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23. Jahreskongress der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V.

Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V.

11. - 13. Juni 2015, Düsseldorf

Qualitätsprüfungen durch den MDK – Ergänzende Qualitätsprüfkriterien für ambulante Pflegeeinrichtungen mit dem Schwerpunkt „Außerklinische Intensivpflege“

Meeting Abstract

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  • Peter Demmel - MDK Bayern
  • Hans Gerber - MDK Bayern

Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V.. 23. Jahreskongress der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V.. Düsseldorf, 11.-13.06.2015. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2015. Doc15digab17

doi: 10.3205/15digab17, urn:nbn:de:0183-15digab178

Published: April 23, 2015

© 2015 Demmel et al.
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Hintergrund: In der Prüfpraxis des MDK zeigt sich, dass durch die gesetzlich vorgegebenen Standard-Qualitätsprüfungen mit dem üblichen Prüfinstrumentarium spezifische Qualitätsaspekte der außerklinischen Intensivpflege nicht im erforderlichen Umfang abgebildet werden können.

Methodik: Um diese Lücke in der Qualitätsbeurteilung zu schließen, wurden durch die Sozialmedizinische Expertengruppe „Pflege“ der MDK-Gemeinschaft (SEG 2, Leitung: Dr. Hans Gerber) unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse ergänzende intensivspezifische Prüfkriterien definiert.

In die Erarbeitung dieser zusätzlichen Prüfkriterien für ambulante Pflegeeinrichtungen mit dem Schwerpunkt „außerklinische Intensivpflege“ flossen wertvolle Erfahrungen mehrerer Medizinischer Dienste, z.B. der mehrjährigen einschlägigen Vorerfahrungen des MDK Bayern, bei der Implementierung einer spezifizierten Prüfung ein.

Ergebnisse: Die Prüfung erfolgt – ergänzend zum Standardprüfkatalog – in der Einrichtung und am Klienten. Sie beinhaltet intensivspezifische Merkmale der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität: Personalqualifikation, Einarbeitung, Fortbildungen und Schulungen, Notfallmanagement, Umgang mit Medizinprodukten, Kommunikation und Kooperation mit dem behandelnden Arzt, v.a. hinsichtlich eines ggf. vorhandenen Weaning- bzw. Dekanülierungspotentials.

Diskussion, Fazit: Ungeachtet unterschiedlicher vertraglicher Grundlagen ist zur Gewährleistung der erforderlichen Patientensicherheit der Einsatz dieser ergänzenden Prüfkriterien für alle Einrichtungen zu fordern, die Leistungen für intensivpflegebedürftige Personen im Sinne einer speziellen Krankenbeobachtung nach den Richtlinien über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege erbringen.