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GMS Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (GMDS)

ISSN 1860-9171

GMDS-Konzept zur Weiterentwicklung des strukturierten Qualitätsberichtes nach § 137 SGB V ab 2007

GMDS concept for the further development of the structured quality report according to § 137 SGB V from 2007

Mitteilung der GMDS

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  • corresponding author H. Bürgstein - Marienhospital Brühl, Brühl, Deutschland
  • J. Eckardt - Maria Hilf Kranken- und Pflegegesellschaft, Dernbach, Deutschland
  • B. Fischer - BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH, Düsseldorf, Deutschland

GMS Med Inform Biom Epidemiol 2006;2(2):Doc05

The electronic version of this article is the complete one and can be found online at: http://www.egms.de/en/journals/mibe/2006-2/mibe000024.shtml

Published: June 29, 2006

© 2006 Bürgstein et al.
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Zusammenfassung

Im Jahr 2005 veröffentlichten deutsche Krankenhäuser erstmals den gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsbericht. Eine Gruppe von Praktikern aus dem Gesundheitswesen hat Bewertungen dieses Instrumentes der öffentlichen Information analysiert und Forderungen an eine Weiterentwicklung des Berichtes in einem Konzept zusammengefasst. Sie macht Vorschläge zur Berichtsgestaltung mit dem Ziel, Patienten noch besser über die für ihn wichtigen Leistungen der berichtenden Krankenhäuser und die Qualität der Ergebnisse zu informieren. Es werden im Konzept auch Möglichkeiten zur Lieferung elektronischer Daten beleuchtet. Diese könnten erlauben, Datenbanken für die Beantwortung von Anfragen Hilfe suchender Patienten aufzubauen, die für ein konkretes Problem ein geeignetes Krankenhaus suchen. Ein so weiter entwickelter Qualitätsbericht könnte eine bedeutende Entscheidungshilfe für Patienten werden.

Schlüsselwörter: ambulante Operationen, Basisthesen, Indikatorset, Qualitätsdarlegung, Qualitätsindikator, Qualitätsnachweise, Routinedaten, Sekundärnutzung, SMART-Regel, Zentrales Begriffsregister, Zertifizierung

Abstract

In 2005 German hospitals for the first time published legally specified quality reports. A group of practitioners from the German health service analysed assessments of this public information tool and summarized demands on a further development of the report in a concept. The authors present suggestions for the report design to improve information for patients on the individually relevant hospital achievements and outcome quality. Models of electronical data delivery are also discussed. This could permit to build up databases in order to reply inquiries from patients seeking help for a concrete problem. Thus the improved quality report could become an important decision support for patients.

Keywords: quality assurance - health care, quality indicators - health care, total quality management, quality of health care, hospitals, annual reports


1 Problemstellung

2005 mussten die zugelassenen Krankenhäuser in Deutschland erstmalig auf der Basis der Daten 2004 einen Qualitätsbericht erstellen. Dieser Qualitätsbericht ist über die Verbände der Kostenträger im Internet veröffentlicht worden. Damit wurde eine der wesentlichen Intentionen des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) zur Verbesserung der Transparenz von Krankenhausleistungen umgesetzt. Dennoch bedarf es einer Weiterentwicklung der Vorgaben und Inhalte, um Aussagekraft und Nutzen für die Leser der Berichte zu verbessern. Auch den Krankenkassen oder kassenärztlichen Vereinigungen ist es auf der Basis der Qualitätsberichte kaum möglich, Patienten effektiv zu beraten und ihnen qualitativ begründete Empfehlungen für stationäre Behandlungen auszusprechen. Fehlende Strukturvorgaben bzw. unterschiedliche Datenformate verhindern eine Datenbank gestützte Auswertung der Informationen und Vergleiche der Krankenhausleistungen.

Ziele des Konzeptes sind, die Vorgaben zum gesetzlichen Qualitätsbericht nach § 137 SGB V so weiter zu entwickeln, dass er für die Adressaten besser nutzbar ist, gleichzeitig einzelne Krankenhäuser nicht benachteiligt und zur Unterstützung der Qualitätsbemühungen der Einrichtungen beiträgt.


2 Methodik

Grundlage für die weitere Arbeit bildete ein Review von vorliegenden Untersuchungen der Qualitätsberichte. Mit eingeflossen sind die Ergebnisse der Online-Umfrage zum Qualitätsbericht des Bundesverbandes Deutscher Privatkrankenanstalten e. V. im Jahr 2005 (nicht veröffentlicht), das Diskussionspapier der SEKIS Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle Berlin [10] sowie die Ergebnisse einer Patienten- als auch einer Befragung niedergelassener Ärzte durch die AOK Niedersachsen. Zusätzlich wurden empirische Erfahrungen bei der Erstellung und im Umgang mit den Qualitätsberichten zusammengetragen. Die Analysen betrachten dabei zwei verschiedene Aspekte: den Aufwand der Erstellung und den Nutzen des Qualitätsberichtes für den Leser bzw. für eine Auswertung durch Dritte. Bei der Analyse werden die im § 137 SGB V formulierten Ziele berücksichtigt: Darstellung des Standes der Qualitätssicherung, Umsetzung von Mindestmengen und Art und Anzahl der Leistungen des Krankenhauses, vergleichende Information über Krankenhäuser und Aussprechen von Empfehlungen durch Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen.

Auf der Basis dieser Analyse erfolgte eine Aufstellung von "Basisthesen" (Anforderungen). Diese orientieren sich in erster Linie am Adressaten "Patient". Der Anforderungskatalog war dann Basis für die Entwicklung des eigentlichen Konzeptes. Ebenso wurden die Konzeptideen eines GMDS-Entwurfes zum ersten Qualitätsbericht berücksichtigt [9].


3 Ergebnisse

3.1 Ergebnis 1: Verbesserungspotenziale des Qualitätsberichtes 2004

3.1.1 Erstellung des Qualitätsberichtes

Die Erstellung des Qualitätsberichtes ist allen Krankenhäusern möglich gewesen. Der Aufwand für die Erstellung war nicht unerheblich. Die Übersetzung von Fachbegriffen bleibt jeder Einrichtung selbst überlassen.

Die Vorgaben des § 137 SGB V [12] in Verbindung mit der Vereinbarung zum § 137 [4] und den Ergänzungen der Selbstverwaltungspartner [7], [6] lassen in einer Reihe von Punkten Interpretationsspielraum zu, der bei den Erstellern Klärungsbedarf verursacht und bei unterschiedlicher Auslegung zu kaum vergleichbaren Darstellungen führt. So ist bei den Personalzahlen nicht festgelegt, ob Vollkräfte oder Köpfe aufzuführen sind. Eine Reihe von Daten müssen für den Qualitätsbericht gesondert aufbereitet werden, wie etwa die Darstellung der Leistungsschwerpunkte der Abteilungen oder die Qualifikationen im Ärztlichen Dienst.

3.1.2 Inhalte und Struktur des eigentlichen Qualitätsberichtes

Bisher werden im Systemteil des Qualitätsberichtes verschiedene Daten verpflichtend abgefragt. Dagegen haben die Krankenhäuser im Systemteil weitgehende Freiheit bei der Wahl der Informationstiefe und der Gestaltung des Inhaltes. Diese Unterteilung in zwei Teile orientiert sich somit eher an den Notwendigkeiten der Berichtserstellung. Das Bedürfnis des Lesers, durch die Gliederung des Berichtes gezielt auf die gesuchte Information gelenkt zu werden, tritt dahinter zurück. So finden sich Dokumentationsquoten der externen Qualitätssicherung im Basisteil, während sich die dazugehörigen Qualitätsergebnisse im Systemteil wiederfinden.

