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52. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)

13.09. - 15.09.2018, Innsbruck, Österreich

Erstellung einer konsentierten Mindestausstattungsliste für ärztliche Tätigkeiten in Primärversorgungseinheiten

Meeting Abstract

  • S. Burgmann - Medizinische Universität Graz, Institut für Allgemeinmedizin und evidenzbasierte Versorgungsforschung, Graz, Österreich
  • U. Spary-Kainz - Medizinische Universität Graz, Institut für Allgemeinmedizin und evidenzbasierte Versorgungsforschung, Graz, Österreich
  • S. Poggenburg - Medizinische Universität Graz, Institut für Allgemeinmedizin und evidenzbasierte Versorgungsforschung, Graz, Österreich
  • M. Sprenger - Medizinische Universität Graz, Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie, Graz, Österreich
  • A. Siebenhofer-Kroitzsch - Medizinische Universität Graz, Institut für Allgemeinmedizin und evidenzbasierte Versorgungsforschung, Graz, Österreich; Goethe-Universität Frankfurt am Main, Institut für Allgemeinmedizin, Frankfurt am Main, Deutschland
  • M. Abuzahra - Medizinische Universität Graz, Institut für Allgemeinmedizin und evidenzbasierte Versorgungsforschung, Graz, Österreich

52. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Innsbruck, Österreich, 13.-15.09.2018. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2018. Doc18degam075

doi: 10.3205/18degam075, urn:nbn:de:0183-18degam0757

Published: September 10, 2018

© 2018 Burgmann et al.
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Hintergrund: Die neu zu gründenden Primärversorgungseinheiten (PVE) in Österreich sollen im Vergleich zu Einzel-Hausarztpraxen ein standardisiertes und erweitertes Leistungsspektrum anbieten, um unter anderem die überlasteten Krankenhausambulanzen zu entlasten.

Fragestellung: Daraus ergibt sich die Frage, über welche Ausstattung eine PVE zumindest verfügen muss, um dieses Leistungsspektrum anbieten zu können. Ziel war es daher, eine konsentierte Mindestausstattungsliste für ärztliche Tätigkeiten für PVE zu erstellen.

Methoden: Die Mindestausstattungsliste wurde anhand eines Konsensfindungsprozesses im Zeitraum Oktober bis Dezember 2017 erstellt. Zwei Allgemeinmedizinerinnen erarbeiteten unabhängig voneinander eine Auflistung zur Grundausstattung auf Basis des Aufgabenprofiles für PVE des Österreichischen Strukturplanes Gesundheit (ÖSG). Nach dem Abgleich durch eine unabhängige dritte Person erfolgte die Anfertigung einer finalen Mindestausstattungsliste, wobei Diskrepanzen nach dem Mehrheitsprinzip von drei weiteren Experten abgestimmt wurden.

Ergebnisse: Es liegt nun eine konsentierte Mindestausstattungsliste für PVE vor. Die Mindestausstattungsliste beinhaltet 48 Elemente in sieben Kategorien: technische Voraussetzungen zur Bestimmung von Parametern (n=8) sowie Aufbereitung von Patientenproben (n=2) im Labor, technisches Equipment und medizinische Instrumente (n=16), Equipment für Kinder (n=6), kleine Eingriffe/Wundmanagement (n=9), Notfallausstattung (n=6) und räumliche Voraussetzungen (n=1).

Diskussion: Fünf Personen erstellten eine Mindestausstattungsliste für PVE mit 48 Elementen, welche zukünftig als Basis für sämtliche PVE zur Anwendung kommen soll. Bei der Anschaffung des Equipments ist zudem auf eine entsprechende Qualität zu achten. Weiter setzt der Einsatz bestimmter Gerätschaften (z.B. zur Sonographie) entsprechende Qualifikationen voraus, welche nicht notwendigerweise mit der Ausbildung zum Allgemeinmediziner in Österreich erlernt wurden.

Take Home Message für die Praxis: Eine konsentierte Mindestausstattungsliste für ärztliche Tätigkeiten in PVE liegt vor, welche sicherstellen soll, dass die erforderlichen Leistungen in der Primärversorgung erbracht werden können.