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44. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen e. V. (DGPRÄC), 18. Jahrestagung der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen e. V. (VDÄPC)

12.09. - 14.09.2013, Münster

Wahrung ethischer und berufsrechtlicher Grundsätze in der Ästhetischen Chirurgie – Aufgabe der Selbstverwaltung oder staatlicher Kontrolle?

Meeting Abstract

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  • presenting/speaker Peter M. Vogt - Medizinische Hochschule Hannover, Klinik für Plastische, Hand- und Wiederherstellungschirurgie, Hannover, Deutschland

Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen. Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen. 44. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC), 17. Jahrestagung der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC). Münster, 12.-14.09.2013. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2013. DocFV 01

doi: 10.3205/13dgpraec009, urn:nbn:de:0183-13dgpraec0092

Published: September 10, 2013

© 2013 Vogt.
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Einleitung: Jugendlichkeit, Schönheit, Ästhetik und körperliche Leistungsfähigkeit bis in das hohe Lebensalter bestimmen in entwickelten Ländern zunehmend das Ideal des Menschenbildes.

Problemstellung: Dies bedingt eine starke Nachfrage auch nach ästhetisch-chirurgischen Leistungen, die in selbständiger ärztlicher Tätigkeit oder in als GmbH geführten Kliniken angeboten werden. Zunehmendes Selbstverständnis der Patienten als Konsumenten gewünschter chirurgischer Leistungen, eine Abkehr vom paternalistischen Arztbild, Erleichterungen in der Bewerbung ärztlicher Leistungen und die Stärkung der Wettbewerbssituation in der Heilkunde führen zu Konflikten, die sich in Spannungen zwischen traditionellem Arztbild, Berufs-Ethos und dem gegebenen Wettbewerbsdruck in der ästhetischen Chirurgie widerspiegeln.

Lösungsansätze: Aus Sicht des Autors könnten verbindliche Verhaltens-Leitlinien dazu beitragen, dass Fachärzte für Plastische und Ästhetische eine ethisch mit dem Arztbild vereinbare Tätigkeit in der ästhetischen Chirurgie ausüben, dabei Konflikte mit der Berufsordnung und dem Heilmittelwerbegesetz vermeiden und den Patientinnen und Patienten eine Orientierung in einer ausufernden Angebotsvielfalt geben. Die Bundesärztekammer hat dazu Eckpunkte benannt, durch die das Wohl der Nachfragenden wie auch das auf den Arztberuf als Ganzes bezogene „antizipatorische Systemvertrauen“ gewahrt bleiben. Im Wesentlichen sind dies:

  • Wahrheitsgemäße Beratung
  • Berücksichtigung aller medizinischen und nichtmedizinischen Maßnahmen, inkl. Neben- und Spätfolgen.
  • Kein Anraten von Maßnahmen, von deren Wirksamkeit der Arzt nicht überzeugt ist.
  • Belassen der Verantwortung für die Auswahl einer aussichtsreichen Maßnahme beim Arzt.
  • Die Beratung darf nicht intendieren, bestimmte Maßnahmen lediglich zu „verkaufen“.
  • Dem Nachfragenden Maßnahmen nur dann anbieten, wenn die notwendige Fachkompetenz vorliegt.
  • Stets die schonendste Maßnahme anbieten, um das Behandlungsziel zu erreichen, auch wenn andere Maßnahmen lukrativer sind.
  • Gründliche Aufklärung über die durchzuführenden Maßnahmen, ihre – ggf. fehlende – wissenschaftliche Fundierung, ihre erwünschten und unerwünschten Resultate und deren Auftrittswahrscheinlichkeit.
  • Informieren, auch darüber, dass eine medizinische Notwendigkeit nicht vorliegt.
  • Der Arzt muss sich im Gespräch überzeugen, dass der Nachfragende die Aufklärung verstanden hat.
  • Die Durchführung der Maßnahme setzt voraus, dass der Nachfragende sein freies und informiertes Einverständnis gegeben und einen entsprechenden Behandlungsauftrag erteilt hat.
  • Auch bei ärztlichem Handeln ohne Krankheitsbezug müssen hohe Standards der Schadensvermeidung eingehalten werden.
  • Die Werbung sollte, wenn überhaupt, auf sachliche Information begrenzt werden.

Schlussfolgerungen: Die Gefahr einer staatlichen Intervention bei ausbleibender Selbstkontrolle ist nicht zu unterschätzen. Daher sind vor allem die Fachgesellschaften bei der Entwicklung und Durchsetzung von Qualitätsstandards, der Erarbeitung von Verhaltenskodizes sowie der Sanktionierung von Fehlverhalten gefragt. Ein erster Schritt hierzu wäre eine Selbstverpflichtungserklärung, über die ethisch konformes Verhalten von Plastischen Chirurgen der Öffentlichkeit gegenüber transparent gemacht werden kann.