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49. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)

17. - 19.09.2015, Bozen, Italien

Hausärztliche Beratung zur Erstellung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – Eine schriftliche Befragung von Hausärzten in Nordrhein-Westfahlen

Meeting Abstract

  • R. Schnakenberg - Universitätsklinikum Bonn, Institut für Hausarztmedizin, Bonn, Deutschland
  • A. Althaus - Universität zu Köln, Medizinische Fakultät, Schwerpunkt Allgemeinmedizin, Köln, Deutschland
  • F. Frank - Universitätsklinikum Aachen, Lehrgebiet Allgemeinmedizin, Aachen, Deutschland
  • M. Pentzek - Universität Düsseldorf, Medizinische Fakultät Institut für Allgemeinmedizin, Düsseldorf, Deutschland
  • S. Wilm - Universität Düsseldorf, Medizinische Fakultät Institut für Allgemeinmedizin, Düsseldorf, Deutschland
  • D. Becka - Universität Bochum, medizinische Fakultät Abteilung für Allgemeinmedizin, Bochum, Deutschland
  • B. Weltermann - Universitätsklinikum Essen, Institut für Allgemeinmedizin, Essen, Deutschland
  • D. Mauer - Universitätsklinikum Bonn, Institut für Hausarztmedizin, Bonn, Deutschland
  • M. Bleckwenn - Universitätsklinikum Bonn, Institut für Hausarztmedizin, Bonn, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. 49. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Bozen, 17.-19.09.2015. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2015. Doc15degam019

doi: 10.3205/15degam019, urn:nbn:de:0183-15degam0192

Published: August 26, 2015

© 2015 Schnakenberg et al.
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Text

Hintergrund: Aufgrund der alternden Gesellschaft und der gesetzlichen Verankerung von Patientenverfügungen in Deutschland nimmt in Hausarztpraxen die Nachfrage zur Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten zu. Bei der Vorbereitung dieser Dokumente spielt die persönliche, hausärztliche Beratung für viele Menschen eine große Rolle. Da es bislang kein standardisiertes Vorgehen gibt, handhaben Hausarztpraxen diese Beratungen unterschiedlich.

Studienfrage: Welche Häufigkeit und Charakteristika haben hausärztliche Beratungsgespräche zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Nordrhein-Westfalen?

Methoden: Derzeit wird eine Stichprobe von 873 Lehrärzten der 8 universitären allgemeinmedizinischen Standorte in Nordrhein-Westfalen postalisch mit einem 2-seitigen Fragebogen anonym befragt. Die beteiligten Standorte bilden den Kompetenzverbund Allgemeinmedizin NRW. Dieser Survey ist gemeinsam von den Mitgliedern des Kompetenzverbundes durchgeführt worden. Der neu entwickelte Fragebogen wurde einer kognitiven, inhaltlichen und organisatorischen Pretestung unterzogen. Die Gesprächshäufigkeit wird mit einer 5-stufigen Skala von „nie“ bis „über 20x pro Jahr“ erhoben und separat für Verfügungen und Vorsorgevollmachten erfasst. Die Gesprächsdauer wird von den Hausärzten in Minuten geschätzt. Außerdem wird erfasst, welche Honorierung Hausärzte für diese Beratung für angemessen halten und welche Beratungsvorlage genutzt wird. Die Ergebnisse werden deskriptiv und analytisch mit SPSS 22 ausgewertet.

Ergebnisse: Bis dato ist eine Rücklaufquote von 47% zu verzeichnen. Anfang Mai 2015 endet die Befragung. Anschließend werden die Ergebnisse zeitnah ausgewertet und auf dem Kongress mit Aussagen zu Häufigkeit, Dauer, gewünschtem Honorar und z.B. genutzten Vorlagen vorgestellt.

Diskussion: Die Ergebnisse werden Hinweise auf den aktuellen Stand der hausärztlichen Beratung zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in NRW geben. Darüber hinaus können erstmals Aussagen dazu gemacht werden, wie viele Ärzte diese Dokumente für sich selbst erstellt haben und falls nicht, warum.


Literatur

1.
Wiesing U, Jox RJ, Hessler HJ, Borasio GD. A new law on advanced directives in Germany. J Med Ethics. 2010; 36:779-83.
2.
Suter-Gut D, van Spijk. Do advance directives facilitate the process of dying in dignity? Praxis. 2012;101(8):517-22.