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100 Jahre Phoniatrie in Deutschland
22. Wissenschaftliche Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie
24. Kongress der Union Europäischer Phoniater

Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie e. V.

16. bis 18.09.2005, Berlin

BUEVA-Test als Screening-Verfahren zur Untersuchung der Sprachentwicklung

BUEVA test as screening method for investigations of language development

Poster

  • corresponding author presenting/speaker Frank Rosanowski - Universitätsklinikum Erlangen, Abteilung für Phoniatrie und Pädaudiologie, Erlangen, Deutschland
  • author Ulrich Eysholdt - Universitätsklinikum Erlangen, Abteilung für Phoniatrie und Pädaudiologie, Erlangen, Deutschland
  • author Jörg Lohscheller - Universitätsklinikum Erlangen, Abteilung für Phoniatrie und Pädaudiologie, Erlangen, Deutschland
  • author Peter Kummer - Universitätsklinikum Erlangen, Abteilung für Phoniatrie und Pädaudiologie, Erlangen, Deutschland

100 Jahre Phoniatrie in Deutschland. 22. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie, 24. Kongress der Union der Europäischen Phoniater. Berlin, 16.-18.09.2005. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2005. Doc05dgppP02

The electronic version of this article is the complete one and can be found online at: http://www.egms.de/en/meetings/dgpp2005/05dgpp014.shtml

Published: September 15, 2005

© 2005 Rosanowski et al.
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Zusammenfassung

Kinder mit umschriebenen Entwicklungsstörungen sind durch gravierende Defizite in einem umschriebenen Entwicklungsbereich bei ansonsten altersgemäßen Fähigkeiten gekennzeichnet. Sie sind von normaler Intelligenz und weisen keine neurologische Erkrankung auf. Die frühzeitige Diagnostik von Kindern mit den normalen Schulbesuch gefährdenden Sprachentwicklungsstörungen ist ein wesentliches Anliegen der präventiven Phoniatrie und Pädaudiologie. Nach dem Prinzip eines Screening-Tests sollten in der Diagnostik einfache, am besten durch Hilfspersonal durchzuführende Tests mit einem nur minimalen Anteil falsch negativer Befunde eingesetzt werden. Dafür wurde von Esser et al. der BUEVA-Test konzipiert. Er ist eine Zusammenstellung „besonders aussagekräftiger Untertests aus bewährten Testverfahren“ und erfasst die „allgemeine Intelligenz“, die „Artikulation“, „expressive Sprache“, „rezeptive Sprache“ „Visuomotorik“ und „Aufmerksamkeit“. In dieser Studie wurden die Ergebnisse des BUEVA-Tests mit denen diverser standardisierter Sprachentwicklungstests verglichen. Untersucht wurden 25 Kinder, 7 Mädchen und 18 Jungen, im Alter von 4;3 bis 5;9 Jahren. Dabei ergaben sich in 23 von 25 Fällen - in unterschiedlicher Häufung - falsch negative Befunde der drei Subtests des BUEVA zur Sprachentwicklung. Mithin ist dieser Test für die Aussonderungsuntersuchung im Umfeld von Störungen der Sprachentwicklung im Vorschulalter absolut ungeeignet.


Text

Einleitung

Kinder mit „umschriebenen Entwicklungsstörungen" sind durch gravierende Defizite in einem Entwicklungsbereich bei ansonsten altersgemäßen Fähigkeiten gekennzeichnet. Sie sind von normaler Intelligenz und weisen keine neurologische Erkrankung auf, auch wenn die jeweilige Funktionsstörung eng mit der biologischen Reifung des Zentralnervensystems verknüpft ist. Eine das phoniatrisch-pädaudiologische Fachgebiet genuin betreffende umschriebene Entwicklungsstörung betrifft den Spracherwerb. Er wird in der fachärztlichen Sprechstunde jedoch nicht isoliert betrachtet, da nicht nur nach nosologischen Kriterien, sondern auch unter therapeutischen und prognostischen Gesichtspunkten Auffälligkeiten auch der anderen Entwicklungsbereiche erfasst und bewertet werden müssen. Insofern ist die Diagnostik einer Sprachentwicklungsstörung immer mehrdimensional zu konzipieren, wenn auch - je nach individueller Fragestellung und in Abhängigkeit der strukturellen Voraussetzungen der untersuchenden Stelle - mit unterschiedlich gewichtetem Inhalt und Aufwand für die verschiedenen Entwicklungsbereiche.

Danach sind andere mit der Untersuchung von sprachentwicklungsauffälligen Kindern beschäftige Fachgebiete als die Phoniatrie und Pädaudiologie, so v.a. die die Hals-Nasen-Ohren- und die Kinderheilkunde, aber auch Institutionen der Gesundheitsfürsorge wie z.B. Gesundheitsämter mit dem methodischen Problem der Auswahl einzusetzender diagnostischer Mittel konfrontiert. In der arbeitsteilig organisierten spezialisierten Medizin und eingedenk des zahlenmäßigen Defizits phoniatrisch-pädaudiologischer Praxen und Krankenhausabteilungen wäre es wünschenswert, den genannten Kooperationspartnern Verfahren an die Hand zu geben, die ihnen zunächst unter dem Gesichtspunkt der Aussonderungsuntersuchung, d.h. mit hoher Sensitivität und eher weniger hohen Spezifität, die Indikation zur Weiterleitung der Betroffenen an die kommunikationsmedizinische Fachdisziplin erleichtern.

