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Etablierung der CI-Rehabilitation als Anschlussheilbehandlung (AHB): Follow-Up Ergebnisse zur stationären Frührehabilitation
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Published: | March 18, 2025 |
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Die Hörrehabilitation ist ein essentieller Bestandteil der CI-Versorgung und trägt wesentlich zur Verbesserung des Sprachverstehens bei. Derzeit gibt es keine einheitliche Regelung für die Durchführung einer CI-Rehabilitation. Bislang musste die CI-Rehabilitation für jeden Fall beim zuständigen Kostenträger beantragt werden. Oftmals ist dies mit langen Bearbeitungszeiten und in einigen Fällen mit Ablehnungen und Widerspruchsverfahren verbunden. In einem Pilotprojekt wurde die Machbarkeit und Sicherheit einer stationären Frührehabilitation kurz nach der CI-OP nachgewiesen [1]. Durch eine Kooperation mit der MEDIAN Kaiserberg-Klinik Bad Nauheim und einigen Kostenträgern konnte der Beantragungsprozess der Reha deutlich vereinfacht werden, sowie kurzfristig Rehaplätze angeboten werden. Nachdem die Machbarkeit und Sicherheit der CI-Rehabilitation als Frührehabilitation nachgewiesen wurde, konnte die CI-Rehabilitation zum 01.01.2025 in den Katalog der Anschlussheilbehandlung (AHB) aufgenommen werden, sodass es möglich ist, die Reha innerhalb von 2 Wochen nach Entlassung aus der Klinik zu beginnen [2].
In dieser Arbeit wurde das Pilotprojekt fortgeführt und an einem größeren Patientenkollektiv untersucht, ob die Hörergebnisse nach der Frührehabilitation reproduzierbar sind. Bei der Interventionsgruppe (IG, n = 189) wurde die Reha innerhalb von max. 27 Tagen nach der CI-OP begonnen. Bei der Kontrollgruppe (KG, n = 20) wurde die stationäre Reha nach dem Standardprozedere beim entsprechenden Kostenträger beantragt. Zur Beurteilung der postoperativen Hörleistung wurden Sprachtests in Ruhe (Freiburger Einsilbertest) und im Störgeräusch (Oldenburger Satztest) bei Erstanpassung des CI-Systems und zu den regulären Kontrollterminen nach 3 und 6 Monaten CI-Nutzung durchgeführt.
Die Wartezeit zwischen Entlassung aus der Klinik und dem Beginn der Hörrehabilitation war in der IG mit 13,4 Tagen (Min/Max 3/27 Tage) signifikant kürzer als in der KG mit 172,5 Tagen (Min/Max 33/517 Tage). Im Zeitraum von der Erstanpassung bis zum 3-Monatstermin wies die IG eine Verbesserung des Einsilberverstehens von 25 Prozentpunkten (35/60%, Median) auf, während in der KG lediglich eine Verbesserung um 5 Prozentpunkte zu verzeichnen war (45/50%, Median). Beim 6-Monatstermin zeigten beide Gruppen ein vergleichbares Sprachverstehen (IG/KG 65/70%, Median). Die verkürzte Wartezeit zwischen CI-OP und Hörrehabilitation ermöglicht somit eine deutlich frühere Wiedereingliederung der Patienten in den Beruf und den Alltag.
Die vorliegenden Follow-Up-Daten bestätigen die Ergebnisse des Pilotprojekts. Die Einleitung einer CI-AHB liegt in der Verantwortung der implantierenden Klinik und kann erst nach Erstanpassung des CI und Prüfung der Eignung des Patienten erfolgen. Die CI-Reha als AHB ersetzt dabei nicht die bisherigen Rehabilitationskonzepte, sondern stellt eine Ergänzung im Sinne einer Verbesserung der Patientenversorgung dar.
Literatur
- 1.
- Bruschke S, Zeh R, Baumann U, Helbig S, Stöver T. Frankfurter Konzept einer stationären Cochleaimplantat-Frührehabilitation: Untersuchung zur Durchführbarkeit als Anschlussheilbehandlung [Frankfurt concept of early inpatient rehabilitation after cochlear implant treatment: Feasibility for aftercare. German version]. HNO. 2024 Jun;72(6):412-422. German. DOI: 10.1007/s00106-024-01440-z
- 2.
- Deutsche Rentenversicherung Bund. Medizinische Voraussetzungen der Anschlussrehabilitation (AHB). AHB-Indikationskatalog. 2025 [Stand 01/2025]. Verfügbar unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Experten/infos_fuer_aerzte/ahb_indikationskatalog.html