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Urethrakarzinom – ist ein Organerhalt auch bei bulbomembranösen Tumoren sinnvoll?
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Veröffentlicht: | 10. Mai 2019 |
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Das primäre Harnröhrenkarzinom ist eine sehr seltene maligne Erkrankung beim Mann mit einer Inzidenz von 1,3/1 Million. Histologisch finden sich in der bulbären oder penilen Harnröhre eher Plattenepithelkarzinome, in der prostatischen Harnröhre vorwiegend Urothelkarzinome.
Aufgrund der Seltenheit dieser Tumoren sind Therapieempfehlungen basierend auf prospektiven oder randomisierten Studien schwierig- während bei Karzinomen der distalen Harnröhre neuerlich häufig eine organerhaltene Operation favorisiert wird, wird in der Literatur und in Lehrbüchern bei primären Malignomen der bulbomembranösen bzw. proximalen Harnröhre meist eine radikale Urethrektomie bzw. Penektomie bis zur Zystoprostatektomie empfohlen.
Die EAU-Leitlinie empfiehlt aktuell mit einem Evidenz-Level 3 den Organerhalt vor allem für anteriore Karzinome unabhängig der Entität ohne klare Empfehlungen bei proximalen Tumoren.
In den letzten drei Jahren erfolgte in unserem Zentrum bei drei Patienten mit einem lokal begrenzten Urethrakarzinom der bulbären Harnröhre eine organerhaltende Tumorresektion (R0) mittels partieller Urethrektomie und anschließender zweizeitiger Harnröhrenrekonstruktion mit Mundschleimhaut. Im Rahmen der zweiten Sitzung bestätigte die Biopsie des Tumorgrundes die R0-Situation. Zwei Patienten konnten nachbeobachtet werden, ein Patient entzog sich nach drei Monaten der Nachsorge. Bei sehr guten funktionellen Ergebnis zeigte sich bisher kein Anhalt für ein Tumorrezidiv.
Bei einem selektioniertem Patientengut mit organbegrenztem (T1-/T2-Tumor der bulbären Urethra) stellt die organerhaltende Tumorresektion eine Therapieoption dar - sie kann den Patienten als operative Alternative zu rein ablativen Verfahren angeboten werden. Eine engmaschige Nachsorge sollte gewährleistet sein.