Die berichtenden Krankenhäuser konnten die weitreichenden Freiheitsgrade nutzen, um zu selektieren, welche Informationen im Bericht erscheinen sollen. Die resultierende unterschiedliche Datenaufbereitung behindert die Vergleichbarkeit der Leistungsangebote.

Es finden sich wenige bis keine Informationen zu Ergebnisqualität. Dem stehen reichhaltige Informationen zu Serviceangeboten der Einrichtungen gegenüber. Der Übergang zu Werbebroschüren und allgemeinen Hausinformationsblättern ist fließend.

3.1.3 Nutzung des Qualitätsberichtes durch Dritte

Die Qualitätsberichte werden sowohl vom Kreis der im SGB V genannten Gruppe (Kostenträger, Kassenärztliche Vereinigungen) als auch von privaten Unternehmen genutzt. Die Daten eignen sich wenig für eine maschinelle Aufbereitung, weil sie nicht in einer einheitlichen, automatisch zur verarbeitenden Struktur vorliegen. Die Regularien für die Sekundärnutzung sind nicht festgelegt. Es erscheint fraglich, ob der Nutzer dieser Sekundärangebote zuverlässige Hinweise auf den besten Leistungserbringer bekommt.

3.2 Ergebnis 2: Anforderungen an den neuen Qualitätsbericht

Aus dem Studium der Arbeiten zum Qualitätsbericht und der Bewertung der Verbesserungspotentiale werden zwölf Basisthesen formuliert.

1. Der Qualitätsbericht soll mit den im Krankenhaus vorhandenen Möglichkeiten (Daten, technische Ausstattung, Personal) und vertretbarem Aufwand zu erstellen sein.

2. Anforderungen an ein einheitliches Datenformat sollen sich an dem Nutzen der Inhalte für die Patienten orientieren.

3. Der Qualitätsbericht soll Aussagen zu medizinischer Ergebnisqualität enthalten.

4. Der Qualitätsbericht soll keine Redundanzen enthalten (z.B. "Leistenhernie" als DRG, ICD und/oder OPS).

5. Der Qualitätsbericht soll für die jeweilige Zielgruppe verständlich sein.

6. Der Qualitätsbericht soll so gestaltet werden, dass die Information leicht aufgenommen werden kann (Bereitstellung einer Gestaltungsempfehlung / Formatvorlage).

7. Gesuchte Informationen sollen leicht und schnell auffindbar sein.

8. Vorgaben sollen als Mindestanforderung verstanden werden.

9. Die enthaltenen Pflicht-Daten sollen so konkret und relevant sein, dass sie den Anwender bei der Entscheidungsfindung unterstützen.

10. Die Angaben im Qualitätsbericht sollen vergleichbar sein.

11. Die Angaben sollen nachprüfbar sein.

12. Die Struktur des Qualitätsberichtes soll möglichst lange Bestand haben, um Zeitreihenvergleiche zu ermöglichen und die Erstellung, Bearbeitung und Nutzung zu erleichtern.

Auf der Basis dieser grundsätzlichen Anforderungen werden im Folgenden konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung des zukünftigen Qualitätsberichtes gemacht.

Der Bericht soll den Leser, der mit einer bestimmten Fragestellung (Erkrankung) kommt, schnell und effektiv zu den möglichen Leistungsangeboten führen. Die Informationen zur Leistungsqualität sollen den Leser bei seiner Auswahl unterstützen. Die Frage lautet für den Leser: Welche Leistungen werden wie häufig und mit welcher Qualität erbracht? Nur auf Fakten basierende Informationen werden hier eine Hilfe sein. Diese sollen zudem vergleichbar sein. Daraus folgt, dass die Datenbasis auf Zahlen aus den tatsächlich erbrachten Fällen stammen muss und diese auf einheitliche Weise erhoben werden. Das hat aber auch Konsequenzen in der Auswahl der genutzten Vokabeln, aber auch im Inhalt und Aufbau.

Am Nutzer orientierte Gestaltungsmöglichkeiten verbessern die Suche im Text und unterstützen den Leser bei der visuellen Erfassung des komplexen Informationsangebotes.

Der Qualitätsbericht muss im Umfang auf das notwendige Maß beschränkt werden. Das hat Konsequenzen für seine Inhalte. Reine Informationen zu Serviceangeboten der Einrichtungen gehören nicht in den Qualitätsbericht. Sie können in anderen Medien des Krankenhauses publiziert werden. Ein limitierter Umfang reduziert den Aufwand der Erstellung und erleichtert dem Leser das schnelle Auffinden von gesuchten Informationen.

Die Basis für die im Qualitätsbericht aufgeführten Informationen sollen die im Krankenhaus verfügbaren Daten sein. Dadurch wird zusätzlicher Erhebungsaufwand bei der Berichtserstellung vermieden. Außerdem werden Daten, wie z. B. Entlassungsdiagnosen nach einheitlichen Vorgaben ermittelt und sind so eher vergleichbar als Zahlen, die jedes Haus nach eigener Methodik erhebt.

Patienten erwarten nach den Ergebnissen von Befragungen und der Einschätzung der Gruppe vom Qualitätsbericht einen schnellen Zugriff auf die gesuchten Informationen in leicht verständlicher Weise. Spezialwissen oder Vorkenntnisse sollen keine Voraussetzung für die Lektüre sein. Wenn Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen jedoch aus den Qualitätsberichten Datenbanken anlegen möchten, sind ihre Anforderungen gänzlich andere: Maschinenlesbarkeit, einheitliche Datenstruktur, vorgegebene Kataloge für die dargestellten Leistungen und andere. Die Forderung nach einem für die unterschiedlichen Zielgruppen geeignetem Qualitätsbericht ist die Grundlage für die Ausgestaltung unterschiedlich gestalteter Berichtsteile (siehe 4 Strukturkonzept).


4 Strukturkonzept (Ergebnis 3)

Das erarbeitete Konzept enthält Vorgaben zu Inhalt, Struktur und Format eines weiterentwickelten Qualitätsberichtes. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen des Lesers eines einzelnen Qualitätsberichtes einerseits und denen der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen andererseits gerecht werden zu können, sieht es für die direkten Nutzer einen lesbaren Berichtsteil und für die "Sekundärnutzer" einen Datenteil vor.

Der Berichtsteil kann auch in gedruckter Form Patienten als Informationsgrundlage dienen. Dagegen ist der Datenteil nur für die Anlage von Datenbanken gedacht, die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen zur Empfehlung dienen. Inhaltlich müssen beide Teile korrespondieren.

4.1 Berichtsteil

Für den "Berichtsteil" wurde eine neue Struktur entworfen. Die Gliederung sieht folgende Abschnitte vor:

1. Einleitung und Allgemeine Merkmale

2. Qualitätspolitik und -ziele

3. Qualitätsmanagementsystem

4. Leistungsschwerpunkte und Qualitätsnachweise

5. Anhang

Der Berichtsteil soll an die bisherigen Empfänger des gesetzlichen Qualitätsberichtes geliefert werden. Er soll in der gelieferten Form (PDF-, XML- oder RTF-Datei, siehe auch 4.5.3) veröffentlicht werden und muss für Patienten lesbar sein. Er soll Patienten auf verständliche Weise über die Leistungsfähigkeit des berichtenden Krankenhauses informieren.

4.1.1 Einleitung und Allgemeine Merkmale

In einer kurzen Einleitung soll das berichtende Krankenhaus dem Leser in komprimierter Weise einen Überblick über Größe, Versorgungsauftrag und Lage der Einrichtung geben. Der Freitextteil bietet Möglichkeiten der Verlinkung auf ergänzende Informationsangebote des Krankenhauses. Der Einleitungsteil soll in seiner Länge eng begrenzt werden. Wenn Bilder zugelassen werden, sollen auch diese im Umfang der Datenmenge beschränkt sein. Diese Einleitung mit den allgemeinen Merkmalen umfasst die wesentlichen Strukturdaten des Krankenhauses. Diese sollen nach Möglichkeit auf einer Seite in einem übersichtlichen Format dargestellt werden, um dem Interessierten eine schnelle und einfache Vergleichbarkeit der Strukturdaten zu ermöglichen (Tabelle 1 [Tab. 1]).

