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Optimierung der Screening-Strategie beim Neugeborenen-Hörscreening: wie viele Messwiederholungen sind sinnvoll?
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Published: | August 31, 2010 |
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Zusammenfassung
Hintergrund: Für die Qualitätskontrolle beim hessischen NHS-Programm werden alle Messversuche zu jedem Kind an die Hörscreening-Zentrale übermittelt. Hoth et al. [1] schlugen zur Optimierung der Spezifität des Screeningverfahrens vor, die Anzahl der Messwiederholungen nach einem kontrollbedürftigen Ergebnis in die Qualitätssicherung mit einfließen zu lassen.
Material und Methoden: 2009 wurden im hessischen NHS-Programm 94.382 Ohren erfasst. Davon wurden 71.848 Ohren ausschließlich mittels TEOAE und 13.972 Ohren ausschließlich mittels AABR untersucht.
Für beide Messverfahren wurde die Anzahl der Ohren ermittelt, die nach n Wiederholungen unauffällig getestet wurden. Mit dem von Hoth et al. [1] vorgestellten Modell wurde untersucht, nach wie vielen Wiederholungen, unter der Annahme idealisierter Messbedingungen, eine Spezifität von 99 % in den jeweiligen Verfahren überschritten wird.
Ergebnisse: Von den mit TEOAE/AABR gemessenen 71.884/13.103 Ohren waren 64.284/11.170 beim ersten Versuch unauffällig. Dadurch ergeben sich die Spezifitäten poae = 89,4% und pabr = 81,7%. Unter idealisierten Bedingungen wird die Spezifität p = 99% beim TEOAE-Verfahren mit der zweiten und beim AABR-Verfahren mit der dritten Messung überschritten.
Diskussion: Als Qualitätskriterium ließe sich formulieren: ein kontrollbedürftiges Ergebnis sollte erst akzeptiert werden, wenn die Messung zwei (TEOAE), bzw. drei (AABR) Mal mit zeitlichem Abstand wiederholt wurde. Dieses Kriterium wurde in Hessen im Jahr 2009 bei 32,2% aller kontrollbedürftig gemessenen Ohren nicht erreicht. Eine Mindestanzahl an Wiederholungen würde die Zahl der falsch-positiven Messungen im Primärscreening vermutlich verringern.
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Hintergrund
Für die Qualitätskontrolle beim hessischen Neugeborenen-Hörscreening-Programm werden alle Messversuche sowie begleitende, messqualitätsrelevante Parameter zu jedem Kind an die Hörscreening-Zentrale übermittelt. Hoth et al. [1] schlugen zur Optimierung der Spezifität des Screeningverfahrens vor, die Anzahl der Messwiederholungen nach einem kontrollbedürftigem Ergebnis in die Qualitätssicherung mit einfließen zu lassen. Ein kontrollbedürftiges Ergebnis der TEOAE-Messung sollte demnach erst nach vier Wiederholungen akzeptiert werden, beim AABR-Verfahren werden dort drei Wiederholungen empfohlen.
Material und Methoden
Im Jahr 2009 wurden im hessischen Neugeborenen-Hörscreening-Programm 47.191 Kinder (94.382 Ohren) erfasst. Davon wurden 35.942 Kinder (71.848 Ohren) ausschließlich mittels TEOAE und 6.836 Kinder (13.972 Ohren) ausschließlich mittels AABR untersucht. Kinder, die mit einer Kombination beider Verfahren getestet wurden, flossen nicht in die Berechnungen mit ein.
Es wurde für beide Messverfahren die Anzahl der Ohren ermittelt, die nach n Wiederholungen unauffällig getestet wurden. Mit dem von Hoth et al. [1] vorgestellten Modell wurde untersucht, nach wie vielen Wiederholungen, unter der Annahme idealisierter Messbedingungen, eine Spezifität von 99% in den jeweiligen Verfahren überschritten wird.
Ergebnisse
Von den mit dem TEOAE-Verfahren gemessenen 71.884 Ohren waren 64.284 beim ersten Versuch unauffällig. Insgesamt wurden 70.021 Ohren unauffällig gemessen. Das AABR-Verfahren kam bei 13.103 Ohren zu Anwendung. Hier waren 11.170 beim ersten Versuch unauffällig. Dadurch ergeben sich nach Hoth et al. [1] die Spezifitäten poae = 89,4% und pabr = 81,7%. Unter idealisierten Bedingungen wird die Spezifität p = 99% beim TEOAE-Verfahren mit der zweiten und beim AABR-Verfahren mit der dritten Messung überschritten (Abbildung 1 [Abb. 1]).
Diskussion
Insgesamt weisen die Ergebnisse dieser Untersuchung Parallelen zu den Ergebnissen von Hoth et al. [1] auf. Dies gilt auch bei der deutlich größeren Anzahl an Ohren in dieser Untersuchung, die innerhalb der klinischen Routine von einer großen Anzahl unterschiedlicher Untersucher gemessen wurden.
In der Arbeit von Hoth et al. [1] wurden alle betrachteten Kinder von zwei Untersuchern mit beiden Messverfahren getestet. Bei dem hier betrachteten Kollektiv kam pro Kind immer nur ein Verfahren zur Anwendung. Die Kinder, die mit dem TEOAE-Verfahren getestet wurden, waren in der Regel Kinder ohne Risikofaktoren für eine konnatale Hörstörung, während bei etwa 40% der Kinder mit einer AABR-Messung von der Klinik mindestens ein Risikofaktor an die Hörscreening-Zentrale gemeldet wurde. Generell überwiegt in den Kliniken der Anteil der TEOAE-Messungen deutlich, so dass die Gesamtheit der Untersucher in diesem Verfahren versierter ist. Das AABR-Verfahren wird teilweise als „schwierig durchzuführen“ angesehen und wenn möglich vermieden. Es spricht also einiges dafür, dass die geringere Rate unauffälliger AABR-Messungen im Vergleich zu den TEOAE-Messungen lässt sich auf die fehlende Messroutine der Untersucher und dem höheren Anteil an Risiko-Babys zurück führen.
Als Qualitätskriterium ließe sich formulieren: ein kontrollbedürftiges Ergebnis sollte erst akzeptiert werden, wenn die Messung zwei (TEOAE), bzw. drei (AABR) Mal mit zeitlichem Abstand wiederholt wurde. Dieses Kriterium wurde in Hessen im Jahr 2009 bei 32,2% aller kontrollbedürftig gemessenen Ohren nicht erreicht. Dieser hohe Wert lässt vermuten, dass die Empfehlung einer Mindestanzahl an Wiederholungen die Zahl der falsch-positiven Messungen im Primärscreening verringern würde (Tabelle 1 [Tab. 1]).