gms | German Medical Science

67. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie
89. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
44. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie

11. bis 16.11.2003, Messe/ICC Berlin

Der neue Facharzt für "Orthopädie und Unfallchirurgie // Unfallchirurgie und Orthopädie": Ziel - aus orthopädischer Sicht - erreicht?

Kurzbeitrag (DGU 2003)

Search Medline for

  • L. Jani - Riehen

Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie. Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie. Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie. 67. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, 89. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie und 44. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie. Berlin, 11.-16.11.2003. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2003. Doc03dguD19-2

The electronic version of this article is the complete one and can be found online at: http://www.egms.de/en/meetings/dgu2003/03dgu0380.shtml

Published: November 11, 2003

© 2003 Jani.
This is an Open Access article distributed under the terms of the Creative Commons Attribution License (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/deed.en). You are free: to Share – to copy, distribute and transmit the work, provided the original author and source are credited.


Outline

Text

Das angestrebte Ziel ist der gemeinsame neue Facharzt, ausgestattet mit den wesentlichen Inhalten beider Fächer, also den

Erkrankungen und Verletzungen der Bewegungsorgane.

Ob wir dieses Ziel tatsächlich in der von Unfallchirurgen und Orthopäden gleichermaßen gewünschten optimalen Form erreichen, ist vielleicht in 5 bis 10 Jahren beurteilbar.

Für unser Ziel sind noch einige Voraussetzungen nötig, von denen bis zum heutigen Tag leider nur eine gleichsam sanktioniert ist.

Diese 1. Voraussetzung war die vom Ärztetag und vom BÄK-Vorstand im Sommer dieses Jahres abgesegnete Musterweiterbildungsordnung für den neuen Facharzt mit seinen 5 Zusatzweiterbildungen (ZW).

Können wir damit zufrieden sein?

Die von den BÄK-Gremien oft sehr eigenmächtig durchgeführten Streichungen einiger von uns beantragter und bestens bewährter Weiterbildungsinhalte, hat uns keine Freude bereitet:

z.B. die Streichung der „Durchführung" des Röntgen, das zukünftig an den Erwerb einer eigenen Zusatzweiterbildung gekoppelt ist,

z.B. die Streichung der unfallchirurgisch/orthopädischen Rehabilitation, für die ein großer Bedarf besteht und die wir als ZW beantragt hatten.

Trotzdem sind wir Orthopäden und ich denke auch die Unfallchirurgen, mit dem bisher Erreichten einigermaßen zufrieden.

Dies nicht zuletzt wenn man bedenkt, dass alle anderen Zusatzweiterbildungen, die von den übrigen Fachärzten im Gebiet Chirurgie berechtigterweise gewünscht waren, verweigert wurden. Das Ziel der BÄK-Gremien war und ist es auch heute noch, die neue WBO zu „deregulieren", eine Maßnahme, die aus rein administrativer Sicht vielleicht berechtigt sein mag; die Deregulation darf aber nicht auf Kosten der Qualität erreicht werden; hier müssen wir weiterhin sehr aufpassen.

Die 2. Voraussetzung ist die Genehmigung der Leistungskataloge durch die Stäko in der nächsten Woche. Wir haben uns die größte Mühe gegeben diese Kataloge in der von der BÄK gewünschten Form abzugeben. Hoffentlich wird diese Mühe belohnt.

Die 3. Voraussetzung ist schließlich die Genehmigung aller Weiterbildungspapiere durch die Landesärztekammern. Nur dieser Beschluss, in Verbindung mit der Zustimmung durch die jeweilige Aufsichtsbehörde zählt, d.h. ist justiziabel. Wollen wir hoffen, dass sich die Länder im wesentlichen an die Vorgaben halten, die von der BÄK bereits beschlossen sind.

Wenn das nicht geschieht, haben wir das Problem, dass diejenigen, die nach Abschluss ihrer Weiterbildung das Bundesland wechseln, u.U. um ihre Facharztanerkennung kämpfen und vielleicht fehlende Inhalte nachholen müssen.

Sobald auch die beiden letztgenannten Voraussetzungen Realität sind, gilt es die Umsetzung der Weiterbildungsordnung vor Ort in einer Weise zu gestalten, die ohne Qualitätsverlust zumutbar ist.

Das wird für die jungen Assistenzärzte leichter sein, als für den sog. Mittelbau, z.B. die Oberärzte, welche die bisherige Facharzt- bzw. Schwerpunktsbezeichnung besitzen und die neue erwerben wollen. Noch schwieriger wird es für die Chefärzte.

