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Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU 2012)

23.10. - 26.10.2012, Berlin

Nachsorge: AHB-Patienten brauchen Krankengymnastik, HV-Patienten müssen trainieren – Stimmt das?

Meeting Abstract

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  • presenting/speaker Bernhard Greitemann - Klinik Münsterland, Rehaklinikum Bad Rothenfelde, Bad Rothenfelde, Germany
  • Claudia Niemeyer - Institut für Rehabilitationsforschung Norderney, Abteilung Bad Rothenfelde, Bad Rothenfelde, Germany

Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU 2012). Berlin, 23.-26.10.2012. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2012. DocPO11-999

doi: 10.3205/12dkou515, urn:nbn:de:0183-12dkou5151

Published: October 2, 2012

© 2012 Greitemann et al.
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Fragestellung: Nachsorge gilt als wichtig. In der Studie EVORNA haben wir die Wirksamkeit der ambulanten Folgeleistungen der DRV Westfalen überprüft. Dabei hörten wir immer wieder, dass AHB-Patienten eher von Krankengymnastik profitieren, und HV-Patienten Training benötigen. Da die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit von Rehabilitanden als zentral angesehen wird, stellen sich die Fragen:

1.
Verbessern ambulante Folgeleistungen die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit orthopädischer Rehabilitanden?
2.
Gilt das vor allem für AHB-Patienten, die Krankengymnastik (KG) bekommen, und für HV-Patienten, die gerätegestützte Krankengymnastik (Krankengymnastik am Gerät = KGG) absolvieren?

Methodik: EVORNA ist eine prospektive Multi-Center-Studie mit kontrolliertem randomisiertem Design. 2.500 Patienten mit Nachsorgeindikation aus 11 Reha-Einrichtungen wurden zufällig auf Studiengruppe (SG = soll ambulante Folgeleistungen bekommen) und Kontrollgruppe (KG = soll keine ambulanten Folgeleistungen bekommen) aufgeteilt und um Teilnahme gebeten. Schriftliche Befragungen der Probanden zum Reha-Ende (t0) sowie 6 (t1), 12 (t2) und 18 (t3) Monate danach wurden durch Daten aus den Entlassungsberichten und den Rentenversicherungskonten ergänzt. Verglichen wurden die Probanden, für die ambulante Folgeleistungen abgerechnet worden sind (Reale SG), mit denen, die keine erhalten haben (Reale KG).

Berechnet wurden Kreuztabellen, T-Tests und Varianzanalysen, das Signifikanzniveau wurde wegen der Mehrfachnutzung der Daten nach Bonferroni auf .0125 angepasst.

Ergebnisse: Veränderung von Arbeitsfähigkeit und beruflichen Perspektiven:

In der Gesamtgruppe wie auch unter den AHB-Patienten zeigten die ambulanten Folgeleistungen keine Effekte. Die HV-Patienten mit Nachsorge berichteten jedoch zu t1 und t3 eine signifikant stärkere Verbesserung ihrer Arbeitsfähigkeit als die HV-Patienten ohne Nachsorge (p=.008). Dieser Effekt zeigte sich zu t1 tendenziell auch bei den HV-Patienten, die KG erhalten haben (p=.099) und signifikant bei den HV-Patienten, die KGG bekamen (p=.005).

Interessant: Die die Probanden mit Nachsorge schrieben dieser stets erheblichen Einfluss zu - auch wenn sie keine stärkeren Veränderungen berichteten als die Probanden ohne Nachsorge.

Arbeits(un)fähigkeit: Einflüsse der ambulanten Folgeleistungen auf die Arbeitsfähigkeit konnten nicht nachgewiesen werden.

Berufs- und Erwerbsfähigkeit: Zu t3 berichteten die HV-Patienten, die KG erhalten hatten, eine geringere Fähigkeit, in ihrem alten Beruf zu arbeiten als die HV-Patienten ohne Nachsorge (p=011). Weitere Signifikanzen gab es nicht.

Rentenanträge: Effekte der ambulanten Folgeleistungen auf die Beantragung von Erwerbsminderungsrente konnten nicht nachgewiesen werden.

Schlussfolgerungen: Der Einfluss der ambulanten Folgeleistungen der DRV Westfalen auf die berufsbezogenen Variablen wie auch die Bedeutung der KG für AHB-Patienten und die Relevanz der KGG für HV-Patienten haben sich als überraschend gering gezeigt. Erklärungsansätze werden in der Präsentation diskutiert.