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Einführung des CI-Registers: Mindestanforderungen an die Sprachaudiometrie?
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Published: | September 12, 2022 |
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Die Sprachaudiometrie zählt zu den wichtigsten audiometrischen Messverfahren, die im Rahmen der CI-Versorgung eingesetzt werden. Insbesondere zur Überprüfung der Versorgungsqualität während der postoperativen Basis- und Folgetherapie sowie der lebenslangen Nachsorge nimmt sie eine Schlüsselrolle ein. Vor dem Hintergrund der Einführung eines nationalen CI-Registers [1] wurden in den letzten Jahren verschiedene Bemühungen unternommen, um die sprachaudiometrischen Messungen an CI-Trägern zu standardisieren. Dessen ungeachtet scheint die Vorgehensweise standortabhängig nach wie vor sehr heterogen zu sein. Um sich einerseits darüber einen genauen Überblick zu verschaffen, und andererseits daraus womöglich wertvolle Rückschlüsse für den zukünftigen Umgang mit dem Thema zu ziehen, wurde eine Online-Umfrage durchgeführt. Daran haben sich 22 CI-versorgende Einrichtungen beteiligt.
Die erzielten Ergebnisse zeigen, dass der Freiburger Zahlen- und Einsilbertest in Ruhe in den allermeisten Einrichtungen obligat ist, wobei der auch mehrheitlich bei gleichen Messbedingungen zum Einsatz kommt. Der Oldenburger Satztest wird als Satztest in Ruhe als auch im Störschall bei adaptiver Durchführung, indem der Störschall bei 65 dB fixiert ist und beide Signale aus 0° dargeboten werden, am häufigsten für die Messungen herangezogen. Obwohl die Messbedingungen mit einer großen Heterogenität einhergehen, wird auf seinen Einsatz im Störschall lediglich in zwei Einrichtungen verzichtet. Demzufolge scheinen die allermeisten an der Umfrage beteiligten CI-Einrichtungen die sprachaudiometrischen Mindestanforderungen in Bezug auf das CI-Register bereits zu erfüllen.