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Europäische Datenschutzgrundverordnung – Was kommt auf Praxen zu
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Published: | September 19, 2016 |
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Hintergrund: Die europäische Grundverordnung ist verabschiedet. Nach einer Übergangszeit bis zum Mai 2018 müssen die Neuerungen / Änderungen umgesetzt sein. Die bestehenden Regelungen sind in nationales Recht umzusetzen. Der Katalog der Maßnahmen ist umfangreich, Sanktionsmaßnahmen durch die Aufsichtsbehörden werden zukünftig noch höher ausfallen. Auf alle niedergelassenen Praxen kommt eine ganz besondere Verantwortung zu. Die umfangreichen Änderungen betreffen sowohl technische Umsetzungen aber vor allem auch personelle Maßnahmen. Dies kann für die meisten Praxen einen hohen (auch finanziellen) Aufwand bedeuten.
Zielgruppe: Alle interessierenden Teilnehmenden am DEGAM Kongress (keine Beschränkung)
Didaktische Methode: Vortrag und anschließende Diskussion
Ziele: Die Teilnehmenden sollen einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen/Änderungen erhalten und mögliche Lösungsansätze, sodass sie in der Lage sein werden, die gesetzlichen Forderungen erfüllen zu können.