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Therapie der retinalen Venenverschlüsse
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Veröffentlicht: | 25. November 2011 |
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Der retinale Venenverschluss (RVV) ist nach der diabetischen Retinopathie die häufigste vaskuläre Netzhauterkrankung, die zu einer erheblichen Sehbeeinträchtigung führt. Zu den wichtigsten Risikofaktoren für einen RVV gehören die systemischen kardiovaskulären und metabolischen Erkrankungen wie die arterielle Hypertonie, die Hyperlipidämie, der Diabetes mellitus und die Hyperhomocysteinämie. Deswegen sollten diese Risikofaktoren bei allen RVV-Patienten ausgeschlossen, ggf. optimal eingestellt werden. Die Rolle der Thrombophilie wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Nach der jetzigen Datenlage wird empfohlen, die Gerinnungsstörungen nur bei denjenigen Patienten zu untersuchen, bei denen keine kardiovaskulären Risikofaktoren vorliegen oder bei Patienten mit einer positiven eigenen oder Familienanamnese für ein thromboembolisches Ereignis.
Die aktuelle Therapie der Patienten mit RVV ist auf die Behandlung der Sekundärkomplikationen, vor allem des Makulaödems, ausgerichtet. Zu den wichtigsten Faktoren, die für den Therapieerfolg und die finale Sehschärfe prädiktiv sind, gehören das Alter der Patienten, die initiale Sehschärfe vor der Behandlung und der Perfusionsstatus der Makula. Bessere Visusergebnisse lassen sich bei jüngeren Patienten mit einem guten initialen Visus und einer intakten Makulaperfusion erreichen.
Die Einführung der intravitreal applizierten Steroide und Inhibitoren von VEGF (Vascular Endothelial Growth Factor) stellte einen Durchbruch in der Behandlung des Makulaödems dar. Zurzeit verfügen in Deutschland zwei Medikamente über die Zulassung zur Behandlung des Makulaödems infolge eines RVV. Seit 2010 steht das slow release Dexamethason-Applikationssystem OZURDEX® zur Verfügung und im Juni 2011 wurde der VEGF-Inhibitor Ranibizumab (Lucentis®) zugelassen. Das Makulaödem wird nach der OZURDEX-Applikation für einen Zeitraum von ca. 3–5 Monaten reduziert. Zu den relevanten möglichen Nebenwirkungen dieser Behandlung gehören das Sekundärglaukom und die Kataraktprogression. Bei der Therapie mit Ranibizumab sind drei initiale Applikationen alle vier Wochen nötig. Wird bei den weiteren monatlichen Verlaufskontrollen das Makulaödemrezidiv erkannt, ist eine erneute intravitreale Applikation zu indizieren.
Bei den Patienten mit einem Venenastverschluss, bei denen das Makulaödem länger als 3 Monate besteht und der Visus unter 0,5 liegt, kann bei ausbleibendem Therapieerfolg der intravitrealen Medikamente eine zentrale, gitterförmige Laserphotokoagulation (Grid-Laserphotokoagulation) durchgeführt werden. Eine sektorale Laserphotokoagulation der Netzhautperipherie (Scatter Laserphotokoagulation) ist indiziert bei einem ischämischen RVV mit aktiven Neovaskularisationen und soll eine Glaskörpereinblutung oder die Entwicklung eines Sekundärglaukoms verhindern.
Die nachwievor ungeklärte Frage ist, ob eine selektive Laserphotokoagulation der ischämischen peripheren Netzhautareale zu einem besseren Endvisus oder einer signifikanten Reduktion der benötigten intravitrealen Injektionen führt. Diese Fragestellung wird aktuell in einer von uns inizierten CoRaLa-Studie (Ranibizumab combined with selective peripheral laser photocoagulation for treatment of central retinal vein occlusion). Die ersten Ergebnisse dieser Studie werden im Frühjahr 2012 verfügbar sein.