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Verdeckung von schmalbandigen Chirpsignalen durch ein breitbandiges Rauschen
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Published: | March 5, 2024 |
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In der Hirnstammaudiometrie werden häufig Chirpsignale zur objektiven Abschätzung des Hörvermögens verwendet. Für eine frequenzspezifischere Diagnostik kommen hier oktavbreite Schmalband-Chirps der Mittenfrequenzen 500, 1.000, 2.000 und 4.000 Hz zum Einsatz. Soll bei einem asymmetrischen Hörverlust des Hörvermögens des schlechteren Ohres überprüft werden, muss ein Überhören des besseren Ohres durch eine geeignete Vertäubung verhindert werden. In der klinischen Routine wird in der Regel ein breitbandiges Vertäubungsgeräusch zur Verdeckung von Schmalband-Chirps verwendet. Es wurden bislang jedoch keine Referenzwerte für den dabei zu wählenden Vertäubungspegel veröffentlicht. Im vorliegenden Beitrag werden die Mithörschwellen der schmalbandigen Chirpsignale im breitbandigen Verdeckungsrauschen bei Normalhörenden bestimmt, um eine Abschätzung des mindestens notwendigen Pegels zu erhalten. Dabei werden die Chirp- und Rauschsignale in einer Luftleitungskondition monaural über Einsteckhörer präsentiert. In einer Knochenleitungskondition werden die Rauschsignale ebenfalls über Einsteckhörer präsentiert, während die Chirpsignale über einen Knochenleitungshörer dargeboten werden. In dieser Kondition wird kontralateral der Rauschpegel so gewählt, dass das Signal in diesem Ohr nicht hörbar ist. Ipsilateral wird der Rauschpegel gemessen, bei dem das Chirpsignal gerade noch wahrnehmbar ist. In unseren Beitrag „Vertäubungspegel bei der Messung von stationären akustisch evozierten Potentialen“ von Knauth und Koautoren werden diese psychoakustisch bestimmten Mithörschwellen mit Ergebnissen aus der Messung von stationären akustisch evozierten Potentialen verglichen.