4.1.2 Qualitätspolitik und -ziele, Qualitätsmanagementsystem

Nach einer Einleitung mit der allgemeinen Beschreibung der Einrichtung folgen Abschnitte zur Darstellung von Qualitätspolitik und Qualitätsmanagementsystem. Es gibt unterschiedliche Positionen zu der Frage, ob der Abschnitt nicht vollständig wegfallen könnte, unabhängig von der derzeitigen gesetzlichen Vorgabe. Folgende Argumente sprechen für eine Streichung dieser Berichtsinhalte:

- Die Informationen dienen vermutlich nur selten als Entscheidungskriterium für die Inanspruchnahme einer bestimmten Behandlung.

- Auch besteht gerade hier die Gefahr, dass eher Sollvorstellungen und Wünsche der Einrichtungen formuliert werden, die nicht im Bezug zur tatsächlich erreichten Ergebnisqualität stehen.

Folgende Gründe sprechen für die Beibehaltung dieser Inhalte im Qualitätsbericht:

- Für eine geeignete Messung von Ergebnisqualität und kontinuierliche Verbesserung der Prozesse sind Strukturen erforderlich, die ein Qualitätsmanagementsystem bereitstellt. Der Qualitätsbericht stellt zurzeit das einzige Instrument dar, mit welchem Krankenhäuser bezüglich der Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems verglichen werden können. Einrichtungen, die hier Aufwand betrieben haben, sollen dafür auch in gewisser Weise belohnt werden.

- Qualitätsindikatoren sind nur in unterschiedlichem Maße für die breite Anwendung als Qualitätsnachweis geeignet. Vor allem gibt es bisher noch keinen Konsens über eine Auswahl von entsprechenden Indikatoren. Als Ersatzparameter machen Angaben zu den Themenblöcken "Qualitätspolitik und -ziele" und "Qualitätsmanagement" Sinn. Die Angaben liefern darüber hinaus Informationen zu den methodischen und organisatorischen Grundlagen der an anderer Stelle thematisierten Behandlungsqualität.

- Das Konzept gewährleistet, dass qualitätsrelevante Informationen nicht auf verschiedene Quellen und Fundstellen gesplittet und dem interessierten Leser "en bloc" zur Verfügung gestellt werden.

- Nach aktueller gesetzlicher Vorgabe(§ 137 SGB V Absatz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Nr. 1) muss im strukturierten Qualitätsbericht über den aktuellen Stand der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements berichtet werden.

4.1.3 Qualitätspolitik- und Qualitätsziele (Abschnitt 2 des Berichtes)

Unter Qualitätspolitik versteht man "Übergeordnete Absichten und Ausrichtung einer Organisation zur Qualität, wie sie von der obersten Leitung formell ausgedrückt werden." [DIN EN ISO 9000:2000 Nr. 3.2.4] "Generell steht die Qualitätspolitik mit der übergeordneten Politik der Organisation im Einklang und bildet den Rahmen für die Festlegung von Qualitätszielen." [DIN EN ISO 9000:2000 Nr. 3.2.5]

Die Qualitätspolitik stellt in der Regel das Leitbild eines Unternehmens dar. Häufig finden sich Schlagzeilen wie Patientenorientierung, Mitarbeiterorientierung u. a. (nach [11], S. 39) sowie Fehlervermeidung und Wirtschaftlichkeit. Diese sind für sich alleine wenig aussagekräftig.

Es notwendig, die Qualitätspolitik durch ergänzende Qualitätsziele zu konkretisieren. Qualitätsziele operationalisieren die Qualitätspolitik für die einzelnen Ebenen des Krankenhauses. Sie spezifizieren diejenigen Aspekte, die von strategischer Bedeutung hinsichtlich Qualität sind und präzisieren unmittelbar den gewünschten Zielerreichungsgrad im Krankenhaus. Sie machen den Qualitätsanspruch somit nachvollziehbar und transparent.

Die im Qualitätsbericht dargestellten Qualitätsziele sollen bestimmten Grundanforderungen genügen, z. B. der SMART-Regel:

- S pezifisch

- M essbar

- A ktionsorientiert

- R ealistisch

- T erminierbar

Die Qualitätsziele, die sich neben der genannten Patienten- und Mitarbeiterzufriedenheit auch auf Prozesse und Behandlungsergebnisse beziehen können, werden durch Hinterlegung von Kennzahlen bzw. Qualitätsindikatoren mit zugeordneten Referenzbereichen messbar und vergleichbar.

Zur Darstellung der Qualitätspolitik und der Qualitätsziele kann auf übliche Qualitätsdarlegungen zurückgegriffen werden (z. B.: Management-Review bei DIN EN ISO 9001:2000, Selbstbewertung mit der Radarmethode bei EFQM, Ergebnisse aus der Balanced Scorecard). Die Angaben sollen die operativen Qualitätsziele der obersten Leitungsebene beinhalten (Tabelle 2 [Tab. 2]).

Für den Umfang der Darstellung wird eine Obergrenze von 3000 Zeichen vorgeschlagen.

4.1.4 Qualitätsmanagementsystem (Abschnitt 3 des Berichtes)

Der Abschnitt Qualitätsmanagementsystem gliedert sich in drei Bereiche:

- Allgemeine Informationen zum Qualitätsmanagementsystem

- QM-Projekte

- Zertifikate und Akkreditierungen

Für die allgemeinen Informationen zum Qualitätsmanagementsystem wird keine Struktur vorgegeben. Die Angaben, die wie im vorangegangenen Abschnitt in Fließtext formuliert werden können, sollen Informationen über die interne Organisation des Qualitätsmanagements im Krankenhaus wiedergeben.

Das Hauptaugenmerk bei der Beschreibung des Qualitätsmanagements soll dabei auf die grundsätzlichen Anforderungen an die Ablauforganisation (gemäß § 2 der Vereinbarung gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB V über die zusätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement [5]) gelegt werden.

Mögliche Inhalte der allgemeinen Informationen zum Qualitätsmanagementsystem sind:

- Wie ist das QM in die Krankenhausorganisation integriert?

-- Dazu könnte ein Organigramm mit einer kurzen Beschreibung der Kompetenzen der Gremien genügen.

- Wie werden die Kernprozesse in der Organisation festgelegt und umgesetzt?

-- Definition von Behandlungspfaden und deren Umsetzung im Krankenhaus

-- Verweis auf Qualitätsmanagement-Handbuch für ein Prozess orientiertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2000

- Wie informiert die Krankenhausleitung extern und intern über die Ziele und Maßnahmen des Qualitätsmanagements.

Weiterhin soll mindestens ein QM-Projekt dargestellt (siehe Tabelle 3 [Tab. 3]: QM-Projekt) werden, so dass die Umsetzung des PDCA-Zyklus [2] erkennbar ist. Weitere Qualitätsmanagement-Projekte (evtl. mit den wichtigsten Ergebnissen) können tabellarisch aufgelistet werden.

4.1.4.1 Zeichenbegrenzung

Die Frage der Zeichenbegrenzung geht an die Grundsätze der Gestaltung des Qualitätsberichtes. Sie bewegt sich grundsätzlich zwischen den Polen "keine Begrenzung" und "sinnvolle Begrenzung" (Tabelle 4 [Tab. 4]).

