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Priorisierungsstrategien bei sequentiellen Korrektureingriffen nach komplexen Defektverletzungen an der oberen Extremität
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Published: | August 27, 2021 |
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Fragestellung: Kombinationsverletzungen, speziell solche mit Gewebsverlust, können nur selten einzeitig versorgt werden. Vor Defektrekonstruktionen sollte eine suffiziente Weichgewebsbedeckung erfolgen. Erst bei nachgewiesener Infektfreiheit sind weitere rekonstruktiven Schritte denkbar. Außerdem sind u.U. gegensätzliche Erfordernisse der Nachbehandlung zu bedenken.
Methodik: Darstellung der Behandlungsverläufe von vier Patienten aus der eigenen Klinik. Alle hatten ausgedehnte Defektverletzungen erlitten, ursächlich war eine Hundebissverletzung, eine Walzenquetschverletzung, eine Quetschverletzung, und eine Rissverletzung durch einen rotierenden Bohrer.
In allen Fällen konnte nach Debridement und Frakturversorgung zunächst eine Oberflächenrekonstruktion erfolgen, teilweise unter Nutzung freier Lappen. Die Rekonstruktion der motorischen Funktion erforderte sekundäre Ersatzoperationen, teilweise mit Sehneninterponaten. Voraussetzung hierfür war die frei passive Gelenkbeweglichkeit der paretischen Finger. Dies konnte in einem Fall nur durch eine vorgeschaltete Tenoarthrolyse erreicht werden.
Ergebnisse: Alle Patienten hatten initial aufgrund von verletzungsbedingten Ausfällen aktiver Finger- oder Handgelenksbeweglichkeit eine nur eingeschränkte Funktion. Nach Rekonstruktion konnte in drei Fällen eine gute, in einem Fall eine zufriedenstellende Funktion erzielt werden.
Schlussfolgerung: Schon bei der Erstversorgung komplexer Handverletzungen müssen die Erfordernisse der Nachbehandlung bedacht werden. In unserer Serie stellen wir Patienten mit Defektverletzungen der Strecksehnen oder -muskulatur vor, die nicht für eine primäre Rekonstruktion geeignet waren, weil die Anforderungen einer adäquaten Nachbehandlung zunächst noch nicht gegeben waren. Schon bei der Auswahl der Weichteilrekonstruktion im Rahmen der Erstbehandlung sollten die späteren Rekonstruktionsanforderungen bedacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Fälle, bei denen die Standardverfahren nicht umsetzbar sind, weil zusätzlich Sehneninterponate benötigt werden.