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Schwere Keratokonjunctivitis nach Gonokokkeninfektion
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Veröffentlicht: | 16. Dezember 2015 |
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Hintergrund: Oberflächliche Infektionen der Hornhaut und Bindehaut sind ein häufig auftretendes Krankheitsbild in der ophthalmologischen Praxis. Zumeist bedarf diese Entität nur einer kurzfristigen, in der Mehrzahl der Fälle ambulanten, Therapie. Die Kombination aus lokaler Pflege und bedarfsweiser topischer antibiotischer Therapie ist in der Regel ausreichend. Bei ausgeprägtem Befund, insbesondere mit putrider Sekretion, sollte vor Beginn der Antibiose eine Erregerbestimmung sowie ein Antibiogramm erfolgen. Bei Hinweisen für einen komplizierten Lokalverlauf (Phlegmone, Empyem, Abszess) oder Zeichen der generalisierten Infektion muss das Behandlungskonzept angepasst werden und umfasst dann auch die systemische antibiotische Therapie und, falls erforderlich, chirurgische Interventionen. In Abhängigkeit vom gesicherten Erreger sollten assoziierte Begleiterkrankungen bedacht werden. In manchen Fällen ist eine Arztmeldung nach Infektionsschutzmeldegesetz zu veranlassen und die Therapie auf Kontaktpersonen zu erweitern.
Fallvorstellung: In unserer Klinik haben wir vor kurzem einen Patienten bei einer akuten Lidphlegmone behandelt. Die mikrobiologische Untersuchung ergab eine Positivität auf Neisseria gonorrhoeae. Nach subtiler Anamnese war zu erfahren, dass die Infektion nicht (wie am häufigsten in der Literatur beschrieben) durch Autoinokulation, sondern durch fremde Körperflüssigkeit stattgefunden hatte. Wiederholte lokale Exprimation vom Pus, lokale antibiotische Therapie und begleitende systemische Antibiose mit Betalaktam- und Makrolid-Antibiotikum führten zu langsamer Regredienz des Befundes. Wie aufgrund des nachgewiesenen Erregers zu erwarten, schloss sich eine prolongierte Phase intensiver Pflege unter stationären Bedingungen bei sekundär aufgetretener Erosio corneae mit Gefahr der Durchwanderung nach intraokulär an. Als Residualzustand verbleibt ein Hornhaut-Astigmatismus von -9 dpt. Bei einer stromalen Narbe. Der Patient wurde auf seine Informationspflicht gegenüber der Sexualpartner aufgeklärt. Das Screening auf andere sexuell übertragbare Krankheiten war negativ.