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Jahrestagung der Sächsischen Augenärztlichen Gesellschaft 2015

Sächsische Augenärztliche Gesellschaft

27.11.-28.11.2015, Chemnitz

Gefäßverschlüsse: Systemische Abklärung und systematische Therapie

Meeting Abstract

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  • Nicolas Feltgen - Göttingen

Sächsische Augenärztliche Gesellschaft. Jahrestagung 2015 der Sächsischen Augenärztlichen Gesellschaft. Chemnitz, 27.-28.11.2015. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2015. Doc15sag25

doi: 10.3205/15sag25, urn:nbn:de:0183-15sag252

Veröffentlicht: 16. Dezember 2015

© 2015 Feltgen.
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Gliederung

Text

Bei retinalen Gefäßverschlüssen handelt es sich meist um eine Komplikation einer zugrundeliegenden Systemerkrankung. Die Identifikation und Therapie der Grunderkrankung ist nicht nur für den Befall des 2. Auges elementar, sondern kann auch das Risiko weiterer kardio- und zerebrovasklulärer Ereignisse senken. Sowohl bei den arteriellen, als auch bei den venösen Verschlüssen ist vor allem der ischämische Apoplex zu nennen, der nach einem retinalen Verschluss deutlich vermehrtzu beobachten ist. Die internistische Abklärung ist somit eine wesentliche Säule der Therapie. Ophthalmologisch muss immer ein nach einem Glaukom oder einer okulären Hypertension gefahndet und der jeweilige Ischämiegrad bestimmt werden.

Therapeutisch gab es wenig Fortschritte beim arteriellen Verschluss, hier steht die Abklärung der Risikofaktoren im Vordergrund.

Bei den retinalen Verschlüssen hat sich hingegen das Behandlungsspektrum durch die verfügbaren zugelassenen intravitrealen Behandlungen deutlich erweitert. Als Faustregel gilt, dass eine intravitreale operative Medikamentenappilkation (IVOM) ausschließlich bei einem Makulaödem mit fovealer Beteiligung erfolgen sollte, in diesen Fällen aber früh und konsequent behandelt werden sollte. Aufgrund des Komplikationsspektrums sind die VEGF-Inhibitoren den Steroiden vorzuziehen. Da auch bei einer konsequente IVOM-Therapie weiterhin die Gefahr retinaler Proliferationen bei ischämischen Verschlüssen besteht, muss der Ischämiegrad regelmäßig beurteilt und im Bedarfsfall eine Laserkoagulation durchgeführt werden. Durch eine konsequente Behandlung ist es aber möglich, mehr als der Hälfte der betroffenen Patienten einen Lesevisus zu ermöglichen. Ohne Behandlung ist das nur in 10-20% der Fall. Wichtig ist die Patienten auf eine langdauernde, aber in vielen Fällen begrenzte Behandlungphase hinzuweisen.