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SMILE und Flugtauglichkeit
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Published: | March 1, 2016 |
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Der Vortrag gibt einen Überblick über die allgemeinen Anforderungen der fliegerärztlichen Begutachtung im Bereich der Ophthalmologie für die verschiedenen Klassen. Die Richtlinien haben sich zum 15.12.2011 erheblich verändert und sind von der European AviationSafety Agency (EASA) in den „AcceptableMeansof Compliance andGuidance Material to Part-MED“ (AMC-Med) festgehalten worden. Speziell für die Klasse 1 (Berufspiloten) ergaben sich erhebliche Erleichterungen. So sind refraktive Fehler bei Bewerbern bis +5 Dpt bzw. -6 Dpt und ein Astigmatismus bis 2 Dpt möglich. Ein Keratokonus führt nicht automatisch zu einer Untauglichkeit. Nach einem chirurgischen Eingriff am Auge ist ein Pilot tauglich, wenn präoperativ +5 Dpt bzw. -6 Dpt nicht überschritten und ein postoperativ komplikationsloser Verlauf dokumentiert wurde. Weiter ist eine stabile Refraktion im Tagesverlauf erforderlich (+/- 0.75 Dpt).Außerdem besteht keine zeitliche Vorgabe, wann der Fliegerarzt den Patienten wieder eine Flugtauglichkeit bescheinigen kann.Im Gegensatz dazu ist bei der Katarkt-Chirurgie eine Flugtauglichkeit frühestens nach 3 Monaten möglich (auch bei einer ICL). Die Smile-Methode ist neben der Lasek und der Lasik ein zulässiges Verfahren, wenn sämtliche Vorgaben erfüllt sind. Die Vorteile der geringeren Induktion von sphärischen Aberrationen, der geringeren Sicca-Problematik und die vermutlich höhere biomechanische Stabilität der Hornhaut könnten in Zukunft dazu führen, dass die Smile zum „golden standard“ für refraktiv-chirurgische Eingriffe bei Piloten werden könnte.