4.1.5 Zertifikate und Akkreditierungen

Das Krankenhaus soll die internen oder externen Bewertungsverfahren darstellen, mit denen Leistungsangebote und/oder das Qualitätsmanagementsystem überprüft und bewertet worden sind. An dieser Stelle ist die Vorgabe einer Auswahl von anerkannten Zertifikaten sinnvoll. Dazu zählen Zertifizierungsverfahren und Audits (DIN EN ISO, KTQ, proCum Cert, EFQM, JCIA), (staatliche) Akkreditierungen, Zertifikate (auch von AWMF-Fachgesellschaften) und Strukturvereinbarung (siehe Tabelle 5 [Tab. 5]: Beispiel für Nachweise eines funktionierenden QM-Systems).

Weitere Informationen zu anderen Verfahren können die Angaben sinnvoll ergänzen. Beispiele dafür sind:

- Visitationen und Audits

- Bewerbungen um Qualitätspreise

- Hospitationen

- Peer-Reviews

Betrifft eine Akkreditierung oder Zertifizierung nur einen Teilbereich der im Qualitätsbericht dargestellten Leistungsschwerpunkte, so muss dies für den Leser ersichtlich sein, damit eine unzulässige Verallgemeinerung der Akkreditierung oder Zertifikatsaussage unterbleibt. Dem kann durch Anmerkungen wie "zertifiziert für die Brustkrebsbehandlung durch ... Nähere Informationen zur Zertifizierung von Brustzentren erhalten Sie unter ..." Rechnung getragen werden.

Die Vorgabe eines Rasters erhöht die Vergleichbarkeit und erleichtert die Zusammenstellung durch die Einrichtung (Tabelle 5 [Tab. 5]).

Die Nachweise zum Qualitätsmanagementsystem könnten zukünftig auf solche eingeschränkt werden, die ein Clearing House-Verfahren durchlaufen haben und in einem zentralen Register aufgeführt sind, in dem eine standardisierte (und geprüfte) Dokumentation der Zertifizierungsangebote hinterlegt wird. Nur registrierte Akkreditierungen, Zertifikate, Strukturvereinbarungen dürften in diesem Falle im Qualitätsbericht aufgeführt werden. Diese Dokumentation soll auch eine Beschreibung des Zertifikats und seiner Prüfaussage in für Patienten verständlicher Sprache enthalten.

4.2 Leistungsschwerpunkte und Qualitätsnachweise

Das Kernstück des Berichtsteils stellt der Abschnitt 4 mit den Leistungsschwerpunkten dar. Tabellarisch werden Leistungsangaben mit Informationen zur Häufigkeit der im Berichtsjahr erbrachten Leistungen und Qualitätsnachweisen kombiniert.

4.2.1 Leistungsschwerpunkte

Unter DRG-Bedingungen nimmt die Bedeutung von Fachabteilungen immer weiter ab, da bei der integrierten Behandlung das Zusammenspiel von Fachdisziplinen im Vordergrund steht. Daher soll die Orientierung an Fachabteilungen durch eine andere Systematik abgelöst werden. Hierfür bietet sich eine Organ bezogene Gliederung wie die des ICD-Kataloges an (siehe Tabelle 6 [Tab. 6]). Sprachlich müssen die Überschriften noch auf Patienten als Adressaten angepasst werden.

Die einheitlich Organ bezogene Darstellung des Leistungsspektrums erleichtert den Interessenten, sich in den Berichten unterschiedlicher Krankenhäuser zu orientieren und selbst bei Großkliniken Leistungen zur Behandlung der relevanten Erkrankung zu finden.

Um den unterschiedlichen Profilen und Größen der berichtenden Krankenhäuser Rechnung zu tragen, können ergänzend zur Einteilung nach ICD-Katalog auch interdisziplinäre Leistungsschwerpunkte aufgeführt werden. Das Konzept der Leistungsschwerpunkte ermöglicht die Darstellung von medizinisch begründeten Zusammenfassungen von Krankenhausleistungen, die über die üblichen Fachabteilungsgrenzen hinausgehen und die der Entwicklung von interdisziplinären Zentren (z.B. Brustzentren, Darmzentren etc.) stärker Rechnung tragen. Dem berichtenden Haus steht es frei, wie es die Leistungsschwerpunkte benennt (siehe Tabelle 7 [Tab. 7]) und wie es die Leistungen für die Schwerpunkte zusammenstellt.

Zu jedem Schwerpunkt bzw. Organsystem wird eine Tabelle bestehend aus einem Überschriftenblock und der Liste zuzuordnender Leistungen erstellt. Hinzu kommt jeweils eine tabellarische Darstellung der Ergebnisqualität. Das Krankenhaus muss nicht alle erbrachten Leistungen in den Bericht aufnehmen.

Für jedes Kapitel sollen darüber hinaus diejenigen Fachdisziplinen benannt werden, die an der Behandlung beteiligt sind.

Damit Patienten die Möglichkeit haben, alle gesuchten Leistungen in einer Systematik zu finden, verzichtet das Konzept der GMDS-Unterarbeitsgruppe auf die gesonderte Auflistung von Leistungen die einer Mindestmengenvereinbarung unterliegen. Leser sollen die gesuchten Informationen finden, unabhängig davon, ob ihnen bekannt ist, dass es eine solche Vereinbarung gibt oder nicht. Die Option, aus den Daten der Berichte Datenbanken zur umfassenden Suche zu generieren, wird über die bisherigen Informationsmöglichkeiten des Qualitätsberichtes hinausgehen.

4.2.2 Leistungsinhalte

Es folgen in einer weiteren Tabelle (Tabelle 8 [Tab. 8]: Detailtabelle "Leistungsinhalte des Leistungsschwerpunktes") die einzelnen Eingriffe und Diagnosen zu dem ICD-Organsystem oder dem Leistungsschwerpunkt. Die Reihenfolge mit abfallender Häufigkeit hebt hier die besonderen Schwerpunkte hervor. Der Gebrauch von Umgangssprache trägt zum Verständnis beim Patienten bei.

OPS- und ICD-Kodes werden in der Leistungstabelle nicht mehr aufgeführt. Sie bieten für den Patienten keinen Informationszugewinn und tragen eher zur Verwirrung bei. Allerdings sollen die Daten des Berichtsteils mit den Angaben im Datenteil (siehe Kapitel 4.5 Datenteil) übereinstimmen.

Die Spalte Bemerkung/Fußnoten ermöglicht den Verweis auf Kommentare und Ergänzungen, die als Fußnote möglichst auf der jeweiligen Tabellenseite untergebracht werden sollten. Beispielsweise kann man bei einem bestimmten OP-Verfahren auf den Anteil endoskopischer Operationen verweisen.

Mit der Detailtabelle lassen sich auch die gesetzlichen Anforderungen zur Darstellung von Mindestmengen im Qualitätsbericht erfüllen. Nach § 137 SGB V Absatz 1 Nummer 6 in Verbindung mit Nr. 3 ist im strukturierten Qualitätsbericht darzulegen, ob bei planbaren Operationen die vereinbarten Mindestmengen eingehalten sind. Die vom G-BA verabschiedeten Leistungen können bereits im Berichtsformular hinterlegt werden (Tabelle 9 [Tab. 9]).

4.2.3 Fallzählung

Für die Berechnung der Fallzahlen können ICD- und OPS-Schlüssel zusammengefasst werden. ICD-Angaben sollen jedoch mindestens drei- und für die OPS-Angaben mindestens vierstellig erfolgen. Der Grad der Differenzierung obliegt dem Haus. Sollen endoskopische von offen-chirurgischen Eingriffen abgegrenzt werden, so muss die entsprechende Stelle des OPS mit verwendet werden.

