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Decken die Erlöse die Kosten der Leistungserbringer – am Beispiel der VAC®-Therapie
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Published: | May 17, 2010 |
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Hintergrund und Forschungsstand: Die Grundannahme bei Kodierung der DRGs suggeriert, dass alle stationären Krankenhausfälle in medizinisch sinnvolle und nach dem ökonomischen Aufwand vergleichbaren Fallgruppen zugeordnet werden. Es ist von elementarer Bedeutung, dass alle erbrachten Leistungen richtig und vollständig kodiert sind. Lässt sich die Kodierqualität in der Realität darstellen und entsprechen die Kosten den Erlösen?
Material und Methoden: Es wurden alle stationären Fälle mit dem Krankheitsbild Ulcus cruris vom 1.1.2008 bis 31.3.2009 ermittelt. Als ICD-10 Diagnosen stellten sich I70.2 pAVK und I83.2 Varizen dar. Wurde eine für die VAC® relevante Prozedur verschlüsselt erfolgte eine retrospektive Datenerhebung an Hand der Krankenakte und die Gegenüberstellung der tatsächlichen Behandlungskosten mit den Erlösen.
Ergebnisse: Die durchschnittliche Verweildauer für insgesamt 26 Patienten betrug entsprechend der DRG-Berechnung 38,3 Tage (xmax:76; xmin:2). Insgesamt bedurfte es 16,12 Tage (xmax:49; xmin:3) bis zur Konditionierung der Wunde. Es fanden durchschnittlich 3,27 Verbandwechsel statt. Es waren nur 4 Behandlungsfälle richtig und korrekt dokumentiert. Die Beispielhafte und korrekte Kodierung aller untersuchten Behandlungsfälle hatte keinerlei Auswirkung auf den DRG Erlös. Die anfallenden Kosten für die Behandlung bezogen auf den Erlös zeigt sich bei 23 Fällen defizitär. Bei jedem Behandlungsfall entstand ein durchschnittliches Defizit von 6.853€. Hauptverursacher der Kosten war die stationäre Verweildauer.
Schlussfolgerung: Weder die Kodierung noch das Weglassen der Prozeduren der VAC®-Therapie haben Einfluss auf den DRG Erlös. Obwohl die VAC Therapie ein fester Bestandteil der klinischen Wundtherapie darstellt hat sie keinerlei Einwirkungen auf die Erlöse. Wie auch für andere Bereiche sollte für den Bereich der Gefäßchirurgie die Vakuumtherapie als DRG dargestellt werden können.