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23. Jahreskongress der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V.

Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V.

11. - 13. Juni 2015, Düsseldorf

MDK-Gutachten in der außerklinischen Intensivversorgung und die daraus entstehenden Leistungsbescheide

Meeting Abstract

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  • Christoph Jaschke - Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH

Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V.. 23. Jahreskongress der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V.. Düsseldorf, 11.-13.06.2015. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2015. Doc15digab18

doi: 10.3205/15digab18, urn:nbn:de:0183-15digab187

Published: April 23, 2015

© 2015 Jaschke.
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Hintergrund: Die Aufgaben des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) sind in Paragraph 275 SGB V beschrieben. Hierzu gehören Stellungnahmen für die Krankenkassen zu verschiedenen Fragen wie z.B. zur Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln oder Notwendigkeit und Dauer von häuslicher Krankenpflege. „Im Interesse der Versichertengemeinschaft helfen wir mit, die gesundheitliche Versorgung insgesamt qualitativ weiterzuentwickeln“. Und ohne in die ärztliche Behandlung oder pflegerische Versorgung einzugreifen, werde geprüft, ob die Leistungen der Krankenkassen in jedem Einzelfall ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich eingesetzt würden.

Methodik: Kann der MDK diesem hohen Anspruch gerecht werden, wenn er in der außerklinischen Intensivversorgung nur allgemein prüft, ohne auch die beatmungspflegerischen Spezifika unter die Lupe zu nehmen? Und greift er über die Leistungsbescheide nicht ganz erheblich in die pflegerische Versorgung ein? Der Referent hat die Begutachtungspraxis des MDK und die auf ihnen beruhenden Leistungsbescheide in verschiedenen Bundesländern im Bereich der außerklinischen Intensivversorgung analysiert.

Ergebnisse: Dabei entdeckte er erstaunliche und nicht nachvollziehbare Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern.

Diskussion, Fazit: So begrüßenswert die jetzt angestrebte Entbürokratisierung in der Pflege ist, aber ist nicht zu befürchten, dass damit auf lange Sicht die Chance vertan wird, dass die Spezifika der Beatmungspflege gezielter durch den MDK abgeprüft werden? Der Referent plädiert für eine Reform der Begutachtungspraxis und beschäftigt sich mit Alternativen wie Case Management, Fallkonferenzen und eine stärkere Einbeziehung der Betroffenen.