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5. Wissenschaftlicher Kongress der Deutschen Gesellschaft für Essstörungen e.V. (DGESS)

Deutsche Gesellschaft für Essstörungen e.V.

03.03. - 05.03.2016, Essen

About this meeting

Die Deutsche Gesellschaft für Essstörungen (DGESS) ist ein interdisziplinärer Zusammenschluss von Wissenschaftlern und Klinikern mit dem gemeinsamen Ziel die Prävention, Früherkennung, Diagnostik und Therapie von Essstörungen zu optimieren und die Interessen der Betroffenen sowie deren Angehörigen in Deutschland bestmöglich zu vertreten.

Essstörungen sind meist lang dauernde Erkrankungen, die bereits frühzeitig beginnen. In der Risikogruppe adoleszenter Mädchen und junger Frauen spielen Anorexia nervosa (AN) und Bulimia nervosa (BN) eine bedeutende Rolle für Morbidität und Mortalität. Essstörungen zählen zu den häufigsten chronischen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter.

Die standardisierte Mortalitätsrate der AN ist zehn Jahre nach Diagnosestellung auf das 10fache erhöht. Damit ist die AN jene psychische Störung mit der höchsten Mortalität.

Im Jahre 1994 wurde die Binge-Eating-Störung als vorläufige Diagnose in das DSM-IV aufgenommen. Mit einer Prävalenz von 2% in der Allgemeinbevölkerung ist sie deutlich häufiger als die AN und BN und es sind fast zur Hälfte Männer betroffen. Im klinischen Alltag sind die meisten Betroffenen übergewichtig oder adipös. Die rasche Zunahme der Prävalenz von Übergewicht und Adipositas stellt eine besondere Herausforderung dar.

In Deutschland existiert in unterschiedlichen Fachdisziplinen ausgewiesene wissenschaftliche und klinische Kompetenz, mit einer bislang nur losen Vernetzung. Um diese Vernetzung zu fördern, wurde am 27. März 2006 die Deutsche Gesellschaft für Essstörungen DGESS e. V. gegründet. Die Gesellschaft will sowohl Wissenschaft und Forschung als auch deren Anwendung in Prävention, Früherkennung, Diagnostik und Therapie von Essstörungen fördern und vernetzen. Sie versteht sich als Kristallisationspunkt für Forschung und als Lobby für die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen.