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30. Kongress der Deutschen Kontinenz Gesellschaft

Deutsche Kontinenz Gesellschaft e. V.

19.10. - 20.10.2018, Stuttgart

Kann eine operative Therapie (CESA/VASA) der Harndrangsymptomatik nur aufgrund von Symptomen indiziert werden?

Meeting Abstract

Deutsche Kontinenz Gesellschaft e.V.. 30. Kongress der Deutschen Kontinenz Gesellschaft. Stuttgart, 19.-20.10.2018. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2018. Doc16

doi: 10.3205/18dkg16, urn:nbn:de:0183-18dkg160

Published: November 2, 2018

© 2018 Anding et al.
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Einleitung: Eine Harndrangsymptomatik mit oder ohne Inkontinenz kann durch zahlreiche Faktoren ausgelöst werden wie neurogene oder idiopathische Detrusorhyperaktivität, (inflammatorische) urotheliale Dysfunktion, subvesikale Obstruktion, Deszensus von Beckenorganen oder auch Tumore. Der Schweregrad ist fließend und kann z.B. durch standardisierte Fragebögen, Miktions- und Trinkprotokolle und Lebensqualitätsindices erfasst werden.

Eine verantwortungsvolle Therapie setzt eine umfassende Anamnese und eine an den gültigen Leitlinien orientierte Diagnostik voraus, um die zugrundeliegende Ursache abzuklären und eine Behandlungsdiagnose zu definieren.

Eine operative Therapie der Harndrangsymptomatik kann als letzte Behandlungsstufe bei ausgewählten Patientinnen mit Deszensus sinnvoll sein, wenn eine signifikante Symptomreduktion in einer ‘simulierten Operation’, bzw. präoperativen Urodynamik mit Tampon oder Pessar nachgewiesen wurde.

Methode: Zwischen 2012 und 2017 wurden Fallbeispiele von Patientinnen gesammelt, die aufgrund von Harndrangsymptomen mit Inkontinenz einer operativen Therapie (Cervico- oder Vagino-Sacropexie, auch als CESA/VASA bezeichnet) zugeführt worden waren und in auffälliger Weise die leitlinienkonformen Anamnese- und Diagnosekriterien nicht erfüllt hatten.

Die Patientinnen mit persistierenden oder aggravierten Symptomen wurden weiter diagnostiziert, therapiert und der Verlauf dargestellt.

Ergebnisse: Wenige subjektive Patientenangaben zur Erfassung einer Harndrangsymptomatik stellen keine Grundlage zur Operationsindikationsstellung dar. Nur die Anwendung standardisierter Instrumente in der Symptomerfassung ermöglicht eine Beurteilung und Vergleichbarkeit des Behandlungsergebnisses. Der Verzicht auf eine leitlinienkonforme Diagnostik setzt die Patientinnen dem Risiko einer möglicherweise unnötigen Operation oder gar einer Falschbehandlung aus. In unserer Fallserie wurden häufige Folgeeingriffe beobachtet.

Schlussfolgerung: Die operative Therapie einer unzureichend diagnostizierten Harndrangsymptomatik führt bei vielen Patientinnen zu persistierenden Beschwerden und Folgeeingriffen. Von der allgemein akzeptierten Stufentherapie der ‘Überaktiven Blase’ sollte nur in gut begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.