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Inhalte von und Zugangswege zur stationären medizinisch-ophthalmologischen Rehabilitation
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Veröffentlicht: | 2. Juni 2025 |
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Die meist irreversiblen visuellen Funktionseinschränkungen von Augenerkrankungen führen zu beruflichen Schwierigkeiten, sozialer Isolation und beeinflussen die Lebensqualität und das Wohlbefinden negativ. Menschen mit Sehbeeinträchtigungen nehmen bereits heute deutlich seltener am Arbeitsmarkt teil. Die steigende Lebenserwartung und die Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze werden diese Problematik im Rahmen des demografischen Wandels noch verschärfen. Daher zielt die multimodale ophthalmologische Rehabilitation darauf ab, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, die durch den Funktionsverlust verursachten Einschränkungen zu reduzieren, die (sehbezogene) Lebensqualität zu verbessern sowie eine nachhaltige Inklusion und aktive Teilhabe im sozialen und beruflichen Alltag zu ermöglichen. Die Methoden der multimodalen und multiprofessionellen Rehabilitation sind vielfältig, orientieren sich an internationalen Standards und berücksichtigen die individuellen Bedarfe der Betroffenen. Eigenen Untersuchungen nach kann die sehbezogene Lebensqualität durch die ophthalmologische Rehabilitation signifikant verbessert werden.
Die Beantragung der Rehabilitation unterscheidet sich je nach Kostenträger: Ist der Betroffene erwerbstätig und sozialversicherungspflichtig, beantragt dieser die Rehabilitation bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Der behandelnde Augenarzt kann durch einen Befundbericht den Antrag unterstützen (S0051: Befundbericht für die Deutsche Rentenversicherung). Bezieht der Betroffene eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente, beantragt der behandelnde Augenarzt die Reha über Teile B bis E des Verordnungsformulars Muster 61 bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Ist ein Arbeitsunfall die Ursache für die Sehbeeinträchtigung, wird in Regel die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse selbstständig aktiv.