Auf die Vorgabe einer TOP 20- oder TOP 30-Liste als Mindestforderung wird verzichtet. Die Einrichtungen haben ein Interesse daran, sich mit ihrem Leistungsspektrum abzubilden. Um die Übersichtlichkeit nicht ganz zu verlieren, sollen grundsätzlich nur Leistungen mit Fallzahlen >= 20 aufgeführt werden. Bei sehr speziellen Leistungen, die sich nur in endständigen Kodes abbilden lassen, kann von dieser Einschränkung abgewichen werden. Bei Krankheitsbildern mit geringer Inzidenz kann eine Ausnahmeregelung ebenfalls sinnvoll sein, um danach suchenden Patienten die Möglichkeit offen zu halten, Angaben zu ihrer Erkrankung in den Berichten relevanter Krankenhäuser zu finden.

Leistungen, die aus Verträgen zur Integrierten Versorgung (gem. §§ 140 SGB V) oder dem ambulanten Operieren (§ 115b SGB V) erbracht werden, sollen bei der Fallzählung berücksichtigt werden.

Jeder Fall darf nur einmal in der Detailtabelle enthalten sein. In der Regel sollen die jeweiligen Hauptdiagnosen und -prozeduren bei der Darstellung wegleitend sein. In Einzelfällen kann es jedoch sinnvoll sein, an dieser Stelle Nebendiagnosen bzw. Nebenleistungen auszuweisen.

Am nachfolgenden Beispiel für ein Bauchzentrum wird die Dokumentation verdeutlicht (Tabelle 10 [Tab. 10]).

4.2.4 Qualitätsnachweise
Vorbemerkung

Grundsätzlich soll die Ergebnisqualität anhand von vergleichbaren Werten auf der Basis von Qualitätsindikatoren dargelegt werden. Für die Verwendung von Indikatoren bzw. deren Auswahl gibt es noch keinen Konsens. Voraussichtlich werden die Selbstverwaltungspartner eine Institution beauftragen, geeignete Indikatoren für die Darstellung im Qualitätsbericht zu benennen. Dazu sollen Anforderungen wie klinische Relevanz, Validität, Vergleichbarkeit, Risikoadjustierung berücksichtigt werden. Auf der Basis eines Konsenses in der Selbstverwaltung können die Ergebnisse der Qualitätsindikatoren dann einen Platz im Qualitätsbericht als verpflichtende Qualitätsnachweise (Indikatorset) finden.

Die Qualitätsnachweise sind nicht losgelöst von den Leistungen und Leistungsschwerpunkten zu sehen. Deswegen werden die Qualitätsnachweise in dem gemeinsamen Abschnitt 4 "Leistungsschwerpunkte und Qualitätsnachweise" zusammengefasst.

Neben den verpflichtenden Qualitätsnachweisen müssen freiwillige Angaben zur Qualität möglich sein (4.2.9 Weitergehende Darstellung von "freiwilligen" Qualitätsindikatoren). Auch freiwillige Angaben sollen so strukturiert wie möglich aufbereitet sein, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten und dem Leser eine fundierte Entscheidungsbasis zu liefern. Die Anforderungen bezüglich Relevanz und Vergleichbarkeit müssen nicht die gleich hohen sein, wie für die verpflichtenden Qualitätsnachweise, um die Häuser nicht zu überfordern.

Das Konzept unterstellt grundsätzlich, dass die Einrichtung die Darstellung ihrer Leistungsschwerpunkte selber bestimmen kann. Sobald ein Indikatorsatz oder einzelne Qualitätsindikatoren verpflichtend vorgegeben worden sind, wird dies Konsequenzen auf die Ausgestaltung des Leistungsgeschehens im Qualitätsbericht haben. Durch die verpflichtenden Angaben wird die Freiheit, die Leistungen (Stärken und Schwächen) zu selektieren zu können, begrenzt. Werden Leistungen erbracht, zu denen verpflichtende Qualitätsindikatoren existieren, müssen diese Leistungen auch offen gelegt werden, unabhängig von der Fallzahl oder dem Ergebnis (s.a. 4.2.3).

4.2.5 Allgemeine Kriterien für die Auswahl von Qualitätsindikatoren
4.2.5.1 Verständlichkeit

Die Auswahl und Darstellung von Qualitätsindikatoren für den Qualitätsbericht sollen so erfolgen, dass die Angaben dem Patienten helfen, die Qualität der Leistungen des Krankenhauses zu verstehen und bezogen auf seine persönliche Krankheitssituation einzuschätzen. Dabei können ihn Dritte wie auch der einweisende Arzt unterstützen.

4.2.5.2 Interpretierbarkeit von Ergebnissen

Die Beurteilung und Beurteilbarkeit der Ergebnisse kann durch verschieden Mechanismen unterstützt werden:

- Eine beigefügte Interpretation durch den Autor

- Den Vergleich mit einem Referenzbereich

- Die Darstellung der Entwicklung eines Indikators über die Zeit

- Vergleich der Ergebnisse mit den Ergebnissen anderer Krankenhäuser

Da ein Vergleich oft Voraussetzung für das Verständnis eines Qualitätsindikators ist, sollen - wo immer möglich und sinnvoll - Vergleichsmöglichkeiten direkt im Bericht mit angegeben werden.

4.2.5.3 Vergleichbarkeit von Ergebnissen

Um fehlerhafte Schlussfolgerungen aus dem Vergleich von veröffentlichten Qualitätsindikatoren verschiedener Krankenhäuser zu vermeiden, bieten sich folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Vergleichbarkeit an:

- Verpflichtende Anwendung einheitlicher Datenerhebung und Rechenregeln

- Risikoadjustierung, soweit Risikofaktoren in der Literatur eindeutig beschrieben sind

- Zusammenfassen der Ergebnisse mehrerer Jahre oder

- Darstellung der statistischen Streuung (Konfidenzintervall zum Qualitätsindikator).

Grundsätzlich kann auch die Veröffentlichung nur eingeschränkt vergleichbarer Qualitätsindikatoren sinnvoll sein, wenn der Leser auf diese Einschränkung hingewiesen wird. Gerade für die freiwilligen Qualitätsnachweise darf die Eingangsschwelle nicht zu hoch angesetzt werden.

Man könnte Qualitätsindikatoren einheitlich nach ihrer Vergleichbarkeit kategorisieren und diese Kategorien mit veröffentlichen. Es ist sinnvoll, Vorgaben für die Art und Weise der Veröffentlichung solcher Indikatoren zu machen.

4.2.5.4 Beispiel - Darstellung eines nicht vergleichbaren Qualitätsindikators

Das Krankenhaus schreibt:

"Von 304 im vergangenen Jahr in diesem Krankenhaus mit einer Hüftprothese versorgten Patienten ist ein Patient verstorben. In Deutschland sind im vergangen Jahr 34 von insgesamt 110.000 Patienten nach diesem Eingriff verstorben" (Tabelle 11 [Tab. 11]).

Im Beispiel wurde auf Prozentangaben und auf den Krankenhausvergleich verzichtet, da diese Angaben im Beispiel nicht sinnvoll sind.

4.2.6 Konsequenzen der Anforderungen an den Qualitätsbericht

Ziel ist eine vergleichbare und vergleichende Darlegung der Prozess- und Ergebnisqualität im Leistungsschwerpunkt (Basisthese 10). Dazu gehört zwangsläufig, die Transparenz der Datenbasis jedes Qualitätsindikators und damit die Repräsentativität der Erhebung nachvollziehbar zu machen. Daraus ergeben sich folgende Anforderungen an den Qualitätsbericht:

- Die Darstellung von Qualitätsindikatoren erfolgt nach einem einheitlichen Schema.

