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185. Versammlung des Vereins Rheinisch-Westfälischer Augenärzte

Verein Rheinisch-Westfälischer Augenärzte

27.01. - 28.01.2023, Essen

Implantation einer lichtadjustierbaren Intraokularlinse im Rahmen einer sekundären IOL-Implantation nach penetrierender Bulbusverletzung

Meeting Abstract

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  • Gregor Leonhard Schnober - Bochum
  • T. Schultz - Bochum
  • H. B. Dick - Bochum

Verein Rheinisch-Westfälischer Augenärzte. 185. Versammlung des Vereins Rheinisch-Westfälischer Augenärzte. Essen, 27.-28.01.2023. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2023. Doc23rwa04

doi: 10.3205/23rwa04, urn:nbn:de:0183-23rwa041

Veröffentlicht: 3. Februar 2023

© 2023 Schnober et al.
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Gliederung

Text

Ein 51-jähriger Patient erlitt im Rahmen seiner berufsgenossenschaftlich-versicherten beruflichen Tätigkeit als LKW-Fahrer eine penetrierende Bulbusverletzung mit einer ca. vier Millimeter großen Hornhautwunde, Iris- und Linsenverletzung sowie Glaskörperprolaps in die Vorderkammer. Die operative Primärversorgung umfasste eine Hornhautnaht sowie eine Phakoemulsifikation mit vorderer Vitrektomie. Bei stabilen Netzhautverhältnissen und überwiegend erhaltenem Kapselsack wurde der Patient zunächst aphak belassen. Acht Monate nach dem Unfallereignis stellte sich der Patient zur sekundären IOL-Implantation vor, nachdem die Berufsgenossenschaft der Kostenübernahme zur Implantation einer lichtadjustierbaren Linse (LAL) bei erschwerter Biometrie durch die entstandene Hornhautnarbe zugestimmt hatte. Es erfolgte die Implantation der LAL in den Sulcus ciliaris mit Optic Capture sowie chirurgischer Hinterkapselausschneidung und Nachstarabsaugung. Drei Wochen nach der operativen Versorgung erfolgte die erste Beleuchtung und drei weitere wurden in den folgenden 10 Tagen bis zum endgültigen Abschluss der Behandlung angeschlossen. Vor der ersten Beleuchtung zeigte sich ein unkorrigierter Dezimalvisus in die Ferne von 0,4 mit einer Restrefraktion von +2,25 Dioptrien sphärisch, -3,75 Dioptrien auf einer Achse von 84 Grad zylindrisch. Mit dieser Refraktion betrug der korrigierte Dezimalvisus 0,63. Im Anschluss an die Behandlung konnte ein unkorrigierter Fernvisus von 0,63 sowie ein korrigierter Dezimalvisus von 0,8 mit einer Restrefraktion von +0,50 Dioptrien sphärisch, -1,00 Dioptrien auf einer Achse von 85 Grad zylindrisch erreicht werden. Die Möglichkeit der Implantation einer LAL in den Sulcus ciliaris mit dem anschließenden Ausgleich einer hornhautnarbenbedingten Restrefraktion durch die UV-Adjustierung der LAL stellt in diesem Fall eine Behandlungsoption dar. Trotz des schweren Traumas des Auges wurde eine gute Funktion wiedererlangt. Der Patient strebt aktuell die Wiederaufnahme seiner beruflichen Tätigkeit als LKW-Fahrer an.