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12. Innovationswettbewerb Medizintechnik des BMBF
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Received: | March 8, 2010 |
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Published: | March 10, 2010 |
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Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) führt seit 1999 jährlich einen "Innovationswettbewerb zur Förderung der Medizintechnik" durch. Dieser Wettbewerb ist Teil des Gesundheitsforschungsprogramms der Bundesregierung und wird 2010 zum 12. Mal durchgeführt.
Text
Unter den Begriff "Medizintechnik" fallen in diesem Programm die Forschung und Entwicklung zu Geräten und Verfahren, die unter das Medizinproduktegesetz fallen. Der Innovationswettbewerb Medizintechnik ist technologieoffen und technologieübergreifend. Er umfasst u. a. auch Technologien wie Materialentwicklung, Mikrosystemtechnik, optische Technologien, Informations- und Kommunikationstechnologie und Biotechnologie. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um Entwicklungen für die Anwendung in der Gesundheitsversorgung für den Menschen handelt. Die angestrebten Ergebnisse sollen einen Beitrag zur Lösung eines wichtigen medizinischen Problems leisten und eine Umsetzung in die Praxis erwarten lassen.
Im Innovationswettbewerb Medizintechnik werden ausschließlich Vorhaben gefördert, bei denen nachweislich eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen technischen Entwicklern und Anwendern aus der Gesundheitsversorgung gegeben ist. Vorhaben, die keinen direkten Bezug zur Anwendung in der Gesundheitsversorgung für den Menschen besitzen oder keine substantielle medizintechnische Entwicklung vorsehen, werden im Rahmen des Innovationswettbewerbs Medizintechnik nicht gefördert.
Im Modul I "Innovationswettbewerb - BASIS" werden grundlegende Untersuchungen gefördert. Dabei soll die Machbarkeit einer neuen Technik in der Gesundheitsversorgung nachgewiesen werden. Sie soll die Diagnose bzw. Therapie einer bestimmten Krankheit ermöglichen oder eine Behinderung erleichtern oder ausgleichen und ist damit vorwiegend in der Phase der anwendungsorientierten Grundlagenforschung anzusiedeln.
Im Modul II "Innovationswettbewerb - TRANSFER" können F&E-Vorhaben, d. h. noch vor der Produktentwicklung angesiedelte Vorhaben, gefördert werden. Die Vorhaben müssen sich bereits in der Phase der industriellen Forschung bzw. der experimentellen Entwicklung, jedoch noch im Vorfeld der Produktentwicklung befinden.
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:
Detaillierte Informationen sind im Internet zu finden unter der Web-Adresse:
Anträge müssen bis zum 19. Mai 2010 elektronisch beim Projektträger eingereicht werden.