- Die Verwendung von vergleichbaren Werten, damit die Angaben des einen Krankenhauses unmittelbar mit denen eines anderen verglichen werden können.

- Referenzbereich und Vergleichswerte (Ergebnis Bund) sollen unmittelbar neben dem Ergebnis des Krankenhauses dargestellt werden.

- Die Auswahl der Qualitätsindikatoren soll ein ausgewogenes Bild der Versorgungsqualität wiedergeben. Deshalb sollen für jeden Leistungsschwerpunkt neben Qualitätsindikatoren zur Ergebnisqualität auch Indikatoren zu Indikationsstellung und Prozessqualität angegeben werden.

- Die Auswahl der Qualitätsindikatoren soll sich an klinischer Relevanz orientieren.

- Die Indikatoren müssen für Patienten verständlich sein.

- Für jeden Qualitätsindikator oder für ein Qualitätsindikatoren-Set ("Leistungsbereiche" im BQS-Verfahren) ist die Vollständigkeit der Erfassung anzugeben (Dokumentationsraten im BQS-Verfahren).

- Wird ein Indikator aus einer Stichprobe ermittelt, ist anzugeben, wie viele Fälle diese Stichprobe bezogen auf die Grundgesamtheit umfasst und nach welcher Methode die Fälle ausgewählt wurden.

- Betreffen die dargestellten Qualitätsindikatoren nur einen Teilbereich des Leistungsschwerpunktes, so muss dies für den Leser ersichtlich sein, damit eine unzulässige Verallgemeinerung der Ergebnisse unterbleibt, z .B. "Qualitätsindikatoren zur Koronarchirurgie (Bypass-OP): ...." in einem Schwerpunkt Herzchirurgie.

- Zu jedem Indikator soll ein Verweis auf Zusatzinformationen wie Begründung, Messmethode und Datengrundlage des Qualitätsindikators angegeben werden.

Um die Vergleichbarkeit der Qualitätsindikatoren zu belegen und zum Verständnis der Angaben beizutragen, sind Zusatzangaben sinnvoll (siehe Tabelle 12 [Tab. 12]: Zusatzangaben zu jeder Tabelle Qualitätsnachweise). Diese aber im Qualitätsbericht direkt abzulegen, würde den größten Anteil der Leserschaft eher verwirren.

Auch wenn bestimmte Anforderungen an Indikatoren nicht erfüllt werden, sollen insbesondere freiwillige oder relevante Qualitätsindikatoren aufgeführt werden dürfen. Diese Indikatoren sind entsprechend zu kennzeichnen. Für die fehlende Vergleichbarkeit hieße das: "* relevanter Qualitätsindikator, der sich jedoch aufgrund ... nicht/nur eingeschränkt für einen Vergleich zwischen Krankenhäusern eignet".

In einem Register für Qualitätsindikatoren könnte eine standardisierte (und geprüfte) Dokumentation für Qualitätsindikatoren hinterlegt werden. In dem Fall dürften nur registrierte Qualitätsindikatoren im Qualitätsbericht aufgeführt werden. Diese Dokumentation soll auch eine Beschreibung des Qualitätsindikators in für Patienten verständlicher Sprache enthalten. Die Aufnahme von Indikatoren könnte eingeschränkt werden auf solche, die in einem Clearing House-Verfahren ausgewählt wurden oder von anerkannten Anbietern stammen.

4.2.7 Darstellung in Tabellen

Mit den Tabellen der Leistungsschwerpunkte soll die Ergebnisqualität leistungsbezogen dargestellt werden. Ideal wäre eine Tabelle gewesen, in der die Qualitätsnachweise direkt den Leistungen zugeordnet werden. Dadurch wären - wie ein Pretest der Autoren zeigte - die Tabellen aber deutlich zu breit geworden. Deswegen folgt nach jeder Leistungstabelle eine Tabelle mit den Qualitätsnachweisen (siehe Tabelle 13 [Tab. 13]).

- Spalte 1: Benennung des Qualitätsindikators (QI), was wird gemessen, vorrangig Ergebnisqualität, aber auch Indikatoren zur Prozessqualität

- Spalte 2: Ergebnis des Krankenhauses, Absolutwert in Kombination mit der Stichprobengröße

- Spalte 3: Referenzbereich, entweder eigenen bei freiwilligen QI oder vorgegebenen bei den verpflichtenden QI

- Spalte 7: Bemerkung, Darstellung, auf welche Leistungen des Schwerpunktes sich der Qualitätsnachweis bezieht und Verweis auf weitere Informationsmöglichkeiten zu Methodik und Interpretation, Quellen

4.2.8 Beispiel Qualitätsindikatoren

Im Qualitätsbereich jedes Krankenhauses, das Geburtshilfe anbietet, könnte dann die folgende Tabelle enthalten sein (Tabelle 14 [Tab. 14]).

4.2.9 Weitergehende Darstellung von "freiwilligen" Qualitätsindikatoren

Die Auswahl der Qualitätsindikatoren soll ein ausgewogenes Bild der Versorgungsqualität ermöglichen. Deshalb sollen die Einrichtungen von der Möglichkeit Gebrauch machen, eine ausgewogene Mischung von Qualitätsindikatoren zu Indikationsstellung, Prozessqualität und Ergebnisqualität anzugeben. Bei der Ergebnisqualität sollen auch "weiche" Faktoren, wie subjektive Patientenzufriedenheit, Servicequalität, Verbesserung der Lebensqualität des Patienten, berücksichtigt werden. Sofern diese Ergebnisse einzelnen Leistungsschwerpunkten zugeordnet werden können, sollen sie im Abschnitt 4 "Leistungsbereiche und Qualitätsnachweise" aufgeführt werden, andernfalls im Abschnitt 3 "Qualitätsmanagementsystem".

Für die "freiwilligen Qualitätsnachweise" sind auch die Angaben in den Spalten der Qualitätsnachweise freiwillig. Durch das Raster erhalten die Verfasser Vorgaben, die bei Beachtung die Aussagekraft der Daten erheblich verbessern. Diese differenzierte Darstellung könnte einen "normalen" Leser überfordern. Insbesondere freiwillig eingepflegte individuelle Qualitätsnachweise benötigen diese Zusatzinformationen, um sie bewerten zu können. Auf die Angabe des betrachteten Zeitraumes wurde zunächst verzichtet, da der Qualitätsbericht Informationen über das Vorjahr vorhalten soll. Bei Abweichung davon kann der Hinweis zum Zeitraum unter Bemerkung benannt werden.

Eine alternative Darstellungsmöglichkeit für freiwillige Qualitätsindikatoren stellt der Zeitreihenvergleich dar (siehe Tabelle 15 [Tab. 15]: Beispiel Qualitätsdarstellung im Verlauf). Sie ermöglicht darzustellen, welche Konstanz oder Entwicklung die Ergebnisse der Qualitätsmessung in einem Versorgungsaspekt über die vergangenen drei Jahre zeigt.

4.3 Anhang des Berichtsteils

Der Anhang soll folgende Gliederungspunkte aufweisen:

- Ein Stichwortverzeichnis

- Ein Glossar

- Verantwortliche für den Qualitätsbericht, Ansprechpartner

4.3.1 Stichwortverzeichnis

Ein Stichwortverzeichnis greift typischerweise Begriffe aus dem Text auf und stellt diese alphabetisch sortiert mit Seitenangabe der Textstelle dar. Bei Festlegung der aufzunehmenden Begriffe soll das Krankenhaus einen Schwerpunkt auf die Erkrankungen legen, die im Bericht thematisiert werden. Verweise (Hyperlinks) auf die Begriffe im Berichtsteil unterstützen den Patienten, schnell Informationen zu seiner Fragestellung zu finden.

