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24. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Audiologie

Deutsche Gesellschaft für Audiologie e. V.

14.09. - 17.09.2022, Erfurt

Retrospektive Untersuchung des Sprachverstehens in Ruhe und im Störgeräusch bei einseitig versorgten CI-Patienten mit normalhörendem oder geringgradig schwerhörigem Gegenohr

Meeting Abstract

  • presenting/speaker Till Bellmann - Technische Universität Dresden, Universitätsklinikum, Klinik für HNO-Heilkunde / Sächisches Cochlea Implant Centrum, Dresden, DE
  • Susen Lailach - Technische Universität Dresden, Universitätsklinikum, Klinik für HNO-Heilkunde, Dresden, DE
  • Annett Franke-Trieger - Technische Universität Dresden, Universitätsklinikum, Dresden, DE
  • Markus Neudert - Technische Universität Dresden, Universitätsklinikum, Dresden, DE
  • Thomas Zahnert - Technische Universität Dresden, Universitätsklinikum, Dresden, DE

Deutsche Gesellschaft für Audiologie e.V.. 24. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Audiologie. Erfurt, 14.-17.09.2022. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2022. Doc192

doi: 10.3205/22dga192, urn:nbn:de:0183-22dga1924

Published: September 12, 2022

© 2022 Bellmann et al.
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Text

Einleitung: Seit 2008 werden am Uniklinikum Dresden Patienten mit einseitiger Ertaubung bei normalhörendem Gegenohr (SSD) oder bei geringgradiger Schwerhörigkeit des Gegenohrs (AHL) mit Cochlea Implantaten versorgt. Ziel dieser Versorgung ist neben der Wiedererlangung der Hörfähigkeit und des Sprachverstehens des versorgten Ohres eine Verbesserung des Richtungshörens sowie eine Verbesserung des Sprachverstehens im Störgeräusch. Es sollte untersucht werden, inwieweit sich das Sprachverstehen im Störgeräusch, welches im Rahmen der klinischen Routine zu festen Untersuchungszeitpunkten erhoben wird, entwickelt hat. Außerdem sollte untersucht werden, wie sich das Sprachverstehen des mit dem CI versorgten Ohres in Abhängigkeit der Ertaubungsursache entwickelt hat.

Methode: In der retrospektiven Erhebung wurde das Sprachverstehen von ca. 140 Patienten mit verschiedenen Ertaubungsursachen untersucht, die seit 2008 am Uniklinikum Dresden einseitig mit einem Cochlea-Implantat versorgt wurden und auf der Gegenseite entweder normalhörend waren oder eine geringgradige Hörstörung aufwiesen (PTA4<40dB HL). Die häufigste Ertaubungsursache der Patienten war ein Hörsturz. Es wurde das mittels Freiburger Test erfasste monaurale Sprachverstehen und das mittels Oldenburger Satztest erfasste binaurale Sprachverstehen im Störgeräusch präoperativ und zu verschiedenen postoperativen Zeitpunkten gemessene Sprachverstehen ausgewertet. Fraglich war, ob mit dem durchgeführten Oldenburger Satztest in der Lautsprecheranordnung N0S0 eine Verbesserung der Sprachverständlichkeit im Störgeräusch nachgewiesen werden kann. Des Weiteren wurde die Entwicklung des Sprachverstehens in Abhängigkeit von der Ertaubungsursache oder täglichen Tragezeit ausgewertet.

Ergebnisse: Die Auswertung des monauralen Sprachverstehens mit dem CI je nach Ertaubungsursache ergab Folgendes: Die drei größten Gruppen der durch Hörsturz, Trauma oder durch eine Ohr-Operation ertaubten Patienten zeigten ein mittleres Einsilberverstehen von 60%. Patienten mit Ertaubung seit der Kindheit unklarer Ursache konnten kein Sprachverstehen mit dem Cochlea Implantat entwickeln. Die Hälfte der Patienten mit Ertaubung durch ein Vestibularisschwannom hatte keinen Höreindruck mit dem Cochlea Implantat. Die Auswertung des binauralen Sprachverstehens zeigte keine signifikante Verbesserung der Sprachverständlichkeit im Störgeräusch unter der Messbedingung S0N0.

Schlussfolgerung: Es lässt sich bei den häufigsten Ertaubungsursachen ein zufriedenstellendes monaurales Sprachverstehen bei Patienten mit einseitiger Taubheit oder asymmetrischem Hörverlust erreichen. Außerdem legen die Ergebnisse nahe, dass die Lautsprecheranordnung S0N0 nicht geeignet ist, um den binauralen Benefit der CI-Versorgung hinsichtlich des Sprachverstehens im Störgeräusch nachzuweisen.