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38. Jahrestagung der Deutschsprachigen Arbeitsgemeinschaft für Verbrennungsbehandlung (DAV 2020)

15.01. - 18.01.2020, Zell am See, Österreich

Gefahr in der Hosentasche – explosive E-Zigarette

Meeting Abstract

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  • P. Welter - Klinik für Plastische, Ästhetische und Handchirurgie, Zentrum für Schwerbrandverletzte, Sana Klinikum Offenbach, Offenbach am Main, Germany
  • S.-M. Ryu - Klinik für Plastische, Ästhetische und Handchirurgie, Zentrum für Schwerbrandverletzte, Sana Klinikum Offenbach, Offenbach am Main, Germany
  • T. Pierson - Klinik für Plastische, Ästhetische und Handchirurgie, Zentrum für Schwerbrandverletzte, Sana Klinikum Offenbach, Offenbach am Main, Germany
  • H. Menke - Klinik für Plastische, Ästhetische und Handchirurgie, Zentrum für Schwerbrandverletzte, Sana Klinikum Offenbach, Offenbach am Main, Germany

Deutschsprachige Arbeitsgemeinschaft für Verbrennungsbehandlung. 38. Jahrestagung der Deutschsprachigen Arbeitsgemeinschaft für Verbrennungsbehandlung (DAV 2020). Zell am See, Österreich, 15.-18.01.2020. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2020. Doc12.08

doi: 10.3205/20dav092, urn:nbn:de:0183-20dav0924

Published: January 13, 2020

© 2020 Welter et al.
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Einleitung: Seit ungefähr einem Jahrzehnt erfährt die elektronische Zigarette (E-Zigarette) in Europa eine zunehmende Beliebtheit, sei es als Nikotinersatztherapie oder als trendige Verführung für Jugendliche. Neben dem noch weitgehend unbekannten Schadenspotenzial einer Langzeitexposition der E-Zigarette kann es zu einer Explosion von Akkumulatoren mit spezifischen Verletzungsmustern kommen. Die meisten User sind sich der Gefahr in der Hosentasche nicht bewusst.

Material und Methoden: Zwischen Februar und Juli 2019 wurden 4 Patienten mit Verbrennungen durch explodierte EZigaretten in unserem Zentrum für Schwerbrandverletzte behandelt. Die Ursache, das Ausmaß der Verletzung sowie deren Behandlung werden im Folgenden dargestellt.

Ergebnisse: Die Ursache war bei allen Patienten ein sog. „thermal runaway“ (sehr rasche Entladung des Akkumulators). Das Durchschnittsalter der ausschließlich männlichen Patienten betrug 37 (25 – 50) Jahre. Die Verbrennungstiefe reichte von Grad IIa bis tiefen Grad IIb. Die verbrannte Körperoberfläche betrug durchschnittlich 3,13 (0,5 – 4,5) % KOF und betraf die Körperregionen, die bei den Usern typischerweise in unmittelbarem Kontakt mit der E-Zigarette sind: Oberschenkel, Genital und Hände. Eine konservative Therapie war in 1 Fall und eine chirurgische Therapie in 2 Fällen notwendig (2 alloplastische Deckungen, 1 Spalthauttransplantation). Ein Patient entließ sich nach Erstversorgung gegen ärztlichen Rat. Die durchschnittliche Hospitalisationsdauer von 3 Patienten lag bei 15,6 (6 – 17) Tagen, davon im Durchschnitt 10,3 (6 – 14) Tage auf der Intensivstation und 5,3 (0 – 13) Tage auf der peripheren Station.

Fazit: Verbrennungen durch eine explodierende E-Zigarette stellen eine neue seltenere Entität dar. Durch die Wucht der Explosion eines Batteriekörpers kommt es zu Verletzungsmustern, die eine Behandlung in spezialisierten Zentren mit dem gesamten Spektrum der Verbrennungschirurgie erfordern. Es entstehen Mischverletzungen an den typischerweise mit der E-Zigarette in Kontakt stehenden Körperregionen mit tiefen Verbrennungen durch thermische Einwirkung, Kolliquationsnekrosen durch austretende Elektrolytflüssigkeit und eine Kontamination durch Fremdkörper (metallisches Lithium, Splitter des zerstörten Gehäuses), die besondere Erstmaßnahmen erfordern. Da metallisches Lithium stark exotherm mit Wasser reagiert, muss vor einer Dekontamination mit Spüllösung ein minutiöses Débridement von Fremdkörpern stattfinden. Auch die Löschung von Bränden durch E-Zigaretten erfordert spezielle Maßnahmen (ABC- oder CO2 – Feuerlöscher). Ein sachgemäßer Umgang mit CE-zertifizierten Geräten ist somit essenziell. Der Fachhandel hat dahingehend bereits reagiert und klärt in Online-Shops oder im direkten Verkauf auf. Eine Manipulation des Gerätes bei defekten Funktionen bzw. defekten Akkus ist höchst gefährdend und sollte strengstens untersagt werden. Allgemeine Sicherheitsvorgaben müssen beachtet werden.