4.3.2 Glossar

Ein Glossar erklärt Fachbegriffe, soweit im Text nicht schon alles umgangssprachlich dargestellt worden ist. Ein wesentlicher Anteil des Glossars könnte zentral festgelegt und für die Nutzung durch die Krankenhäuser hinterlegt werden (siehe 4.3.4 Basisglossar und Basisterminologie zentral verfügbar).

4.3.3 Verantwortlichkeiten

Im Anhang werden die Verantwortlichen (z. B. GeschäftsführerIn von GmbH-Einrichtungen) für den Qualitätsbericht aufgeführt. Auf freiwilliger Basis können hier auch Ansprechpartner oder weiterführende Verknüpfungen (Links) - ebenso wie in den anderen Textabschnitten - dargestellt werden. Dies könnte ein Verweis auf die Webseiten des Krankenhauses, angeschlossener Einrichtungen und weiterer Kooperationspartner sein.

4.3.4 Basisglossar und Basisterminologie zentral verfügbar

Nicht nur für Stichwortverzeichnis und Glossar, sondern auch für die Tabellen der Leistungsschwerpunkte brächte eine einheitliche und verbindliche Übersetzung der Fachtermini einen deutlichen Gewinn an Verständlichkeit des gesamten Berichtes. Glossar und allgemein verständliche Beschreibung der Fachtermini in den Tabellen müssen nicht von jedem Haus neu aufbereitet werden. Diese Informationen sollen den Einrichtungen zentral in Form eines "Basisglossars" und einer "Basisterminologie" zur Verfügung gestellt werden. Dieses kann vom Krankenhaus individuell erweitert werden. So wird sichergestellt, dass zumindest die zentralen Grundbegriffe bundesweit einheitlich verwendet werden.

4.4 Gestaltungshinweise

Von dem Layout des Textes und der Tabellen hängen ganz wesentlich die Übersichtlichkeit des Textes und die Aufnahme bzw. Verarbeitung durch den Leser ab. Die in Tabelle 16 [Tab. 16] dargestellten Aspekte sollen geregelt und für die Berichte vorgegeben werden:

Der Aufbau des Konzeptes sieht neben verpflichtenden auch freiwillige Angaben vor. Alle vorgegebenen Gliederungspunkte müssen zur Orientierung des Lesers in jedem Bericht aufgeführt werden, selbst wenn im Bericht keine freiwilligen Daten enthalten sind.

4.5 Datenteil

4.5.1 Empfängerkreis

Der "Datenteil" ist nicht zur direkten Veröffentlichung bestimmt. Er enthält Rohdaten, die in einem Format vorliegen, welches eine Weiterverarbeitung durch Datenbanken möglich macht. Der Datenteil soll nur von den Selbstverwaltungspartnern und den Patientenvertreterorganisationen genutzt werden dürfen. Dadurch soll - auch aus Datenschutzgründen - verhindert werden, dass privatwirtschaftliche und/oder wissenschaftliche Organisationen diese sensiblen Daten zu Zwecken nutzen, die weder durch Gesetz noch durch Vereinbarungen gedeckt sind

Hier sei darauf verwiesen, dass in der Vereinbarung gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V [5] über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichtes zum Kreis derer, die Vertragsärzte und Versicherte auf der Basis der Qualitätsberichte informieren können, nur Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen (Landesverbände und Ersatzkassenverbände) aufgeführt sind [12]. Der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 Abs. 7 SGB V hat inzwischen die Erweiterung des Empfängerkreises auf DKG und Patientenverbände beschlossen.

4.5.2 Nutzung der Daten

Datenbanken ermöglichen Suchanfragen, die einem Interessenten ein Verzeichnis von Krankenhäusern aufzeigen kann, die einen definierten Eingriff in bestimmter Qualität und Häufigkeit durchführen. Um eine Vergleichbarkeit der Angaben möglich zu machen, müssen die Daten öffentlich zugänglichen und für alle Einrichtungen verbindlichen Katalogen entstammen, weshalb zunächst nur die ICD- und OPS-Schlüssel der Abrechnungsdaten in Frage kommen. Diese sind zudem verfügbar und würden keine zusätzliche Datensammlung für die berichtenden Krankenhäuser bedeuten. Wichtig ist an dieser Stelle der Hinweis, dass nicht komplette §21-Datensätze verschickt werden sollen. Die Zusammenstellung der Daten ist im Zusammenhang mit den im Berichtsteil dargestellten Leistungsschwerpunkten zu sehen und kann von den Einrichtungen beeinflusst werden. Sofern Einrichtungen Krankenkassenverbänden zur Sekundärauswertung ein möglichst breites Leistungsspektrum anbieten möchten, haben sie die Möglichkeit, die Datenlieferung umfangreicher zu gestalten.

Das Ausmaß der damit einher gehenden Transparenz und die mögliche Beeinflussung der Patientenströme erfordern jedoch einen verantwortungsvollen Umgang mit den verfügbaren Daten. Deshalb sollen Regeln für Abfragen und die Sekundärverarbeitung in Datenbanken festgelegt werden.

Um Suchanfragen nicht nur nach Fallzahlen, sondern auch nach Qualitätsgesichtspunkten zu ermöglichen, sollen im Datenteil auch die Qualitätsnachweise enthalten sein, zu deren Veröffentlichung im Berichtsteil alle Krankenhäuser verpflichtet sind.

Aus dem Datenteil, basierend auf den oben genannten Tabellen, lassen sich beliebige Ergebnistabellen generieren. Sofern Tabellen im Berichtsteil aus dem Datenteil erzeugt würden, hätte dies den Vorteil, dass beide Teile konsistent sind und nicht "auseinander fallen".

Die genaue Ausgestaltung des Datenteils kann in sinnvoller Weise erst dann erfolgen, wenn die Inhalte des Berichtsteils festgelegt worden sind.

4.5.3 Datenformat

Der Datensatz des Datenteils muss sowohl leicht zu erstellen als auch problemlos in leistungsfähige Datenbanken einzulesen sein. Aktuell wird dies am ehesten durch das bereits genutzte XML-Format umzusetzen sein. Für leistungsfähigere Berichte der Zukunft könnte die Clinical Document Architecture (CDA) eine Option der Weiterentwicklung (nach 2007) darstellen. Soll auch der formatierte Datenteil mit den Mitteln des Krankenhauses zu erstellen sein, wäre es aus Sicht der Krankenhäuser wünschenswert, diesen dafür Softwarewerkzeuge zur Verfügung zu stellen.

Nachfolgend wird ein Vorschlag dargestellt, der nur zwei neue Tabellen "Leistungsschwerpunkte" und "Leistungen im Leistungsschwerpunkt" definiert und ansonsten auf den in allen Krankenhäusern vorhandenen Datenstrukturen des § 21 Datensatzes aufsetzt:

4.5.3.1 Tabelle Leistungsschwerpunkte

Es wird eine neue Tabelle [hier im Sinne von Datensatz] "Leistungsschwerpunkte" (LSP.CSV) erstellt, in welche das Krankenhaus seine Leistungsschwerpunkte und die dort erbrachten Schwerpunktleistungen einpflegt (Tabelle 17 [Tab. 17]).

4.5.3.2 Detailtabelle "Leistungen im Leistungsschwerpunkt"

In einer zweiten Tabelle "Leistungsschwerpunkte" (LST.CSV) stellt das Krankenhaus die Leistungen (Fälle) zusammen, die zu den Leistungen im Leistungsschwerpunkt ausgewiesen werden sollen. Hier kann das Krankenhaus zum einen eine Auswahl aus den §21-Falldaten vornehmen, die die Auswahlkriterien erfüllen (Tabelle 18 [Tab. 18]).

