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48. Gemeinsame Tagung der Bayerischen Urologenvereinigung und der Österreichischen Gesellschaft für Urologie

19.05. - 21.05.2022, Lindau

Sequenztherapie und Osteoprotektion beim ossär metastasierten Prostatakarzinom

Meeting Abstract

  • presenting/speaker Michaela Roppel - Klinik für Urologie/Universitätsklinikum Augsburg, Augsburg, Deutschland
  • Georg Stüben - Klinik für Strahlentherapie/Universitätsklinikum Augsburg, Augsburg, Deutschland
  • Jürgen Erich Gschwend - Klinik und Poliklinik für Urologie/Klinikum rechts der Isar, München, Deutschland
  • Dorothea Weckermann - Klinik für Urologie/Universitätsklinikum Augsburg, Augsburg, Deutschland

Bayerische Urologenvereinigung. Österreichische Gesellschaft für Urologie und Andrologie. 48. Tagung der Bayerischen Urologenvereinigung und der Österreichischen Gesellschaft für Urologie. Lindau, 19.-21.05.2022. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2022. Doc22urobay30

doi: 10.3205/22urobay30, urn:nbn:de:0183-22urobay304

Veröffentlicht: 18. Mai 2022

© 2022 Roppel et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Eine leitliniengerechte Therapie des ossär metastasierten Prostatakarzinoms durch eine eng abgestimmte interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Urologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin ist Voraussetzung für eine optimale Patientenbetreuung. Abhängig vom Schweregrad der Erkrankung existieren unterschiedliche Therapieoptionen, die eine bestmögliche medizinische Versorgung der Patienten gewährleisten.

Methode: Vor diesem Hintergrund wurde analysiert, wie Männer mit einem ossär metastasierten Prostatakarzinom in einem Klinikum der Maximalversorgung und dessen Einzugsgebiet in den Jahren 2008 bis 2018 behandelt wurden. 146 Patientenakten des (Universitäts)Klinikums Augsburg wurden retrospektiv ausgewertet. Alle Patienten wurden in dem genannten Zeitraum in der Klinik für Radioonkologie oder Nuklearmedizin mindestens einmal bestrahlt. Zusätzlich wurde eine kleine, in diesem Zeitraum therapierte Patientengruppe, mittels telefonischer Befragung ausgewertet.

Ergebnisse: Die Analyse der Patientendaten zeigt, dass die Therapien mehrheitlich nach den damaligen Leitlinien durchgeführt wurden. In wenigen Fällen wurde von diesen abgewichen. Dies betrifft vor allem die begleitende Therapie mit Osteoprotektiva, die nur bei 59,6% der Patienten appliziert wurde, sowie die begleitende Substitution mit Vitamin D und Kalzium, welche lediglich bei 33,3% der Patienten, die Osteoprotektiva erhalten haben, verabreicht wurde. Dabei konnte die Gabe der Osteoprotektiva das Auftreten von skelettalen Ereignissen wie pathologischen Frakturen, Querschnitten und Rückenmarkskompressionen, reduzieren. Unter Applikation von Osteoprotektiva erlitten 35,6% skelettale Ereignisse, ohne diese Therapie 40,6% der Patienten. Die Tatsache, dass diese Patienten unterschiedliche Primärtumortherapien zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhielten, könnte erklären, warum dieser Unterschied nicht größer ausgefallen ist. Die retrospektive Auswertung ermöglichte auch aufschlussreiche Erkenntnisse über die Reihenfolge der einzelnen Therapiesequenzen, deren Anzahl, den Zeitpunkt und die Lokalisation der Bestrahlungen, sowie über die Schmerztherapie. Demnach erhielten 8,3% der Patienten nur eine Androgendeprivationstherapie, 91,7% zusätzlich mindestens eine weitere Therapiesequenz. Zehn von 146 Patienten wurden im letzten Abschnitt des Untersuchungszeitraums bereits einer Lu-PSMA-Radioligandentherapie zugeführt. Diese Erkenntnisse wurden durch die telefonische Befragung der Patienten oder deren Angehörigen bestätigt.

Schlussfolgerung: Diese Arbeit aus dem Gebiet der Versorgungsforschung zeigt, dass die Therapie des ossär metastasierten Prostatakarzinoms in der Regel leitliniengerecht stattfindet, dass es aber durchaus noch Aufklärungsbedarf gibt, was die Osteoprotektion und Supportivmaßnahmen betrifft. Bei der Interpretation der Daten sollte jedoch berücksichtigt werden, dass sich die Therapie des fortgeschrittenen Prostatakarzinoms zwischen 2008 und 2018 kontinuierlich verändert hat und die Ergebnisse dieser retrospektiven Auswertung daher nur eingeschränkt miteinander vergleichbar sind.