Article
Kritische Evaluation des N. massetericus als Anschlussnerv für freie funktionelle Lappenplastiken bei Fazialisparese
Search Medline for
Authors
Published: | April 26, 2013 |
---|
Outline
Text
Einleitung: Zur Rekonstruktion der Mundwinkelmotilität bei Fazialisparese gilt das zweizeitige Vorgehen mit Crossface Nerventransfer und freiem funktionellen Muskeltransfer als “Gold Standard”. Eine einzeitige Alternative ist der Anschluss des Muskels an den N.massetericus aus dem N. trigeminus. Dies wird traditionell gewählt, wenn der kontralaterale N. facialis nicht zur Verfügung steht. Ziel dieser Arbeit war es alternative Indikationen für dieses Vorgehen zu identifizieren.
Material und Methoden: Zwischen 2007 und 2010 wurde bei sieben Patienten der N. massetericus als Spendernerv für freie funktionelle Muskeltranfers genutzt. Wir untersuchten retrospektiv diese Patienten in Bezug auf die Indikation zur Wahl dieses Verfahrens und den klinischen Verlauf sowie die funktionellen Ergebnisse anhand der Messung der Exkursion des Mundwinkels.
Ergebnisse: Wir nutzten den N. massetericus als Spendernerven bei Patienten mit Möbius-Syndrom (n=2), nach erfolglosem vorherigen zweizeitigen Verfahren (n=2), bei einem Patienten der den Hebedefekt der N. suralis Transplantation ablehnte, und bei einem älteren und einem behinderten Patienten, die einzeitige Verfahren bevorzugten. Alle Operationen verliefen erfolgreich ohne Lappenverluste. Alle Patienten zeigten eine willkürliche Kontraktion des Muskels nach 3 Monaten, 5 Patienten ein spontanes Lachen. Eine Beeinträchtigung durch die Hebedefektmorbidität bestand nicht. Im Durchschnitt verkürzte sich der Tragus-Modiolus-Abstand auf der operierten Gesichtseite von präoperativ 98,6% (Stabw. +/- 2,7) auf postoperativ 88% (+/- 5,1) der Strecke in Ruhe. Im Vergleich dazu lagen die Werte auf der gesunden Seite präoperativ bei 90,7 (+/- 4,5) und postoperativ bei 89,3% (+/- 2,8).
Schlussfolgerung: Es lassen sich mit dem Verfahren verlässlich symmetrische Exkursionen des Mundwinkels erzielen, jedoch kann nicht in allen Fällen ein spontanes, sondern nur ein willkürliches Lächeln erreicht werden. Die Bevorzugung des zweizeitigen Verfahrens ist in Einzelfällen kritisch zu hinterfragen.