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130. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

30.04. - 03.05.2013, München

Das „verlorene Heimatrecht“ – eine chirurgische Herausforderung. Operative Versorgung einer monströsen Skrotalhernie in einer netzbasierten Technik mit Komponentenseparation

Meeting Abstract

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  • Mark Philipp - Chirurgische Universitätsklinik, Allgemeine, Thorax-, Gefäß- und Transplantationschirurgie, Rostock
  • Sven Förster - Chirurgische Universitätsklinik, Allgemeine, Thorax-, Gefäß- und Transplantationschirurgie, Rostock
  • Ernst Klar - Chirurgische Universitätsklinik, Allgemeine, Thorax-, Gefäß- und Transplantationschirurgie, Rostock

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie. 130. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. München, 30.04.-03.05.2013. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2013. Doc13dgch222

doi: 10.3205/13dgch222, urn:nbn:de:0183-13dgch2221

Published: April 26, 2013

© 2013 Philipp et al.
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Einleitung: Wir berichten über das einzeitige Vorgehen bei der operativen Versorgung einer monströsen Skrotalhernie mit komplettem Dünndarmpaket und Dickdarmanteilen als Bruchsackinhalt.

Material und Methoden: Bauchwandbrüche mit verlorenem Heimatrecht stellen aufgrund der Zurückhaltung der betroffenen Patienten sich behandeln zu lassen sowie der Komplikationsträchtigkeit des notwendigen Eingriffes immer noch ein therapeutisches Dilemma dar. Die Entscheidung zur kombinierten operativen Vergrößerung des intraabdominellen Raumes durch Komponentenseparation der vorderen Rumpfmuskulatur in Abgrenzung zur Anlage eines progressiven Pneumoperitoneums sollte die unmittelbaren postoperativen Probleme durch abdominelle Druckerhöhung und die daraus resultierenden Beatmungsprobleme berücksichtigen.

Wir planen das operative Vorgehen auf der Grundlage einer CT-Schnittbilddiagnostik. Es erfolgt die Laparotomie mit ventraler und dorsaler Komponentenseparation im Sinne einer Ramirez-Plastik. Über einen kombinierten Skrotalschnitt kann der Bruchsack gelöst und der Inhalt reponiert werden. Die inguinale Hernioplastik erfolgt netzbasiert präperitoneal mit konsekutiver Verstärkung der Bauchwand in Sublay-Position.

Ergebnisse: Das beschriebene operative Vorgehen mit spannungsfreier Reparatur der vorderen Rumpfwand, um ausreichende Platzverhältnisse unter Spontanatmung zu ermöglichen, konnte problemlos umgesetzt werden. In der postoperativen intensivpflichtigen Phase wurden wir mit dem gesamten Spektrum der zu erwartenden Schwierigkeiten (paraklinischer Lactatanstieg, SIRS, HOPS, Pneumonie und Pleurerguß, Serombildung) konfrontiert, so daß sich die Rekonvaleszenz des Patienten deutlich verzögerte.

Schlussfolgerung: Das einzeitige Vorgehen bei Bauchwandhernien mit “verlorenem Heimatrecht“ ist chirurgisch durchführbar und naheliegend. Entscheidend ist, daß die postoperativen intensivmedizinischen Optionen voll ausgeschöpft werden. Das Postulat der relativen Kontraindikation für eine Primärversorgung mit Rückverlagerung der intestinalen Anteile in den verlorenen Raum, gilt es aufzuweichen.