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Kurzreferat zu Rechtsfragen der Abrechnung/Kostenerstattung IOL Lasik und ICL
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Published: | March 4, 2014 |
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Regelmäßig liegt einem augenchirurgischen Eingriff eine medizinische Indikation zugrunde. Wenn der Patient im Vorfeld der Behandlung bei seinen Kostenträgern vorab um Kostenbestätigung nachsucht, heißt es dennoch zuweilen, die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs sei nicht gegeben oder die Fehlsichtigkeit habe schon vor Vertragsschluss mit dem Kostenträger bestanden oder die Fehlsichtigkeit besitze schlicht keinen Krankheitswert. Beihilfestellen berufen sich auf die Vorrangigkeit von Heilhilfsmitteln und die Unwirtschaftlichkeit moderner Verfahren. In dem Referat sollen jeweils die rechtlichen Erwiderungsoptionen anhand der aktuellen Rechtsprechung aufgezeigt werden. Ferner soll der aktuelle Stand der Debatte zu dem Gebührenrahmen der Pos. 5855 GOÄ und zur Anwendung dieser Position in der Abrechnung der Femtokataraktchirurgie dargestellt werden.