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Effekte der HbA1c-Variabilität auf schwerwiegende unerwünschte Ereignisse bei Patienten mit einem Diabetes mellitus Typ 2
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Published: | September 19, 2016 |
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Hintergrund: Die Auswirkungen der HbA1c-Variabilität in Bezug auf makrovaskuläre Ereignisse sind bei Patienten mit einem Diabetes mellitus Typ 2 bis heute ungeklärt.
Fragestellung: Ziel der Untersuchung war es, Patienten mit einer Erstverordnung von Insulin bezüglich der Assoziation zwischen der HbA1c-Variabilität und schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen wie Myokardinfarkte, Apoplexien, schwere Hypoglykämien sowie notfallmäßige diabetesbezogene stationäre Aufenthalten zu untersuchen.
Methoden: Anhand einer Kohortenanalyse wurden Routinedaten des bayerischen Disease-Management-Programmes für Diabetes mellitus Typ II über einen Beobachtungszeitraum von 5 Jahren retrospektiv analysiert.
Ergebnisse: Innerhalb der Kohorte von insgesamt 13.777 Patienten zeigte sich ein signifikanter Zusammenhang zwischen einer erhöhten HbA1c-Variabilität und dem Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse. Dabei wurde das niedrigste Risiko mit einer durchschnittlichen HbA1c-Variabilität von etwa 0,5% pro Quartal ermittelt. Eine zunehmende HbA1c-Variabilität von 0,5% auf 1,5% pro Quartal zeigte allerdings eine erhebliche Zunahme der 2-Jahres-Inzidenzen für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse. Für Myokardinfarkte stieg das Risiko von 1% auf 10%; für Schlaganfälle von 1% auf 29%, für schwere Hypoglykämien von 2% auf 24% und für notfallmäßige diabetesbezogene stationäre Einweisungen von 2% auf 21%.
Diskussion: Die vorliegenden Ergebnisse deuten darauf hin, dass der HbA1c-Variabilität in Zukunft eine größere Bedeutung in der Prädiktion von schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen innerhalb der Diabetestherapie zukommen sollte. Die zugrundeliegenden pathophysiologischen Erklärungen sind bisher nicht eindeutig geklärt. Dennoch kann hieraus die Konsequenz gezogen werden, dass die Therapie mit Insulin eher langsam und vorsichtig und keinesfalls zu rasch erfolgen sollte, um die Patienten hierdurch nicht zusätzlich zu gefährden.