Die jetzige Vorgabe der BÄK, dass hierzu 2 Jahre Betätigung im jeweils anderen Fach erforderlich sind, ist für die Älteren einfach nicht praktikabel.

Das hat natürlich Auswirkungen auf die Weiterbildungsermächtigung, die ja eigentlich den Besitz der neuen Facharztbezeichnung voraussetzt.

Diese Problematik lässt sich m.E. nur dadurch lösen, dass man die Weiterbildungsermächtigung zum neuen Facharzt aufteilt in den unfallchirurgischen und in den orthopädischen Teil, - und dies für einen längeren Zeitraum -, so dass die bisher zur Weiterbildung ermächtigten Orthopäden und Unfallchirurgen weiterhin ihre Aufgabe erfüllen können.

Diese Lösung wäre schon deshalb logisch und auch praktikabel, weil die zukünftige Weiterbildung in den nächsten Jahren ohnehin nicht in einer, sondern nur in beiden jetzigen Fachabteilungen erfolgen kann.

Größere Klinika, die schon jetzt über eine orthopädische und eine unfallchirurgische Abteilung verfügen, können die Umsetzung der neuen WBO für unsere Mitarbeiter einfacher gestalten. Krankenhäuser, die jetzt nur eine der beiden Abteilungen vorhalten, müssen bindende Absprachen mit anderen Krankenhäusern vereinbaren. Über ein vielleicht mögliches Modell in Form eines „Klinikverbundes" werden wir heute noch mehr erfahren.

Die erste Strecke in unserem gemeinsamen Marathon ist ohne größere Verluste bewältigt; zur Euphorie ist aber im Moment noch kein Anlass.

Die vor uns liegende Strecke bis zum Ziel ist noch lang und mit Hindernissen bestückt.

Ein Hindernis ist der Sparzwang in den Krankenhäusern und Universitäten. Wen wundert es, dass Krankenhausmanager und Dekane mit der Sanktionierung des gemeinsamen Facharztes für Orthopädie und Unfallchirurgie freudigst daran denken, eine Chefarztstelle oder ein Ordinariat schnellstmöglich, am liebsten sofort einsparen zu können.

Wir alle wissen, dass sowohl heute wie auch in den nächsten 10 bis 15 Jahren weder ein unfallchirurgischer noch ein orthopädischer Chef über die Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt, um die zahlreichen spezifischen Inhalte des jeweiligen anderen Faches vollumfänglich zu beherrschen, geschweige denn zu lehren.

Die bewährten Führungsstrukturen schon jetzt zu ändern, wie dies leider nicht nur angedacht, sondern vereinzelt auch bereits praktiziert wird, ist für unser gemeinsames Ziel in hohem Maße kontraproduktiv.

Wir leben zwar im Zeitalter der „Fusionen" oder der „feindlichen Übernahmen", wissen aber auch, dass sich diese Entwicklung in der Industrie gar nicht immer bewährt hat.

In der Medizin und besonders in unseren beiden, jetzt schon großen und für die Patientenversorgung sehr wichtigen Fächern, droht bei einer allzu frühzeitigen Fusion ein unerwünschter Qualitätsverlust unter dem insbesondere unsere Patienten zu leiden hätten, aber auch unsere Studenten und unsere Weiterzubildenden.

Wir müssen deshalb, mehr noch als bisher, unsere Krankenhausträger und Universitäten, aber auch die Gremien der Ärztekammern auf diese große Gefahr aufmerksam machen und darauf hinweisen, dass das Zusammengehen von Unfallchirurgie und Orthopädie nur dann erfolgreich sein kann, wenn man hierfür einen längeren Zeitraum gewährt.

Voraussetzung für dieses eher behutsame Vorgehen ist allerdings auch der faire Umgang untereinander. Es ist zwar leider allzu menschlich, dass der vermeintlich Stärkere den vermeintlich Schwächeren schlucken möchte. Die Gefahr ist aber groß, dass er sich dabei verschluckt bzw. seinen Verdauungsapparat erheblich gefährdet.

Orthopäden und Unfallchirurgen sollten am Ende des Marathonlaufes, gleichsam Hand in Hand über die Ziellinie gehen.

Der große Sieger muss der neue gemeinsame Facharzt sein, der durch seine in der Weiterbildung erworbenen fundierten Kenntnisse und Fertigkeiten eine kompetente Patientenversorgung gewährleistet.