4.5.3.3 Detailtabellen für ICD, OPS und EBM

ICD*.CSV und OPS*.CSV sind sozusagen die Ausschnitte aus der originären ICD.CSV und OPS.CSV (identische Datenstruktur), die vom Krankenhaus zur Darstellung der Leistungsschwerpunkte bereitgestellt werden.

Für den Bereich der ambulanten Operationen muss eine Lösung gefunden werden, die die relevanten Leistungsdaten aus dem EBM für die die jeweiligen Leistungsschwerpunkte bereitstellt (EBM*.CSV). Diese Tabellen sind mit der Tabelle "Leistungen im Leistungsschwerpunkt" verknüpft.

4.5.3.4 Qualitätsnachweise

Die Qualitätsnachweise aus dem Berichtsteil sollen auch im Datenteil aufgenommen werden. Sie müssen beim Aufbau von Datenbanken mit berücksichtigt und können dann für strukturierte Abfragen nutzbar gemacht werden.


5 Fazit, Diskussion

Der gesetzliche Qualitätsbericht in der von der GMDS-Unterarbeitsgruppe vorgeschlagenen Form kann Patienten und Einweisern eine wertvolle und effiziente Hilfe bei der Suche nach dem am besten geeigneten Krankenhaus sein. Gleichzeitig gibt das Konzept den berichtenden Häusern die Freiheit, das eigene Profil mit den vorhandenen Daten abzubilden.

Gegenüber dem ersten Qualitätsbericht richtet sich das vorliegende Konzept durch eine vereinfachte Struktur und ergebnisorientierte Leistungsbeschreibung konsequenter an der zentralen Zielgruppe "Patient" aus.

Das Konzept soll einer Erprobung unterzogen werden, um dann für den Praxiseinsatz notwendige Änderungen noch vor der Einführung umgesetzt werden können.


6 Anlage: Gliederung, Struktur

Einen Überblick über Gliederung und Struktur gibt Tabelle 19 [Tab. 19].


Abkürzungen

BQS - BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH

GMDS - Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V.

IK - Institutionskennzeichen

KH - Krankenhaus

PDCA - Plan Do Check Act


Autorenhinweise

Dr. med. Hubertus Bürgstein, Marienhospital Brühl GmbH, Mühlenstr. 21-25, D-50321 Brühl, controlling.med@marienhospital-bruehl.de

Dr. med. Jörg Eckardt MHM, Vorsitzender der GMDS AG Medizin-Controlling, Maria Hilf Kranken- und Pflegegesellschaft mbH, Katharina-Kasper-Str. 12, D-56428 Dernbach, J.Eckardt@Maria-Hilf-Dernbach.de, www.ECQMed.de

Dipl.-Inf. Burkhard Fischer, Vorsitzender der GMDS-Arbeitsgruppe Qualitätsmanagement in der Medizin, BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH, Kanzlerstr. 4, D-40472 Düsseldorf, info@bqs-online.de, http://www.bqs-online.de

Das GMDS-Konzept entstand unter Mitwirkung und mit Beiträgen von:

- Dr.-Ing. Kurt Becker, Synagon, Aachen, GMDS-Arbeitsgruppe Medizin-Controlling

- Robert Färber, Krankenhausgesellschaft NRW, GMDS-Arbeitsgruppe Medizin-Controlling

- Axel Halim MBA, Krankenhausgesellschaft NRW, GMDS-Arbeitsgruppe Medizin-Controlling

- Dr. med. Dirk Kaczmarek, Sankt Marien-Hospital Buer gGmbH, GMDS-Arbeitsgruppe Medizin-Controlling

- Ilona Michels, Bundesverband der Privaten Krankenhausträger BDPK

- K. Stötzner, Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz - Patientenbeauftragte für Berlin -

- Julia Weber, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hannover

- Dipl.-Verw.. Wiss. Jan Wiegels, Krankenhausgesellschaft NRW, GMDS-Arbeitsgruppe Medizin-Controlling


Literatur

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AOK Niedersachsen. Allgemeine Empfehlungen zur Ausgestaltung eines Qualitätsberichtes nach SGB V. 2005. Online verfügbar unter: http://www.aok-gesundheitspartner.de/imperia/md/content/gesundheitspartner/niedersachsen/krankenhaus/qualitaetssicherung/gestaltungsempfehlungen_kurz.pdf (Recherchedatum 29.05.2006)
2.
Deming WE. Out of the Crisis. 2. Aufl. Cambridge/Mass./USA: Massachusetts Institute of Technology Press; 1986.
3.
DIMDI. Internationale Statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, Version 2006, German Modification, Vierstellige Ausführliche Systematik. Online verfügbar unter: http://www.dimdi.de/dynamic/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2006/fr-icd.htm (Recherchedatum 01.06.2006)
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Gemeinsamer Bundesausschuss. Bekanntmachung der Vereinbarung gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V, 21.06.2005. Online verfügbar unter: http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/abs7/beschluesse/Vb-Qualitaetsbericht_BAnz-2005-06-21.pdf, Recherchedatum 01.06.2006
5.
Gemeinsamer Bundesausschuss. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 Abs. 7 SGB V zur Änderung der Vereinbarung gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene krankenhäuser [Empfängerkreis], Siegburg, 17.05.2005. Online verfügbar unter: http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/abs7/beschluesse/2005-05-17-Vereinbarung-Qualitaetsbericht.pdf
6.
GKV-Spitzenverbände. Ausfüllhinweise der GKV-Spitzenverbände vom 25.11.2004. Online verfügbar unter http://www.aok-gesundheitspartner.de/inc_ges/download/dl.php/bundesverband/krankenhaus/imperia/md/content/partnerkrankenhaus/pdf2/qualitaetsbericht_ausfuellhinweise_erlaeuterung_25_11_2004.pdf (Recherchedatum 01.06.2006)
7.
GKV-Spitzenverbände. Datensatzbeschreibung zur Umsetzung des Strukturierten Qualitätsberichts nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V für das Jahr 2005 Version 1.1. Online verfügbar unter: http://www.aok-gesundheitspartner.de/imperia/md/content/partnerkrankenhaus/pdf2/qualitaetsbericht_ausfuellhinweise_datensatzbeschreibung_31_01_2005.pdf, Recherchedatum 01.06.2006
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Kaczmarek D, Eckardt J. Der Qualitätsbericht. In: Goldschmidt/Kalbitzer/Eckardt (Hrsg.): Praxishandbuch Medizincontrolling. Economica; 2005. p. 413-29.
9.
Kaczmarek D, Eckardt J. Der strukturierte Qualitätsbericht der zugelassenen Krankenhäuser nach § 137 Abs. 1 Nr. 6 Sozialgesetzbuch 5. Buch - Ein Konzept der GMDS zur Ausgestaltung. Informatik, Biometrie und Epidemiologie in Medizin und Biologie. 2004;35(2):123-9.
10.
SEKIS Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle Berlin. "Anforderungen an die Qualitätsberichte nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V aus Patientensicht". Online verfügbar unter: http://www.sekis-berlin.de/uploads/media/Diskussionsvorlage_Qualit_tsberichte_2005.doc (Recherchedatum 29.05.2006).
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Sens B, Fischer B. GMDS-Arbeitsgruppe "Qualitätsmanagement in der Medizin": Begriffe und Konzepte des Qualitätsmanagements. Informatik, Biometrie und Epidemiologie in Medizin und Biologie. 2003;34(1):1-61.
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SGB V. § 137 Abs. 3 Nr. 6. Online verfügbar unter: http://www.bqs-online.de/download/SGB-5-040130.pdf (Recherchedatum: 15.05.2006).
13.
Weber, J. Patientenbefragung "Qualitätsberichte. Online verfügbar unter: http://www.aok.de/nieders/download/pdf/weber.pdf (Recherchedatum: 29.05.2006).