzneimittelvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Mindestquoten für Verordnungen von Biosimilars aufgenommen. Ziel der Untersuchung ist die Darstellung von durchschnittlichen Kosten pro Tagesdosis auf Basis der Verordnungsmengen sowie von regionalen Unterschieden bei den Biosimilar-Verordnungsanteilen [1].
Material und Methoden: Arzneimittel-Verordnungen der BARMER GEK aus dem Jahre 2010 stellten die Datenbasis dar. Berücksichtigt wurden Daten von 9,1 Mio. Personen, die im Jahr 2010 mindestens einen Tag in dieser Krankenkasse versichert waren. Biosimilarfähige Biologicals wurden über den ATC-Code (Wirkstoffe) und die Pharmazentralnummer (Biosimilar-Präparate) selektiert. Auf Basis der verordneten definierten Tagesdosen (DDD) und der Arzneimittelausgaben wurden die durchschnittlichen Kosten je Tagesdosis für Biosimilars und Referenzarzneimittel sowie die Biosimilar-Verordnungsanteile je KV-Region ermittelt.
Ergebnisse: Die durchschnittliche Tagesdosis eines Epoetin-Biosimilars kostet 8,48 Euro (Referenzarzneimittel: 11,23 Euro/DDD), bei Filgrastim sind es 153,30 Euro (Referenzarzneimittel: 191,68 Euro/DDD), bei Somatropin 32,46 Euro (Referenzarzneimittel: 40,91 Euro/DDD). Die Tagesdosen der entsprechenden Biosimilars sind damit etwa 20–25% günstiger als die vergleichbaren Referenzarzneimittel. Es zeigten sich deutliche regionale Unterschiede hinsichtlich der Verordnungsanteile. Für den Wirkstoff Epoetin reichen die Biosimilar-Anteile auf Basis der verordneten DDD von 16,2% (KV-Region Saarland) bis 69,2% (KV-Region Bremen).
Schlussfolgerung: Aufgrund niedrigerer Tagestherapiekosten erscheint die Förderung von Biosimilar-Verordnungen als sinnvolle Strategie im Sinne der Effizienzoptimierung. Die gefundenen Differenzen bei den Verordnungsanteilen hängen möglicherweise mit den KV-unterschiedlichen Zielvereinbarungen und deren Kommunikation zusammen. Für Epoetin gab es 2010 im Gegensatz zu den anderen Biosimilar-fähigen Arzneimitteln in den meisten KVen Verordnungsquotenregelungen mit (variierenden) Mindestwerten.