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57. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)

28. - 30.09.2023, Berlin

Hausärztliche Beteiligung an der Palliativversorgung im regionalen Vergleich – eine GKV-Routinedatenstudie

Meeting Abstract

  • presenting/speaker Bianka Ditscheid - Universitätsklinikum Jena, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Allgemeinmedizin, Jena, Deutschland
  • Markus Krause - Universitätsklinikum Jena, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Allgemeinmedizin, Jena, Deutschland
  • Ursula Marschall - BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung (bifg), Deutschland
  • Antje Freytag - Universitätsklinikum Jena, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Allgemeinmedizin, Jena, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. 57. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Berlin, 28.-30.09.2023. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2023. DocOS-03-03

doi: 10.3205/23degam258, urn:nbn:de:0183-23degam2589

Published: September 27, 2023

© 2023 Ditscheid et al.
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Outline

Text

Hintergrund: Palliativversorgung wird wesentlich von Hausärztinnen und Hausärzten (HÄ) getragen, die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) erbringen und bei Bedarf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) verordnen. Darüber hinaus können HÄ mit entsprechender Qualifikation die besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung (BQKPmV) oder SAPV-Leistungen erbringen.

Fragestellung: Zu welchen Anteilen beteiligen sich HÄ an der Palliativversorgung? Gibt es regionale Unterschiede?

Methoden: Wir analysierten die Abrechnungsdaten im Jahr 2019 verstorbener BARMER-Versicherter hinsichtlich der abrechnenden HÄ unter Berücksichtigung palliativer Leistungen des EBM sowie (über-)regional gültiger Selektivvertragsziffern. SAPV-Leistungen wurden für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Berlin und Westfalen-Lippe analysiert1. Die Ergebnisse sind je KV als Anteile der jeweils versorgenden HÄ an allen HÄ sowie der HÄ an allen Ärzten, die die jeweilige Leistung abrechneten, ausgewiesen.

Ergebnisse: AAPV-Leistungen rechneten 14,9% (Berlin) bis 41,0% (Bayern) der HÄ ab, BQKPmV-Leistungen 0,2% (Westfalen-Lippe) bis 7,1% (Saarland); SAPV verordneten 1,7% (Berlin) bis 24,8% (Hessen)2. In den meisten KV-Regionen wurde SAPV zu >85% von HÄ verordnet, außer in Hamburg (69,9%) und Berlin (39,8%). Bezogen auf alle SAPV-leistenden Ärzte waren in Berlin 23,7% HÄ, in Westfalen-Lippe hingegen 77,9%.

Diskussion: Gründe für die regional bemerkenswert unterschiedliche Beteiligung von HÄ an der Palliativversorgung können u.a. in der regional unterschiedlich ausgeprägten, HÄ in ihrer Versorgung unterstützenden Palliativversorgungsangeboten liegen und sollen auf dem Kongress diskutiert werden.

Take Home Message für die Praxis: Die Studie zeigt erstmals deutschlandweite Zahlen zur Beteiligung von HÄ an der Palliativversorgung im letzten Lebensjahr.

1) In den in Berlin und Westfalen-Lippe geltenden Selektivverträgen haben ärztliche SAPV-Leistungen eigene Abrechnungsziffern und sind deshalb separat analysierbar. In allen anderen KVen erfolgt die Abrechnung von SAPV-Leistungen in einer Form, die keine direkte Zuordnung der Abrechnung zu einem Arzt ermöglicht.

2) Westfalen-Lippe wird aus dieser Betrachtung ausgeschlossen, da aufgrund des dort gültigen Palliativvertrags eine Verordnung nach Muster 63 nicht nötig ist, um die spezialisierte ambulante Palliativversorgung zu initiieren; SAPV-Verordnungen sind somit in den Daten auch nicht enthalten.