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GMS Current Posters in Otorhinolaryngology - Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery (DGHNOKHC)

ISSN 1865-1038

Vagusneurinom – Differenzialdiagnose bei Initialverdacht einer zervikalen Echinokokkose

Poster Hals

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  • corresponding author Florian C. Uecker - Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Charité Berlin, Berlin
  • Nadine Thieme - Klinik für Radiologie, Universitätsmedizin Berlin, Berlin
  • Heidi Olze - Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Universitätsmedizin Berlin, Berlin

GMS Curr Posters Otorhinolaryngol Head Neck Surg 2015;11:Doc040

doi: 10.3205/cpo001005, urn:nbn:de:0183-cpo0010057

Published: April 16, 2015

© 2015 Uecker et al.
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Zusammenfassung

Einleitung: Beim Vagusneurinom handelt es sich um einen seltenen gutartigen, neurogenen Tumor, der von den Schwann’schen Zellen ausgeht und im Kopf-/Halsbereich auftreten kann. Klinisch fallen die betroffenen Patienten mit einer langsam wachsenden, schmerzlosen zervikalen Schwellung auf. Gelegentlich können weitere Symptome wie Dysphonie und Dysphagie auftreten.

Kasuistik: Wir berichten über den Fall eines 35-jährigen Patienten, der sich mit einer seit 4 Monaten größenprogredienten, symptomatischen linkszervikalen Raumforderung in unserer Poliklinik vorstellte. Der primäre Verdacht auf eine zervikale Echinococcuszyste beruhte auf einer auswärtigen MRT und Ultraschalluntersuchung. Die Serologie konnte eine Echinokokkose ausschließen.

Es zeigte sich das Bild einer 185 x 115 x 69 mm messenden, vorwiegend zystoiden, spindelförmigen Raumforderung mit teils soliden Septierungen zervikal links im Verlauf des N. vagus. Eine weitere kleinere Raumforderung fand sich kaudal des Ganglions trigeminale mit konsekutiver Aufweitung des Foramen ovale. Die Exstirpation und histologische Sicherung der zervikalen Raumforderung erfolgte transzervikal über einen Neck-dissection-Zugang mit anschließender End-zu-End-Anastomosierung des N. vagus. Der histopathologische Befund bestätigte das Vorliegen eines Neurinoms.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.