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5. Community Health Konferenz

24.11. - 25.11.2022, Bochum

Bedarfsgerechte, wirtschaftliche und wirksame Inklusion der schwerbehinderten Frau am Arbeitsmarkt – tatsächlich noch eine Frage im 21. Jahrhundert?

Meeting Abstract

  • corresponding author Annika Reinersmann - LWL-Inklusionsamt Arbeit, Landschaftsverband Westfalen-Lippe
  • Michael Wedershoven - LWL-Inklusionsamt Arbeit, Landschaftsverband Westfalen-Lippe
  • Thorsten Wiesel - Abteilung für Wertbasiertes Marketing an der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster

Hochschule für Gesundheit. 5. Community Health Konferenz. Bochum, 24.-25.11.2022. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2022. Doc22chk24

doi: 10.3205/22chk24, urn:nbn:de:0183-22chk242

Published: November 23, 2022

© 2022 Reinersmann et al.
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Text

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weist in Artikel 6 auf das Recht zur gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben schwerbehinderter Frauen hin und bekräftigt den damit verbundenen Handlungsbedarf in seinen Allgemeinen Bemerkungen Nr. 3 noch einmal explizit. Doch trotz entsprechender gesetzgeberischer Umsetzung ist die schwerbehinderte Frauen im Vergleich zu männlichen schwerbehinderten Kollegen beruflich weiterhin schlechter gestellt. Schwerbehinderte Frauen arbeiten seltener als schwerbehinderte Männer oder aber in Teilzeit, geringverdiendend oder unentgeltlich. Und sie werden auch seltener mittels beruflichen Teilhabeleistungen gefördert. Wie kommt es zu dieser intersektionellen Diskriminierung? Wo lässt sie sich noch feststellen – und vor allem wie lässt sie sich verändern? Keine der beiden Fragen ist aktuell zu beantworten – es scheitert an der nicht vorhandenen Datenbasis zur Erwerbs- oder Lebenslage. Doch gezielte Veränderung lässt sich nur auf Basis identifizierter Mängelbereiche erzielen. Daher baut das LWL-Inklusionsamt Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Data Science Bereich der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Westfälischen Wilhelms Universität Münster erstmalig eine belastbare Datenbasis auf, anhand derer Handlungsbedarfe spezifiziert werden können. Ziel ist es, grundlegende Aussagen bspw. zur Einkommenslage, Qualifizierungsniveau, Bezug von beruflichen Fördermaßnahmen oder der Inklusionsbereitschaft von Arbeitgebern treffen zu können. Damit folgt das LWL-Inklusionsamt Arbeit auch den Empfehlungen des UN-BRK Fachausschusses, Daten zur Erwerbs- und Lebenslage zu sammeln und zu analysieren. Der Vortrag wird erste Ergebnisse aufzeigen und weitere Handlungsempfehlungen formulieren.


Literatur

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UN-Behindertenrechtskonvention 2016, Artikel 6, §4.
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Einkommen und Versorgungssituation von Frauen mit Behinderung in Deutschland. Sonderauswertung des Mikrozensus 2013 zur Verbesserung der Datenlage zur Situation von Frauen mit Behinderungen. 2017.
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7.
Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Fortschrittsbericht des Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
8.
UN-BRK Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Allgemeine Bemerkung Nr. 3, 64e des UN-BRK Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.