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43. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie, 29. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädische Rheumatologie, 25. Wissenschaftliche Jahrestagung der Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie

02.-05. September 2015, Bremen

Können Selektivverträge in der Rheumatologie wirtschaftlich erfolgreich sein ohne die Versorgungsqualität zu gefährden?

Meeting Abstract

  • Dietmar M. J. Krause - Internistische und rheumatologische Gemeinschaftspraxis, Gladbeck
  • Manfred Igelmann - Praxis, Bochum
  • Hans-Joachim Christoph - Rheumatologische Schwerpunktpraxis, Minden
  • Claudia Klink - Internistische und rheumatologische Gemeinschaftspraxis, Gladbeck
  • Ulrich Schoo - Praxis, Rheine
  • Georg Hübner - Gemeinschaftspraxis, Dr.Schoo & Dr. Hübner, Rheine
  • Ludwig Kalthoff - Internistisch-Rheumatologische Schwerpunktpraxis, Herne
  • Hans-Jürgen Menne - Rheumatologische Schwerpunktpraxis Dortmund, Internistische Rheumatologie, Dortmund
  • Xenofon Baraliakos - Rheumazentrum Ruhrgebiet, Herne
  • Jürgen Braun - Rheumazentrum Ruhrgebiet, Herne
  • Elmar Schmitz-Bortz - Rheumatologische und Osteologische Schwerpunktpraxis Hattingen, Hattingen

Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie. Deutsche Gesellschaft für Orthopädische Rheumatologie. Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie. 43. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh); 29. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädische Rheumatologie (DGORh); 25. wissenschaftliche Jahrestagung der Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie (GKJR). Bremen, 02.-05.09.2015. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2015. DocEV.24

doi: 10.3205/15dgrh096, urn:nbn:de:0183-15dgrh0968

Published: September 1, 2015

© 2015 Krause et al.
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Text

Einleitung: Selektivverträge sind Direktverträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern, die grundsätzlich mit dem Ziel der Verbesserung der Patientenversorgung abgeschlossen werden sollten. Beim Abschluss solcher Verträge können auch versorgungspolitische oder finanzielle Motive eine Rolle spielen. Dessen ungeachtet sollten im Rahmen der Umsetzung eines Selektivvertrages validierte Assessments dokumentiert werden, um die Auswirkung von vertragsbedingten Veränderungen auf die Versorgungsqualität messen zu können.

Methoden: Am 1.12.2011 wurde zwischen der Barmer-GEK, dem RheumaNetz Westfalen-Lippe (RNWL) (Zusammenschluss der niedergelassenen internistischen Rheumatologen in Westfalen-Lippe) und Schwerpunktkrankenhäusern eine sektorübergreifende Vernetzung ambulant ärztlicher Leistungen auf Grundlage des § 140a SGB V für Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen vereinbart. Gegenstand der Vereinbarung waren die Einrichtung von Sondersprechstunden und die Koordination ambulanter fachärztlicher Leistungen, stationärer Therapie und Nachsorge mit dem Ziel der Behandlung in rheumatologischen Fachzentren und der Vermeidung unnötiger Krankenhauseinweisungen sowie der Berücksichtigung einer abgestimmten Arzneimittelliste im Rahmen von Rabattverträgen der Barmer-GEK.

Der Einsparerfolg des Netzes wurde ermittelt durch den Vergleich der Kostenentwicklungen der eingeschriebenen Versicherten zum Vorjahr mit der entsprechenden Entwicklung in Deutschland außerhalb von Westfalen-Lippe.

Bei Patienten mit rheumatoider Arthritis (RA) wurden durch das RNWL die Krankheitsaktivität mit dem DAS28, die Funktionskapazität mit dem Funktionsfragebogen Hannover (FFbH), BSG und CRP zum Zeitpunkt der Einschreibung und im weiteren Verlauf ermittelt. Die ersten und letzten verfügbaren Werte wurden mittels t-Test bzw. Chi-quadrat-Test verglichen; ein p-Wert kleiner als 0,05 wurde als signifikant gewertet.

Ergebnisse: Bis Ende 2012 wurden 632 Patienten im Rahmen dieses Vertrages einschrieben. Der Einsparerfolg erreichte für diesen Zeitraum einen sechssstelligen Betrag.

Von den in den Jahren 2011-2013 eingeschriebenen RA-Patienten (M05 und M06) lagen bei 455 Patienten Kontrolluntersuchungen im Verlauf vor. Hierbei zeigten sich zwischen den Mittelwerten zum Zeitpunkt der Einschreibung und der letzten Verlaufskontrolle keine signifikanten Unterschiede: DAS28 (n=109): 2,73 vs. 2,45, FFbH (n=400): 72 vs. 73%, BSG (n=320) 20,0 vs. 17,2 mm n.W., CRP (n=358) 1,27 vs. 1,18 mg/dl. Bei RA-Patienten mit mindestens zwei DAS28-Werten lag der letzte Wert bei 66% unter 2,6 im Vergleich zu 52% zum Zeitpunkt der Einschreibung (p<0,05).

Schlussfolgerung: Im Rahmen dieses (wirtschaftlich erfolgreichen) Selektivvertrages konnte bei RA-Patienten die schon zu Beginn sehr gute Quote von DAS28-Remissionen von initial 52% auf 66% deutlich verbessert werden.