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129. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

24.04. - 27.04.2012, Berlin

Komplikationen nach ästhetischen chirurgischen Eingriffen und die Bedeutung ihrer Durchführung vom fachspezifischen ärztlichen Personal

Meeting Abstract

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  • Evangelos Sarantopoulos - Klinikum Offenbach, Plastische- Ästhetische und Handchirurgie- Zentrum für Schwerbrandverletzte, Offenbach
  • Henrik Menke - Klinikum Offenbach, Plastische- Ästhetische und Handchirurgie- Zentrum für Schwerbrandverletzte, Offenbach

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie. 129. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Berlin, 24.-27.04.2012. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2012. Doc12dgch184

doi: 10.3205/12dgch184, urn:nbn:de:0183-12dgch1849

Published: April 23, 2012

© 2012 Sarantopoulos et al.
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Einleitung: Liposuktionen, Abdominoplastiken und Mammareduktionsplastiken gehören zu den häufigsten durchgeführten ästhetischen Operationen, sowohl in Deutschland als auch weltweit. Zu ihren Komplikationen gehören unter anderen Hautnekrosen, Perforation des Bauches, die Notwendigkeit einer Bluttransfusion, allergische Reaktionen, Infektionen, Sepsis, pulmonale oder Fett-Embolie, Krampfanfälle und Tod.

Trotz solcher schweren Komplikationen werden diese ästhetischen Eingriffe von fachfremden Ärzten ohne adäquate Ausbildung durchgeführt, weil sie als „einfache“ Operationen bezeichnet werden. Mittels vier Fallbeispielen werden das Management von Komplikationen in der ästhetischen Chirurgie und die Bedeutung der Durchführung solcher Operationen von fachspezifischen bzw. fachausgebildeten Ärzten dargestellt.

Material und Methoden: In unserer Klinik für Plastische, Ästhetische und Handchirurgie wurden vom September 2009 bis August 2011 vier Patientinnen mit Komplikationen nach auswärtigen ästhetischen Operationen behandelt.

Die erste Patientin war 49 Jahre alt und ließ im Ausland von einem fachfremden Chirurg eine Abdominoplastik in Kombination mit einer Liposuktion durchführen. Die Patientin stellte sich 3 Wochen postoperativ mit einer paraumbilikalen Nekrose vor.

Die zweite Patientin war 41 Jahre alt und ließ von einem Gynäkologen eine offene Oberschenkel-Straffung mit Liposuktion durchführen. Postoperativ kam es zu einer massiven Nachblutung, so dass eine notfallmäßige Hämatomausräumung mit begleitender Bluttransfusion erfolgte. Zwei Wochen postoperativ wurde die Patientin zu uns verlegt, nachdem sie von drei anderen Kliniken behandelt worden war. Klinisch zeigten sich ausgedehneten großflächigen Hautnekrosen mit begleitenden systemischen Infektzeichen.

Die dritte Patientin, 43 Jahre alt, ließ ebenso von einem Gynäkologen eine angleichende Mammareduktionsplastik durchführen. Diese Operation führte zu einer Wundheilungsstörung und die Patientin wurde uns sechs Wochen postoperativ zur plastischen Defektdeckung zugewiesen.

Bei der vierten Patientin wurde im Ausland eine Abdominoplastik durchgeführt. 4 Wochen postoperativ stellte sich die Patientin mit einem ausgedehnten Hämatom bei uns vor.

Ergebnisse: Alle Patientinnen wurden mit reizlosen Wundverhältnissen entlassen.

Schlussfolgerung: In der ästhetischen Chirurgie können lebensgefährliche Komplikationen auftreten. Insbesondere die Kombination ästhetische operative Eingriffe (z.B. Liposuktion und Abdominoplastik) ist mit einem größeren Risiko für Komplikationen assoziert. Auf Grund dieser Risiken sollten ästhetische chirurgische Operationen, wie Liposuktionen, Abdominoplastiken und Mammareduktionsplastiken, nur vom Plastischen Chirurgen durchgeführt werden.