Vor diesem methodischen Hintergrund wurde von Esser et al. der Test „Basisdiagnostik umschriebener Entwicklungsstörungen im Vorschulalter" BUEVA konzipiert [1]. Er ist eine Zusammenstellung „besonders aussagekräftiger Untertests aus bewährten Testverfahren" und erfasst in sechs Subskalen die „allgemeine Intelligenz", die „Artikulation", die „expressive Sprache", die „rezeptive Sprache", die „Visuomotorik" und die „Aufmerksamkeit". In dieser Studie ging es um die folgende Frage: Liefern die Ergebnisse der die Sprachentwicklung gezielt betreffenden Subskalen des BUEVA-Tests verlässliche Aussagen zum Sprachentwicklungsstand der untersuchten Kinder? Dazu wurden die Ergebnisse des BUEVA-Tests mit denen diverser standardisierter Sprachentwicklungstests verglichen.

Probanden und Methoden

Untersucht wurden 25 - entsprechend der Testvorgabe noch nicht beschulte - Kinder, 7 Mädchen und 18 Jungen, im Alter von 4;3 bis 5;9 Jahren, die wegen einer in Rede stehenden isolierten Störung der Sprachentwicklung auf fachärztliche Zuweisung in Begleitung eines oder beider Elternteile in der berichtenden Abteilung vorgestellt wurden. Kinder mit einer permanenten peripheren Schwerhörigkeit, einer komplexen oder syndromalen Entwicklungsstörung wurden von der Studienteilnahme ausgeschlossen.

Als Untersuchungsverfahren wurden zunächst klinisch übliche audiometrische Tests zum Ausschluss einer peripheren Schwerhörigkeit durchgeführt. Zur Studienfrage wurden der BUEVA-Test sowie als Referenz mehrere andere standardisierte Tests zum Entwicklungsstand der im BUEVA-Test geprüften unterschiedlichen linguistischen Ebenen durchgeführt, nämlich zur Artikulation, zur Grammatik und zum Sprachverstehen.

Die Untersuchung wurde in einem teilstationären Setting und grundsätzlich in Anwesenheit eines Elternteils durchgeführt. Die einzelnen Untersuchungen wurden in mehrere Abschnitte mit unterschiedlich langen Pausen bzw. Erholungszeiten unterteilt. So sollten auffällige Testergebnisse durch eine Überforderung der Aufmerksamkeit und Konzentration vermieden werden. Testleiter waren die langjährig im Umgang mit sprachentwicklungsgestörten Kindern erfahrenen klinischen Logopädinnen der berichtenden Abteilung. Die Testdurchführung erfolgte streng nach den Vorgaben der jeweiligen Testanweisungen.

Die Auswertung erfolgte mit Methoden der deskriptiven Statistik.

Ergebnisse

Eine vollständige Übereinstimmung der Ergebnisse aller drei Subskalen des BUEVA-Tests mit den Referenzverfahren wurde bei 2 der 25 untersuchten Kinder gefunden: In einem Fall waren alle Befunde unauffällig; im zweiten Fall wurde die Artikulation mit dem BUEVA-Test und mit dem Referenzverfahren als auffällig bestimmt, die Grammatik und das Sprachverstehen waren jeweils unauffällig.

Artikulation: Die Untersuchungsbefunde stimmten bei insgesamt 10 von 25 Kindern überein: In 8 Fällen waren beide Verfahren auffällig, bei 2 Kindern beide unauffällig. Ein auffälliger BUEVA-Test bei unauffälligem Referenzverfahren („falsch positiv") wurde in keinem Fall gesehen. Ein unauffälliger BUEVA-Test bei auffälligem Referenzverfahren („falsch negativ") wurde in 15 Fällen gesehen.

Grammatik: Die Untersuchungsbefunde stimmten bei insgesamt 3 von 25 Kindern überein: In 1 Fall waren beide Verfahren auffällig, bei 2 Kindern beide unauffällig. Ein auffälliger BUEVA-Test bei unauffälligem Referenzverfahren („falsch positiv") wurde in keinem Fall gesehen. Ein unauffälliger BUEVA-Test bei auffälligem Referenzverfahren („falsch negativ") wurde in 22 von 25 Fällen gesehen.

Sprachverstehen: Die Untersuchungsbefunde stimmten bei insgesamt 10 von 25 Kindern überein: In 2 Fällen waren beide Verfahren auffällig, bei 8 Kindern beide unauffällig. Ein auffälliger BUEVA-Test bei unauffälligem Referenzverfahren („falsch positiv") wurde in keinem Fall gesehen. Ein unauffälliger BUEVA-Test bei auffälligem Referenzverfahren („falsch negativ") wurde in 15 von 25 Fällen gesehen.

Insgesamt ergaben sich also in 23 von 25 Fällen - in unterschiedlicher Häufung - falsch negative Befunde der drei Subtests des BUEVA zur Sprachentwicklung.

Schlussfolgerung

Die im BUEVA-Test vorgenommene Zusammenstellung „besonders aussagekräftiger Untertests aus bewährten Testverfahren" ist zur Prüfung der Artikulation, der Grammatik und des Sprachverstehens als Kernleistungen der kindlichen Sprachentwicklung im Sinne einer Aussonderungsuntersuchung („Screening") im Vorschulalter absolut ungeeignet. Das Testverfahren ist somit für die klinische Praxis entbehrlich und sollte wegen der großen Gefahr der fälschlichen Einschätzung als „normale" Sprachentwicklung nicht verwendet werden.


Literatur

1.
Esser, G.: BUEVA. Basisdiagnostik für umschriebene Entwicklungsstörungen im Vorschulalter. Beltz Test GmbH, Göttingen, 2002