gms | German Medical Science

GMS Current Posters in Otorhinolaryngology - Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery (DGHNOKHC)

ISSN 1865-1038

Partielle Frakturen des Felsenbeins

Poster Otologie

Search Medline for

  • corresponding author Sebastian Rösch - HNO Klinik Salzburg, Salzburg, Österreich
  • Miklós Tóth - HNO Klinik Salzburg, Salzburg, Österreich
  • Gerd Rasp - HNO Klinik Salzburg, Salzburg, Österreich

GMS Curr Posters Otorhinolaryngol Head Neck Surg 2015;11:Doc115

doi: 10.3205/cpo001080, urn:nbn:de:0183-cpo0010805

Published: April 16, 2015

© 2015 Rösch et al.
This is an Open Access article distributed under the terms of the Creative Commons Attribution 4.0 License. See license information at http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.


Zusammenfassung

Einleitung: Bei posttraumatischer, einseitiger Innenohrschwerhörigkeit erfolgt zur diagnostischen Abklärung die Anfertigung einer Computertomographie (CT) des Felsenbeins. Hierbei erwartet man sich den Befund einer deutlichen Frakturlinie durch die Laterobasis in Form einer Längsfraktur, einer Querfraktur oder einer Kombination aus beidem.

In seltenen Fällen kann es zu partiellen Frakturen der Capsula otica kommen, welche ebenfalls zu einer akuten Ertaubung führen können, jedoch im CT nur schwer zu erkennen sind.

Methoden: Retrospektive, deskriptive Fallstudie zweier Patienten.

Ergebnisse: In zwei klinischen Fällen wurden partielle Frakturen der Capsula otica, initial übersehen. Erst nach wiederholter Beurteilung aufgrund unstimmiger klinischer Befunde konnten die Frakturen identifiziert werden. In einem Fall befand sich die Fraktur im Bereich des Promontoriums, im zweiten Fall im Bereich der Pars ampullaris des horizontalen Bogengangs.

Schlussfolgerungen: Partielle Frakturen des Felsenbeins können leicht übersehen werden. Bei Beurteilung von CT Bildern ist im Falle einer unklaren Innenohrschwerhörigkeit nach Trauma besonders auf die mediale Wand der Paukenhöhle und mögliche Zeichen einer Fraktur zu achten.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.