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CI-Versorgung im Grenzbereich
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Published: | April 11, 2016 |
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Zusammenfassung
Das Indikationsspektrum für die Versorgung mit einem Cochlea-Implantat hat sich in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet. Trotzdem stellen sich immer wieder Patienten zur Beratung in einem CI-Zentrum vor, die für eine CI-Versorgung nur bedingt in Frage kommen. Hierzu zählen zum Beispiel Patienten mit einer langen Ertaubungsdauer, anatomischen Varianten oder einer auditorischen Neuropathie. Wir möchten im Rahmen dieses Beitrags positive und negative Erfahrungen mit Patienten, die auf den ersten Blick nur bedingt geeignet erscheinen und nicht die klassischen CI-Indikationskriterien erfüllen, berichten.
Für die meisten dieser Patienten steht keine geeignete Therapiealternative zur Verfügung, so dass wir uns nach Diskussion in unserer interdisziplinären Fallkonferenz bei vielen dieser „grenzwertigen“ Patienten doch für eine Implantation entschieden haben.
Nach der postoperativen Rehabilitation zeigten viele dieser Patienten ein gutes bis sehr gutes Sprachverstehen, das zum Teil jedoch erst nach einer verlängerten Anpassung und Rehabilitationsdauer nachgewiesen werden konnte.
Bei diesen Patienten kommt der präoperativen Beratung und prognostischen Einschätzung eine besondere Bedeutung zu. Die Prägung einer realistische Erwartungshaltungen ist unter den genannten Voraussetzungen besonders wichtig und muss mit den Patienten offen besprochen werden.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.