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27. Jahrestagung der Regionalgesellschaft der Augenärzte Sachsen-Anhalts und Thüringens

Regionalgesellschaft der Augenärzte Sachsen-Anhalts und Thüringens

30.08. - 31.08.2019, Dessau

Enukleation bei Ablatio retinae non sanata und vaskularisiertem Hornhautpannus – Pathologische Beurteilung nötig?

Meeting Abstract

  • David Muranyi - Halle/Saale
  • M. Fiorentzis - Halle/Saale
  • R. Wienrich - Halle/Saale
  • L. Dießel - Institut für Pathologie, Universitätsklinikum Halle/Saale
  • A. Viestenz - Halle/Saale

Regionalgesellschaft der Augenärzte Sachsen-Anhalts und Thüringens. 27. Jahrestagung der Regionalgesellschaft der Augenärzte Sachsen-Anhalts und Thüringens e. V.. Dessau, 30.-31.08.2019. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2019. Doc19sath18

doi: 10.3205/19sath18, urn:nbn:de:0183-19sath182

Veröffentlicht: 23. September 2019

© 2019 Muranyi et al.
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Gliederung

Text

Hintergrund: Ein Pannus cornae beschreibt einen Einschub von Bindegewebe zwischen das Hornhautepithel und die Bowman-Membran. Hervorgerufen wird er durch eine unspezifische sekundäre Reaktion verschiedener Hornhauterkrankungen. Bei starker Ausprägung kann der Einblick in das Augeninnere vollständig verhindert werden.

Methoden: Eine 74-jährige Patientin stellte sich bei persistierenden Schmerzen am erblindeten rechten Auge in unserer Klinik vor. Eine Ablatio non sanata mit beginnender Hornhautvaskularisation wurde am rechten Auge 3 Jahre zuvor diagnostiziert. Die Patientin erhielt einen antiglaukomatösen Eingriff bei Rubeosis Iridis und Glaskörperhämorrhagie. Bei der Erstuntersuchung, im April 2019, in unserer Ambulanz zeigte ein vollständig vaskularisierter Hornhautpannus mit persistierender Bulbushypotonie mit Atrophia bulbi ohne Schrumpfung. Der Visus betrug rechts nulla lux und links 0,8. Der Augeninnendruck lag rechts bei 4 mmHg und links bei 14 mmHg. Die Untersuchung der Vorderkammer und der Netzhaut war nicht möglich. Sonographisch bestand der Verdacht auf einen malignen intraokularen Prozess. Aufgrund der Symptomatik und der infausten Visusprognose empfahlen wir die zeitnahe Enukleation.

Ergebnisse: Es erfolgte die komplikationslose Enukleation. In der histopathologische Untersuchung des entfernten Bulbus zeigte sich die Cornea fibrosiert mit ausgeprägter Neovaskularisation sowie dichtem entzündlichen Infiltrat bei vollständiger Verwachsung der vorderen Augenkammer und Ausbildung von Synechien. Im Glaskörper fanden sich Fibrinexsudate und Fibrosierungen mit Kalzifikationen. Zudem zeigte sich ein subretinal gelegenes spindelzelliges malignes Melanom der Uvea mit Infiltration der Sklera. Die Exzision erfolgte lokal im Gesunden. Es erfolgte umgehend ein Stating. Bis dato konnten keine Metastasen nachgewiesen werden.

Schlussfolgerung: Bei unzureichendem intraokularem Einblick sind regelmäßige sonographische Kontrollen indiziert. Beim amblyopen bzw. blinden Auge mit Bulbusatrophie besteht ein erhöhtes Entartungsrisiko. Nach Enukleation sollte immer eine pathologische Beurteilung des Bulbus erfolgen.