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Trügerische Bildgebung oder doch Metastase? Ein Fallbericht
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Veröffentlicht: | 11. Juni 2025 |
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Gliederung
Text
Einleitung: Bildgebende Verfahren im Rahmen von Nachsorgeuntersuchungen gehören zum urologischen Standart doch können diese auch an Ihre Grenzen stoßen.
Methode: Es wird ein Patientenfall erläutert.
Bei einem damals 60 jährigen Patienten wurde in einer Nachsorgeuntersuchung der V.a. eine linksseitige Nebennierenmetastase gestellt. Der Patient wurde 2019 bei klarzelligem Nieremzellcarcinom links offen nephrektomiert, sowie 2022 bei Nebennierenmetastase rechts laparoskopisch adrenalektomiert.
In der durchgeführten CT Abdomen der Nachsorgeuntersuchung zeigte sich eine neu aufgetretene, in der Nebennierenregion gelegene Raumforderung, woraufhin im Juli 2024 eine offene Adrenalektomie links durchgeführt wurde. Bei histologisch tumorfreier linker Nebenniere wurde postoperativ eine MRT Abdomen durchgeführt.
In dieser kam eine immer noch bestehende residuelle Raumforderung zur Darstellung.
Ergebnisse: Eine erneute offen-chirurgische Abklärung der residuellen Raumforderung erfolgte im September 2024. Intraoperativ zeigte sich in der Nierenloge links keine passende bildmorphologisch beschriebene Raumforderung. Erst nach Eröffnung des Peritoneums und weiterer Exploration zeigte sich eine ventromedial der Milz gelegene Raumforderung, makroskopisch zu einer Nebenmilz passend. Eine Nebenmilzsplenektomie erfolgte, welche histologisch einen gutartigen Befund ergab. In der nachfolgenden CT Abdomen war nun die initial metastasen suspekte Raumforderung gänzlich verschwunden.
Schlussfolgerung: Befunde von bildgebenden Verfahren sollten immer hinterfragt und intraoperativ korreliert werden.