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Regressansprüche in Orthopädie und Traumatologie – Warum klagen unsere Patienten?
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Published: | October 15, 2009 |
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Fragestellung: Täglich begeben sich in der Bundesrepublik Deutschland mehrere tausend Patienten in die ambulante und stationäre Behandlung von Ärzten, vertrauend auf deren Kompetenz und Richtigkeit ihres ärztlichen Handelns. In den letzten Jahren scheint dieses Vertrauen allerdings in Frage gestellt, betrachtet man landes- und bundesweit die stetig steigenden Zahlen der eingegangenen Anträge zur Überprüfung auf ärztliche Fehlbehandlung an die jeweiligen Gutachter- und Schlichtungsstellen. Im Sinne eines Beitrags zur Qualitätssicherung, zum Risikomanagements und zur Fehlerprophylaxe sollen Gutachterfälle der Bayerischen Landesärztekammer (kurz: BLÄK) im Zeitraum von 1999 bis 2004 ausgewertet werden.
Methodik: Innerhalb des Erfassungszeitraums und innerhalb der Verfahrensanträge konnten aus insgesamt über 4000 Anträgen aller Fachbereiche 109 Fälle, die den Bereich Hüftgelenk und 164 Fälle, die den Bereich Kniegelenk betrafen isoliert werden. Die vorliegenden 273 Fälle wurden schließlich mit Hilfe von Microsoft Office Excel nach beanstandeten ärztlichen Maßnahmen jeweils für die Fälle aus dem Hüft- und dem Kniebereich kategorisiert, innerhalb der Kategorie tabellarisiert, gezählt und ausgewertet.
Ergebnisse und Schlussfolgerungen: Es ließ sich aus dem Datenpool eine Fehlerquote von 28,1% eruieren, welche im Vergleich zu der Gesamtfehlerquote (die alle medizinischen Fachgebiete umfasst) der Gutachterstelle der BLÄK (ca. 30%) etwas darunter liegt, und welche den bundesweiten Fehlerquotendurchschnitt (ca. 33%) etwas unterschreitet. Im speziellen Bereich lag die Fehlerquote im Bereich Hüftendoprothetik und Kniearthroskopie um fast 10% niedriger als die im Datenpool eruierte globale Fehlerquote von 28,1%. Lediglich die Fehlerquote im Bereich Knieendoprothetik (bei einer relativ kleinen Fallzahl: n=23) war um 5% höher. Bezüglich aller vorliegenden Voten war die Kniearthroskopie mit 28,2% die am häufigsten beanstandete ärztliche Maßnahme, gefolgt von der Hüftendoprothetik mit 24,9%. Jeder zweite Antragsteller reichte seinen Antrag mit Hilfe eines Juristen bei der Gutachterstelle ein. Jeder vierte Antragsteller (25,6%) sah sich nicht richtig über den durchgeführten Eingriff aufgeklärt.
Die erhobenen Daten zeigen, dass es eine Vielzahl von Patienten gibt, die gerade auf dem orthopädisch-unfallchirurgischen Fachgebiet einen Behandlungsfehler vermuten. Hier ist weitere Aufklärungsarbeit erforderlich.