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Korrelation der Verweildauer und Gesamtkosten nach Ösophagektomie
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Published: | April 24, 2015 |
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Einleitung: Der zunehmende Kostendruck im Gesundheitswesen und gleichzeitige Bemühungen um eine Verbesserung der Versorgungsqualität erfordern mehr Transparenz fallbezogener Kostentreiber. Ziel der hier vorgestellten Studie ist es, den generell vermuteten hohen Einfluss der Verweildauer auf die Gesamtkosten pro Fall beispielhaft nach transthorakaler Ösophagektomie näher zu quantifizieren.
Material und Methoden: Im Jahr 2013 wurden n=161 Patienten (36 Männer, 14 Frauen, medianes Alter 59,7 Jahre), die eine transthorakale Ösophagektomie mit Rekonstruktion durch Magenhochzug (Ivor-Lewis-OP) in einem Zentrum für Ösophaguschirurgie erhielten, prospektiv in die Studie aufgenommen. Die Verweildauer (auf Normal- und Intensivstation) wurde den Gesamtkosten pro Fall (von Normal- und Intensivstation) gegenübergestellt und mögliche patienten- bzw. OP-bezogene Einflussfaktoren univariat und multivariat analysiert.
Ergebnisse: Die durchschnittliche Gesamtverweildauer (GVWD) betrug 21,6 Tagen (Median 18,0). Die durchschnittlichen Gesamtkosten pro Fall betrugen ca. 24.400€ (Median 19.200€). Die jeweiligen Fallkosten variieren dabei zwischen ca. 12.200€ bis maximal 127.400€. Die Korrelationsanalyse zeigte einen linearen Zusammenhang zwischen GVWD und Gesamtkosten (Korr.Koef n. Pearson 0,906, p<0,001). Die durchschnittliche Verweildauer auf Normalstation ist gegenüber der Verweildauer auf der Intensivstation (VWD-ICU) um den Faktor 3,5 höher. In der linearen Regressionsanalyse unter Einschluss von GVWD, VWD-ICU, Beatmungsdauer, Komplikationen und patientenbezogenen Risikofaktoren ist die GVWD der wichtigste Einflussfaktor auf die Gesamtkosten pro Fall gefolgt von den Komplikationen und der VWD-ICU.
Schlussfolgerung: Die Gesamtkosten pro Fall steigen erwartungsgemäß linear mit der Verweildauer an. Der Einsatz adäquater ERAS (enhanced recovery after surgery)-Programme nach Ösophagektomien mit Magenhochzug sollte in einem nächsten Schritt näher untersuchen, ob bei mindestens gleicher Versorgungsqualität die jeweiligen Fallkosten gesenkt werden können.