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Arzneimittelbezogenes Entlassmanagement an der Schnittstelle stationärer und ambulanter Versorgung – eine Analyse des Öffentlichen Gesundheitsdienstes anhand der in Apotheken verarbeiteten Entlassrezepte
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Published: | May 3, 2024 |
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Einleitung: Die Sicherstellung der korrekten und v.a. nahtlosen Arzneimittelversorgung nach einer Krankenhausentlassung ist insbesondere bei älteren multimorbiden Patient:innen unabdingbar, um therapiebedingte Risiken zu vermeiden. Nach der Einführung des sogenannten „Entlassmanagements“ durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz in 2015 wurde erstmals im Jahre 2017 eine detaillierte Rahmenvereinbarung zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern geschlossen, welche die Arzneimittelbelieferung an GKV Patient:innen auf Grundlage ärztlicher Entlassverordnungen ermöglichen sollte. In der alltäglichen Praxis zeigt sich indes, dass eine zeitnahe Versorgung nicht immer gelingt.
Ziel: Das Projekt zum „arzneimittelbezogenen Entlassmanagement“ (aEM) zielte auf die Analyse der beobachteten und wiederkehrenden Probleme bei der Belieferung entsprechender Entlassverordnungen ab.
Methodik: Die Amtsapotheker:innen des ÖGD NRW wählten ein zweistufiges Verfahren: Teilnehmende Apotheken sollten zunächst mithilfe eines Fragebogens über subjektive Probleme, die sie retrospektiv über sechs Monate hinweg feststellen konnten, berichten. In einer zweiten Detailumfrage, welche nun auf die Berücksichtigung der gesammelten Problemfelder zugeschnitten war, wurden die konkreten Probleme aller eingehenden Entlassverordnungen über sechs Monate detailliert dokumentiert.
Ergebnisse: In der ersten Befragung nahmen 685, in der zweiten noch immer 345 Apotheken aus NRW teil. Hierdurch wurden ca. 14.000 Entlassverordnungen ausgewertet. Im Ergebnis konnten nur etwa zwei Drittel der Verordnungen direkt beliefert werden. Bei jeder dritten Entlassverordnung mussten vorab Unklarheiten mit den Krankenhausärzt:innen geklärt werden, wobei das verantwortliche ärztliche Personal zumeist nicht adhoc erreichbar war. Zu Problemen führten insbesondere reine Formalien sowie Vorgaben zu den maximal zulässigen Verordnungsmengen.
Diskussion: Auch wenn die Aussagekraft der Umfrage durch die Mitwirkung und Sorgfalt der einzelnen Apotheken Schwankungen unterliegt, wird deutlich, dass bei einem nicht zu vernachlässigen Anteil der Entlassverordnungen die Versorgung mit den benötigten Arzneimitteln an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung verzögert sein kann und u.U. zu vermeidbaren Risiken führt.
Schlussfolgerung: Nach weit über fünf Jahren entsprechender Rahmenvereinbarungen ist das aEM in vielen Fällen weiterhin nicht praxistauglich, was eine Intervention durch Apotheken erfordert und schlimmstenfalls die Arzneimittelversorgung der Patient:innen behindert. Insbesondere mit Blick auf bürokratische Hürden und formelle Voraussetzungen ergeben sich sinnvolle Ansatzpunkte zur Verbesserung des aEM, die nun z.B. auf kommunaler Ebene im Rahmen von Kommunalen Gesundheitskonferenzen zu diskutieren sind.