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61. Jahrestagung der Südwestdeutschen Gesellschaft für Urologie e. V.

Südwestdeutsche Gesellschaft für Urologie e. V.

09.06. - 11.06.2021, digital

Schwanger in der Urologie! Einschätzungen von Chefärzt:innen und Darlegung haftungsrechtlicher Risiken

Meeting Abstract

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Südwestdeutsche Gesellschaft für Urologie e.V.. 61. Jahrestagung der Südwestdeutschen Gesellschaft für Urologie e.V.. sine loco [digital], 09.-11.06.2021. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2021. Doc21swdgu54

doi: 10.3205/21swdgu54, urn:nbn:de:0183-21swdgu541

Veröffentlicht: 8. Juni 2021

© 2021 Arnold.
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Gliederung

Text

Hintergrund und Fragestellung: In Deutschland werden jedes Jahr zirka 1.500 Ärztinnen schwanger. Dies betrifft auch das Fach Urologie, in dem der Anteil weiblicher Weiterbildungsassistent:innen stetig steigt. Die Bekanntgabe einer Schwangerschaft trifft bei Chefärzt:innen und Kolleg:innen oftmals auf Unkenntnis und offene Fragen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zu klären, wie urologische Chefärzt:innen die aktuelle Situation einschätzen sowie haftungsrechtliche Risiken versus Gesundheitsrisiken darzustellen.

Material und Methode: Von Juli bis Oktober 2019 wurde von der Arbeitsgemeinschaft Junge Urolog:innen der deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) ein anonymer Online Fragebogen an 340 Chefärzt:innen via E-Mail versendet. Gefragt wurde zur Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes, zum Zeitpunkt einer Schwangerschaftsbekanntgabe sowie zu den Einsatzmöglichkeiten von schwangeren Mitarbeiter:innen in der Urologie. Zudem beauftragten wir eine Kanzlei mit der Erstellung eines juristischen Kurzgutachtens zum Thema: Das ärztliche Arbeiten und Operieren in der Schwangerschaft unter konkreter Bezugnahme auf das Fach Urologie einschließlich etwaiger Haftungsrisiken.

Ergebnisse: An der Umfrage nahmen 62 Chefärzt:innen teil (18,2%). 93,5% der Befragten erachteten eine vorausschauende Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes für Schwangere für sinnvoll; 82,3% wünschen sich als Unterstützung vom Arbeitgeber einen überlappenden Stellenausgleich. Den Einsatz im Operationssaal schätzen die Teilnehmenden restriktiv (62,9%) ein. Unter Berücksichtigung der Vorschriften des Mutterschutzgesetzes übersteigt das Haftungsrisiko nicht jenes, welches der Arbeitgeber im Allgemeinen zu tragen hat.

Diskussion: Durch die Novellierung des Mutterschutzgesetzes hat sich die Realität für Urologinnen nicht grundlegend verändert. Die individuelle Gefährdungsbeurteilung gibt jedoch Gelegenheit, konkrete Schutzmaßnahmen – auch für den Operationssaal – mit dem Arbeitgeber zu entwickeln. Ziel muss es sein, schwangere Frauen künftig bei der Geltendmachung ihrer Rechte stärker zu unterstützen.