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Die operative Ausbildung an deutschen orthopädischen und traumatologischen Kliniken
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Published: | October 9, 2007 |
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Einleitung: Die operative Ausbildung in chirurgischen Fächern wird in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern noch stiefmütterlich behandelt. Es gibt für den orthopädisch-traumatologischen Sektor im Gegensatz zum Beispiel zur Schweiz und Dänemark keine entsprechenden Curricula, die festschreiben, zu welchem Zeitpunkt ein Assistenzarzt in Weiterbildung welche operativen Eingriffe absolviert haben sollte. Ziel der vorliegenden Studie war es daher, festzustellen, wie hoch der Anteil von ausgesuchten Operationen von Assistenzärzten und Fachärzten für typische Eingriffe in der Orthopädie ist.
Material und Methoden: Anhand von Fragebögen, die an orthopädisch-trauamtologische Kliniken versandt wurden, wurde der prozentuale Anteil der durchgeführten Operationen für arthroskopische Eingriffe am Kniegelenk, an der Schulter und für die Implantation von Kniegelenksendoprothesen erfasst.
Ergebnisse: Anhand der retrospektiven Daten konnten insgesamt 35.654 Kniearthroskopien erfasst werden, die im Durchschnitt in 49,4% von Chef-/Oberärzten, in 27,6% von Fachärzten und in 26,9% von Ärzten in der Weiterbildung operiert wurden. Darüber hinaus wurden 30642 Schulterarthroskopien erfasst, die in 78,4% von Chef-/Oberärzten, in 18,3% von Fachärzten und in 6,9% von Ärzten in der Weiterbildung operiert wurden. Insgesamt 31.138 Knieprothesen erfasst, die 80% von Chef-/Oberärzten, in 14% von Fachärzten und in 7% von Ärzten in der Weiterbildung operiert wurden.
Diskussion: Nach wie vor ist die operative Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses bescheiden. Im Hinblick auf den aktuellen Ärztemangel und die zukünftige operative Versorgung der Patienten muss eine bessere und umfassendere Ausbildung gefordert werden. Ein Großteil der Attraktivität des Arztberufes im operativen Fach resultiert aus der selbständigen manuellen Tätigkeit während einer Operation. Um dem fortlaufenden Mangel an operativ tätigen Ärzten zu begegnen, müssen die Vorgaben vom Gesetzgeber und den Ärztekammern über den Inhalt der Weiterbildung konsequenter umgesetzt werden.